Nicht-Katze halten trotz Verbot des Vermieters? Ja!
Der Vermieter darf NIEMALS ohne Ankündigung in Deine Wohnung!
GG Artikel 13 !
Durchsuchungen sind Straftaten --> Hausfriedensbruch!
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Er müßte Dir BEWEISEN,daß Du dort Katzenhaltung betreibst.
Was Du ja aber nicht machst.
Bei angekündigten Wohnungsbegehungen sollte also die Nicht-Katze so schlau sein
,sich zu tarnen ...oder zu verstecken.
Eine Wohnungsdurchsuchung wird er wohl KAUM deshalb genehmigt bekommen.
Alle anderen "Beweise" sind deshalb strittig bzw.rechtsunwirksam,es sei denn, DU SAGST
"Jaaa ,ich halte hier eine Katze ,Herr Vermieter" .
Der unbestreitbare Vorteil Deiner Nicht- Katze ist:
SIE BELLT SELTEN! Und-sie bedarf keines Gassi-ganges!
Wenn Dein Vermieter :mad: also der Meinung ist,er habe bei Dir eine "KATZE " gesichtet
,solltest Du vorsorglich gewappnet sein:
stell ab und zu diverse Plüschlinge in die Fenster --möglichst deckungsgleich im Outfit wie Deine Nicht-KATZE
Laß Deine Türklingel mit einem "Miau-Chip" bebasteln... er wird sich ungern mehrmals blamieren wollen.
Tja...bessere Brille kaufen,Herr Vermieter :mad: !
"Meine Plüschlinge können auch laufen...sie sind ferngesteuert oder werden halt heftigst "bespielt"."
(Elektronikbastler outet Euch: helft ihr!!)
Gut wäre auch ein zusätzliches "genehmigtes Tier "--- also ein Riesen-Meerschwein? Ein kletterfähiges Kaninchen? Oder ? VORSCHLÄGE!!!!
Farblich abgestimmt auf die Nicht-KATZE,die Du ja nicht hast...
Wenn es doch zu einer unerwarteten außerirdischen Begegnung des Vermieters :mad: mit Deiner Nicht-Katze kommt... guck diese unbedingt
vorwurfsvoll und irritiert an und weise jede Verbindung zu Dir weit von Dir...
...es ist dann EIN EINDRINGLING,den Dir der letzte Besuch gemeinerweise unters Bett steckte...
oder...den höchstwahrscheinlich DER EINGEDRUNGENE VERMIETER :mad: in seiner Tasche hatte und Dich fies kompromittieren will damit!
Herzlichste Grüße an Dich und Deine Nicht-Katze!
Micky