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Aufenthaltsbestimmungsrecht eingeklagt , Ablauf ?

chr0LiC

Neues Mitglied
Hallo in die Runde ,

ich m/22 habe ein 2,5 Jahre alten Sohn mit W/17...
Sie hat sich vor gut 2 Monaten von mir für ihren Chef & ihre Freundinnen getrennt ...?
Aber das tut ja auch alles nicht zur Sache denn das sind Umstände die für das Kind nicht relevant sind.

Ich darf mein Kind nun seit 4 Wochen nicht sehen, auf Nachrichten und auf Anrufe wird nicht reagiert und ich bekomme keine Antwort (gelesen werden die Nachrichten aber )...

Ich habe sie desöfteren gefragt ob das nicht alles vernünftig geht , es geht einfach nicht also war ich gestern beim Anwalt und habe der die Situation geschildert.

Folgendes:-> sie lebt mit unserem Kind bei ihren Eltern und sie wird dort geschlagen, das weiß ich weil ich selbst schon die ein oder andere kassiert habe....
sie geht jedes(!) Wochenende feiern und lässt das Kind bei ihrer Mutter , wenn sie weg ist ist das Handy aus als falls was wäre könnte man sie nicht mal erreichen ...wäre für mich auch kein Problem wenn ich den kleinen zu dem Zeitpunkt hätte...
unter der Woche geht sie lieber shoppen oder Nägel machen anstatt mit dem kleinen Zeit zu verbringen , man könnte also sagen der kleine wächst bei ihrer Mutter auf .

Die Anwältin macht nun Nägel mit Köpfen und schreibt heute einen Brief an das Gericht wo wir das Sorge & Umgangsrecht einklagen ... ich steh mit beiden Beinen im Leben Berufsmäßig , habe nicht wie sie ständig wechselnde Partner und will mein Kind sehen...

Gleichzeitig bekommt das Jugendamt einen Brief weil die sich einfach um nix gekümmert haben, sondern das immer weggeschoben haben, ich war oft dort vorstellig geworden.

Laut meiner Anwältin bekommt meine Ex Freundin einfach nur einen Brief wo sie vorgeladen wird ... stimmt das?

Der Brief ist Montag beim Gericht laut meiner AW, meine Frage ist wie lange dauert die Terminierungen , bzw wann bekommt sie den Brief zugestellt ?... in 10 Tagen unterschreiben sie und ich das gemeinsame Sorgerecht weil sie dann 18 wird.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen , ich sitze auf heißen Kohlen

Mit freundlichen Grüßen
Und vielen Dank

Chr0LiC
 
S

steffi78

Gast
Es ist richtig..
Sie bekommt eine Ladung zum Gerichtstermin und eine Kopie,des Schreibens Deiner Anwältin ans Gericht.
Wie lange es bis zum Gerichtstermin dauert,ist unter anderem davon abhängig,wie Termine frei sind.
Wenn ein Dringlichkeits Antrag gestellt wurde,dann geht das relativ schnell.
 
S

Silent Pain

Gast
Hallo,
wenn Dringlichkeit besteht, dann geht es sehr schnell. Bei mir (ähnlicher Fall) ging es sogar komplett ohne Gerichtsverhandlung beim letzen Verfahren, u.a. weil meine Mutter nicht geantwortet hat.
Ganz wichtig ist, dass du das geteilte Sorgerecht bekommst. Hast du es nicht, sind die Chancen meist extrem schlecht, dass du dein Kind siehst oder es sogar bei dir wohnen darf. Da kann ich dir von dem angeblichen Umgangsrecht ein Lied singen. Von wegen. Besonders wenn die Kinder klein sind und die Mutter lügen kann wie gedruckt.
Kannst du nachweisen, dass die Großeltern von deinem Sohn handgreiflich werden? Dass sich die Mutter nicht ausreichend um das Kind kümmert?
LG
 

chr0LiC

Neues Mitglied
Danke als erstes für die Antworten:)

Ja ich habe Beweise.
Handgreiflichkeiten sind mir meiner expartnerin gegenüber sogar angezeigt aber fallen gelassen, weil Sie am Ende hinter ihren Eltern stand.
Das sie sich nicht ausreichend kümmert habe ich ebenfalls protokolliert und meiner Anwältin heute morgen übergeben, die wollte den Brief umgehend fertig machen
 
A

Ahmed

Gast
Interessante Geschichte, weil wieder wieder Gerichte und Familie:

ich erlebe gerade eine ähnliche Geschichte mit meiner Mutter, wo ein Betreuungsgericht meine Mutter gegen ihren Willen in ein Altersheim abschieben möchte.

Ich wäre hier sehr vorsichtig, auch noch freiwillig Gerichte einzuschalten, denn wer gibt einem die Garantie, dass das Gericht den kleinen Jungen nicht in ein Heim bringen will?

aber so weit ich selbst erlebt habe, machen betreuungsrichter auch Hausbesuche, und wenn der TE die ganze Geschichte wirklich vorantreiben möchte, so kann der doch den betreuungsrichter, der hier über das aufenthaltsbestimmungsrecht seines Sohnes bestimmen soll, vorschlagen, einen Hausbesuch zu machen, um sich selbst über die Lebens- und wohnumstände des kleinen Jungen ein Bild zu machen.

aber wie gesagt: ich wäre da verdammt vorsichtig und hätte sehr große Angst, freiwillig ein Gericht in Familienangelegenheiten einzuschalten, weil ich Angst hätte, dass die dann bestimmen wollen, und der kleine Junge dann in einem Heim mit richterlichem Beschluss landet.

und damit wäre keinem geholfen!

P.S. : in der betreuungsangelegenheit betreffend meiner Mutter war ich bei mehreren Rechtsanwälten, wobei ich den Eindruck gewonnen habe, dass kein Rechtsanwalt gerne gegen Beschlüsse eines Amtsgerichts vorgeht, weil diese Beschlüsse ja nur von dem Richter selbst erlassen werden können.

somit dürftest du verdammt schlechte Karten haben, wenn der Richter beschließt, der kleine Junge müsse zu seinem Schutz in ein Heim für Kinder.

meine Mutti wollen die Gerichte in ein Altersheim abschieben, weil sie ein paar mal zu Hause gestürzt ist, und nicht mehr alleine aufstehen konnte.
selbst wo jetzt diese Situation 100 % verbessert ist, und meine Freundin bei meiner Mutter wohnt und die Pflege rund um die Uhr 24 Stunden übernimmt, machen die betreuungsgerichte weiter, und wollen meine Mutter gegen ihren Willen in ein Altersheim abschieben.



Stimmen die Altersangaben??
Dann hättest du dich strafbar gemacht.
Es gibt Länder in dieser Welt, da wäre die Mutter schon längst verheiratet gewesen mit dem Vater des kleines jungen, und dann gäbe es diese Probleme nicht, dass die Mutter bei den Eltern wohnen würde.

ich selbst habe keine Kinder, aber hätte ich welche, wäre ich mit der Mutter schon längst eine Ehe eingegangen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
S

Silent Pain

Gast
Das Kind kommt nicht in ein Heim, wenn es einen liebevollen Vater gibt, der sich um das Kind sorgt und kümmern möchte, dies aber wegen der Mutter momentan nicht kann.
Definitiv nicht.

@TE
Du hast in der Hinsicht nichts zu befürchten. Du stehst auf den eigenen Beinen, das scheinbar recht erfolgreich, was man in dem Alter noch nicht unbedingt erwarten kann. Was will denn das Gericht mehr?
Und selbst wenn das Kind in ein Heim kommen würde (was garantiert nicht passieren wird), dann wäre dem Kind immer noch geholfen.
Lass dich von solchen Beiträgen nicht einschüchtern. 1. wird es nicht passieren und 2., egal wie es endet, solange das Kind von der Mutter weg ist wird es ihm besser gehen.
Da du Beweise hast, welche vom JA und dem Richter hoffentlich als wirklich kindeswohlgefährdend empfunden werden, stehen deine Chancen recht gut.
 

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