Als Mieter muss man bei den Nachzahlungen erst mal trennen, zwischen den Heizkosten (z. B. Gas oder Öl) das läuft über den Vermieter , ggf. hat man Schulden beim Vermieter.
Beim Strom hat man in der Regel einen eigenen Vertrag mit dem Energieversorger.
Zunächst zum Strom.
Ich habe ja mal für einen Energieversorger gearbeitet und kenne das Szenario.
Wer nicht beim Grundversorger ist, das ist meist der Hauptversorger der jeweiligen Stadt oder Region, wird gekündigt wenn trotz Mahnungen keine Reaktion kommt.
Der Grundversorger muss jeden nehmen.
Beim Grundversorger bekommen diejenigen erst mal den Grundtarif, der meistens teurer ist als der alte Tarif beim anderen Versorger.
Wird dort nicht gezahlt kommen Mahnungen und irgendwann bzw. eigentlich ziemlich schnell wird der Strom vom Versorger abgeklemmt, bis eine Reaktion kommt.
Die Kosten dafür und auch die Wiederanschluss zahlt der Kunde. Ich meine es wären jeweils so ca. 200 €
Die Leute können aber vorher oder manche auch nachher anrufen und nach einem Ratenplan fragen, auch sollten die Rechnungen vom Kunden genau kontrolliert werden, es gibt auch schon mal Fehler.
Nun zum Gas oder Öl beim Mietverhältnis.
Das läuft über den Vermieter und der Mieter bekommt vom Vermieter ggf. Post wegen der Nachzahlung.
Hier ist erst mal der Vermieter Ansprechpartner.
Die Nebenkostenrechnung kann kompliziert sein, ggf. vom Mieterbund oder ähnlichem begutachten lassen.
Sollte alles stimmen und der Mieter kann das nicht zahlen, kann auch wieder eine Ratenzahlung vereinbart werden. Die meisten Vermieter lassen sich darauf ein.
Sollte der Verdienst so um Harz IV rum sein bzw. nur wenig mehr , kann auch beim Jobcenter ein Zuschuss beantragt werden.,
Gleiches gilt für Harz IV bzw. AlG II Bezieher, die können mit der Nebenkostennachzahlungsforderung direkt zum Jobcenter gehen. Die Jobcenter sind angehalten die tatsächlichen Heizkosten zu übernehmen sofern sie wirtschaftlich oder im Rahmen sind.
Wer aber einen durchschnittlichen Verdienst hat und sonst vielleicht schon Schulden hat und das deswegen nicht zahlen kann, der hat erst mal Pech. Bzw. muss ggf. mit verschiedenen Gläubigern verhandeln.
Der Vermieter kann zwar kündigen aber erst wenn 3 Monatsmieten nicht gezahlt werden, hat eine Räumungsklage Erfolg.
So ganz schnell fliegt also keine aus der Wohnung.
Außerdem, wenn im nächsten Winter ggf. zwischenzeitlich kein Gas fließt, kann der Mieter immerhin eine Mietminderung machen.
Jetzt noch ein Fall, der auch schon mal vorkommt.
Der Vermieter gibt die Nebenkosten bzw. die Heizkosten nicht an den Versorger, welche die Mieter schon durch die monatlichen Zahlungen geleistet haben, weiter.
Dann wird auch das Gas in dem Mietobjekt abgestellt, die Mieter dürfen dann auf einem Aushang lesen, dass sie sich überlegen können ob sie die Summe die noch fehlt vorstrecken können. (!)
Wenn das öfter vorkommt, dann ziehen die Mieter die können aus.
Mietminderung geht dann zwar auch, doch das bringt ja auch nicht weiter.
Das ist dann schon ein Grund für ein Umzug, ansonsten würde ich jetzt keine großen Experimente machen .
Einmal in der WG eingezogen, kann es ggf. hinterher schwierig sein, wieder eine Einzelwohnung zu finden.