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Kündigung, Jobwechsel und Suche nach Rat ...

colfield13

Mitglied
Die derzeitige gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, wenn du weniger als 5 Jahre für deinen AG tätig warst. Zeitpunkt hängt vermutlich davon ab, ob du dein Gehalt zum 15. Oder zum Monatsende bekommst. Bist also ziemlich schnell raus, dafür brauchst du keinen Auflösungsvertrag.
Vielen Dank! Das hat mir sehr geholfen! Ich bin seit dem 01.08.2017 dort beschäftigt! Also seit über 5 Jahren ... und danke das mit den 4 Wochen wusste ich nicht!
 

Addi

Aktives Mitglied
Du musst im Grunde nicht begründen, warum du kündigst. Es reicht, wenn man sagt, dass man neue Erfahrungen sammeln möchte. Kündigung in doppelter Ausführung zum Gespräch mitnehmen, auf dem einen Exemplar von der Chefin bestätigen lassen, dass sie das Kündigungsschreiben von dir persönlich erhalten haben und das Exemplar nimmt du wieder mit nach Hause. Gesetzliche Kündigungsfrist ist m.E. nach 4 Wochen zum Monatsende.

Resturlaub nimmt man oft vor dem Ausscheidungstermin.
 

Boone92

Aktives Mitglied
Kündigen an sich ist keine große Sache.
Wenn der Sitz deines Arbeitgebers nicht woanders ist, würde ich es ganz normal per Post schicken an meinen Arbeitgeber (wegen Poststempel).

Fairerweise kündigt man das dann auch mündlich an. Ich habe bisher immer gesagt: Nur damit Sie Bescheid wissen ich werde in den nächsten Tagen meine Kündigung absenden.
Ein guter Chef fragt dann nach ob man noch was machen kann bzw. woran es liegt. Wenn du ehrlich sein willst, kannst du ja grob alles beschreiben was du hier vorgebracht hast. Wenn du das nicht möchtest, sagst du einfach dass du nach fast 6 Jahren jetzt auch mal was Anderes machen möchtest (in deiner Branche imo auch nicht unüblich) und ein deutlich lukrativeres Angebot erhalten hast. Damit sollte die Sache vom Tisch sein.
Halte nur alle Fristen ein und lass dir den Erhalt der Kündigung vom AG bescheinigen.
 

Mipft

Aktives Mitglied
Bei über 5 Jahren sind es 8 Wochen Kündigungsfrist. Ist aber immer noch sehr überschaubar. Auflösungsvertrag ist nur dann sinnvoll, wenn dein zukünftiger AG dich noch vor Ende des Arbeitsvertrages anstellen will. Aber 8 Wochen kann wohl jeder AG verkraften.
 

Sofakissen

Aktives Mitglied
Ich denke nicht, dass die 8 Wochen ein Problem sind. In deiner Branche sind Fachkräfte händeringend gesucht, dein künftiger Chef wird froh sein, überhaupt jemanden zu kriegen. Außerdem spricht es doch für dich, dass du wegen der Dauer deiner alten Beschäftigung eine so "lange" Kündigungsfrist hast. Schließlich sucht er jemanden, der dann wieder lange bleibt und niemanden, der dank Jobhopping quasi immer in der Probezeit ist und somit schnell weg kann.
 

colfield13

Mitglied
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!

Nein leider nicht ... ich bin momentan noch bei der Kirche angestellt und in meinem Vertrag steht kein Wort von Kündigungsfrist oder einem Verweis auf einen Trarifvertrag etc.

Also habe ich jetzt 8 oder 4 Wochen Kündigungsfrist?
 

FlatterMaus

Aktives Mitglied
Vorsicht, die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen gelten nur für den Arbeitgeber.
Hier ist der entsprechende Paragraph:

Arbeitsvertraglich oder Tarifvertraglich kann natürlich etwas anderes vereinbart werden.

Liebe TE, ich kann mir nicht vorstellen, dass in deinem Arbeitsvertrag nichts bezüglich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht. Lese bitte nochmal Passus für Passus nach. Eventuell steht dazu etwas bei der Probezeit dabei.
 
G

Gelöscht 125119

Gast
Aus Erfahrung bin ich klug geworden: Wenn sich ein Leitungswechsel ankündigt, dann lasse ich mir sofort ein Zwischenzeugnis ausstellen - leider habe ich das so oft erlebt, dass es mit einer neuen Leitung dann bergab ging oder wirklich Stress gab :-/
Allerdings habe ich immer einfach gekündigt, auch ohne einen neuen Arbeitsvertrag.

Bei einer Kündigung immer natürlich den Eingang dokumentieren lassen. Begründen und Erklären musst du ja nichts. Hast du keinen Personaler, dem du vertraust und wo du wegen der Kündigungsfrist nachfragen kannst? Im Arbeitsvertrag, auch von der Kirche, muss was drin stehen. Ansonsten ist eine einvernehmliche Auflösung IMMER möglich und normalerweise haben AGs auch kein Interesse daran, Leute zu halten, die gehen wollen.
 

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