Soley
Aktives Mitglied
Empfehle dem Bäcker "too good to go".Violetta Valerie meinte:
Ich glaub, ich steh grad auf dem Schlauch: Fällt die Umsatzsteuer dann nicht auch an, wenn man das Zeug wegwirft?
Also wo liegt denn der Unterschied, ob ich es wegwerfe oder verschenke? In der Praxis lässt sich das ja garnicht feststellen.
Aber durchaus vorstellbar, dass es da auch wieder Regelungen gibt, die auch das wieder erschweren.....
Also klar: Verschenken von Lebensmitteln sollte wirklich so einfach wie möglich gemacht werden.
Mein Mann hat kürzlich mal bei einer Bäckereikette nachgefragt, was die mit dem Zeug machen, was am Abend nicht verkauft wurde: Es landet aufm Müll, denn an die Tafel geben dürfen sie es wohl nicht (ich glaube das waren irgendwelche logistischen Gründe: Das zeug müsste wohl extrem umständlich verpackt und geliefert werden).
Das ist doch eine Schande.
Ich hab daraufhin bei meinem kleinen Handwerksbäcker gefragt und der hat auch bestätigt: es ist garnicht so einfach, nicht verkaufte Ware an Tafeln, Flüchtlingsheime oä zu geben.
Er macht es dann so, dass seine Mitarbeiter das Zeug mitnehmen dürfen, was nicht am nächsten Tag zum halben Preis verkauft werden kann. Bei einem kleinen Bäcker bleibt ja nicht so viel übrig und die Mitarbeiter freuts.
Aber eben wieder typisch: Alles ist zu Tode reglementiert, so dass man naheliegendste Dinge nicht mehr machen kann, selbst wenn man WILL.
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Ich habe hier einige Betriebe dazu gebracht, da mit zu machen. Es lohnt sich für beide Seiten.