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Gewalt gegen Frauen und mangelhafte staatliche Maßnahmen

natasternchen

Aktives Mitglied
Diesen Fall der Entführung einer 29-jährigen Frau aus Kiel habt Ihr ja vermutlich alle mitbekommen:

Das Problem ist die übertriebene Zurückhaltung mit staatlichen Maßnahmen (Haft, Fußfessel): Auch wenn massive körperliche Angriffe, wie Schläge mit Waffen und Vergewaltigungen vorgelegen haben, reicht dem Staat für den Opferschutz ein Annäherungsverbot, wobei sich das Opfer auch noch selbst um Bestrafungsmaßnahmen kümmern muss und diese nicht etwa von Amts wegen durch die Polizei überwacht und verfolgt werden:

Das Problem liegt in einer mangelhaften Ausgestaltung von § 112 StPO: https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html
Eine Wiederholungsgefahr ist dort als Haftgrund grundsätzlich nicht normiert.

Zwar gibt es mittlerweile den § 112 a StPO, dieser sieht die Wiederholungsgefahr als Haftgrund aber nur vor, wenn "bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen, daß er vor rechtskräftiger Aburteilung weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begehen oder die Straftat fortsetzen werde, die Haft zur Abwendung der drohenden Gefahr erforderlich und ... eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist."

Der Mann hatte die Frau hier mit einem Cricketschläger zusammen geschlagen. Sogar nach dem Erlass einer Gewaltschutzanordnung hatte er sie dann noch vergewaltigt und dies auch vor der Polizei zugegeben. Die Frau hatte todesangst und sich mehrfach bei der Polizei gemeldet und Maßnahmen verlangt. Trotzdem wurde der Täter nicht inhaftiert und weiter auf die Frau losgelassen.

Es ist ein Skandal, wie nachsichtig Staatsanwaltschaft und Gerichte mit diesen Tätern ist und wie wenig Frauen in dieser Gesellschaft vor Gewalt geschützt werden.

Mindestens eine Fußfessel hätte man dem Mann anlegen können und müssen.

Was ist Eure Meinung dazu? Wie hat sich diese zurückhaltende Justiz in Deutschland entwickelt? Was kann man dagegen wirksam machen?
 
Zuletzt bearbeitet:

Another Ex User

Aktives Mitglied
Ohne mich mit den Paragraphen beschäftigt zu haben, behaupte ich folgendes:
Die nötigen Gesetzesvorlagen gibt es, es mangelt halt an deren Anwendung bzw. Auslegung d.h. es ist menschliches (beabsichtigtes) Fehlverhalten, daß zu solch krassen (Wiederholungs) Taten führt.

Was mich daran am meisten anwiderrt ist, daß das von allen Beteiligten, außer den Opfern einfach so hingenommen wird.

Daran erkennt man leider sehr gut, wie rückständig Deutschland mit frauenfeindlichen Straftaten umgeht, bzw. das das ganze Gelaber von Gleichberechtigung (egal ob Frau oder LGBTQ) nur eins sind, nämlich Maulfürze.

Traurig, daß sowas in einem der reichsten Länder der Welt an der Tagesordnung ist, und wirklich alle wegsehen, aber über Klimakleber aufregen und 3* davon in der Tagesschau berichten.
 

Buntehäsin

Sehr aktives Mitglied
Schlimme Sache... Ich habe das auch verfolgt.
Frage mich aber immer, was man tun kann.
Was hätte man in dem Fall machen sollen?
Den Täter weg sperren? Wie lange?
Gestern wurde eine Frau aus der Justiz dazu interviewt und die sagte, dass man solche Fälle nie ganz verhindern kann.
Man kann nicht einfach einen Menschen weg sperren, das ist ja auch gut so.
Wenn dem so wäre, gingen viele ins Gefängnis, die grundlos beschuldigt werden.
Das gibt es ja auch.
Schwierig, wäre schön wenn es eine Lösung gäbe.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Abgesehen davon, dass mir die Frau extrem leid tut und ich diesen Fall als für das Opfer extrem ungerecht empfinde, kommen mir drei Gedanken:
1. Ja, es gibt Fälle, in denen der Rechtsrahmen nicht ausgeschöpft wird und Täter Wiederholungstaten begehen können, die man hätte verhindern können
2. Nachher ist man immer schlauer
3. Auch wenn hier eine Frau Opfer ist, ist es eine generelle Frage und keine genderspezifische

Ich find es grundsätzlich richtig, dass man nicht jeden Menschen gegen den ein Tatverdacht besteht, eine Fussfessel anlegt oder gar einsperrt. Ich finde es auch richtig, dass man überlegt ob Fluchtgefahr oder eine Wiederholdungsgefahr besteht. Sonst wird demnächst jeder eingesperrt, der unter Verdacht steht, möglicherweise über Monate. Und dann kommt vielleicht raus, dass er unschuldig ist....

In diesem Fall wird geschildert, dass der Täter Reue gezeigt habe und man zur Annahme kam, dass eine erneute Straftat nicht wahrscheinlich ist. Deswegen kann ich verstehen, dass man ihn nicht in Untersuchungshaft genommen hat. Dass er dann doch eine Straftat begangen hat, ist zwar absolut schrecklich, aber man hat es halt vorher nicht vermutet und nachher ist man eben immer schlauer.

Die Frage ist für mich eher ob man bei Straftaten gegen das Leben und die körperliche Selbstbestimmtheit generell härter verfährt wenn die Schuld so offensichtlich ist. Immerhin hatte der Täter hier ja sogar gestanden! Und ob man hier nicht Verfahren beschleunigen kann. Denn hätte es eine Verurteilung gegeben, dann wäre der Täter ja ins Gefängnis gekommen. Das Problem ist hier also die Lücken zwischen Verdacht und Verurteilung. Und wie man damit umgeht um A) unschuldige Tatverdächtige nicht lange in Untersuchungshaft zu nehmen und B) Opfer zu schützen
 
G

Gelöscht 77252

Gast
Mindestens eine Fußfessel hätte man dem Mann anlegen können und müssen.
Fußfessel? Da war doch jetzt dieser Fall des Mannes, der in Edenkoben ein zehnjähriges Mädchen entführt hatte und dem man eine Fußfessel anlegen wollte. Dagegen hat er sich gewehrt und ist damit durchgekommen.


Zitat: „Das Anlegen unter Zwang ist rechtlich nicht möglich und konnte daher bislang nicht erfolgen“, erklären Staatsanwaltschaft und Polizei.

???
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Fußfessel? Da war doch jetzt dieser Fall des Mannes, der in Edenkoben ein zehnjähriges Mädchen entführt hatte und dem man eine Fußfessel anlegen wollte. Dagegen hat er sich gewehrt und ist damit durchgekommen.


Zitat: „Das Anlegen unter Zwang ist rechtlich nicht möglich und konnte daher bislang nicht erfolgen“, erklären Staatsanwaltschaft und Polizei.

???
Ja, aktuell fehlt die Rechtsgrundlage für solche Fälle ohne vorausgegangene Verurteilung, denn die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) – so die offizielle Bezeichnung für die Fußfessel – ist in § 68b Abs. 1 Nr. 12 StGB geregelt und verlangt:

Der Straftäter hat seine mindestens dreijährige (Gesamt-)Freiheitsstrafe vollständig verbüßt oder die Maßregel (z. B. Unterbringung in einer Psychiatrie) ist erledigt. Aufgrund dessen ist die Führungsaufsicht eingetreten.
Die Verurteilung bzw. Maßregel erfolgte aufgrund einer Katalogstraftat nach § 66 Abs. 3 S. 1 StGB, also wegen einer Sexual- oder Gewaltstraftat.


Hier brauchen wir veränderte Gesetze, da eine Fußfessel eben deutlich weniger einschränkend ist, als ein Gefängnisaufenthalt in der U-Haft wegen Widerholungsgefahr im Falle des § 112 a StPO.
 

Hamsterrad

Aktives Mitglied
Was ist Eure Meinung dazu? Wie hat sich diese zurückhaltende Justiz in Deutschland entwickelt?
Das ist leider überall so. Ob es die Migranten-Dealer an den Bahnhöfen sind, der Vorstoß Clanmitglieder auszuweisen, der viel zu lasche Umgang mit den Straßenkkebern, und, und, und.
Die Gutmenschen sind in der Überzahl und man darf den Tätern ja nicht noch mit Strafe drohen...
 
G

Gelöscht 77252

Gast
Die Justiz ist überlastet, wie ich einem Buch eines Staatsanwalts entnommen habe, welches ich letztens gelesen habe. Wenn sie sich mit jedem Fall so intensiv beschäftigen soll, wie es ihm gebührt, müsste das Personal indiesem Bereich deutlich aufgestockt werden.
In allen Branchen gibt es Fachkräftemangel, wieso nicht auch dort?
Wir hätten nicht zu wenige Lehrer, wenn die Eltern ihre Kinder ordentlich erziehen würden. Mir scheint, dass das selbe auch für die Justiz gilt.
 

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