natasternchen
Aktives Mitglied
Diesen Fall der Entführung einer 29-jährigen Frau aus Kiel habt Ihr ja vermutlich alle mitbekommen:
Das Problem ist die übertriebene Zurückhaltung mit staatlichen Maßnahmen (Haft, Fußfessel): Auch wenn massive körperliche Angriffe, wie Schläge mit Waffen und Vergewaltigungen vorgelegen haben, reicht dem Staat für den Opferschutz ein Annäherungsverbot, wobei sich das Opfer auch noch selbst um Bestrafungsmaßnahmen kümmern muss und diese nicht etwa von Amts wegen durch die Polizei überwacht und verfolgt werden:
Das Problem liegt in einer mangelhaften Ausgestaltung von § 112 StPO: https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html
Eine Wiederholungsgefahr ist dort als Haftgrund grundsätzlich nicht normiert.
Zwar gibt es mittlerweile den § 112 a StPO, dieser sieht die Wiederholungsgefahr als Haftgrund aber nur vor, wenn "bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen, daß er vor rechtskräftiger Aburteilung weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begehen oder die Straftat fortsetzen werde, die Haft zur Abwendung der drohenden Gefahr erforderlich und ... eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist."
Der Mann hatte die Frau hier mit einem Cricketschläger zusammen geschlagen. Sogar nach dem Erlass einer Gewaltschutzanordnung hatte er sie dann noch vergewaltigt und dies auch vor der Polizei zugegeben. Die Frau hatte todesangst und sich mehrfach bei der Polizei gemeldet und Maßnahmen verlangt. Trotzdem wurde der Täter nicht inhaftiert und weiter auf die Frau losgelassen.
Es ist ein Skandal, wie nachsichtig Staatsanwaltschaft und Gerichte mit diesen Tätern ist und wie wenig Frauen in dieser Gesellschaft vor Gewalt geschützt werden.
Mindestens eine Fußfessel hätte man dem Mann anlegen können und müssen.
Was ist Eure Meinung dazu? Wie hat sich diese zurückhaltende Justiz in Deutschland entwickelt? Was kann man dagegen wirksam machen?
Kiel: Polizei befreit Rendsburgerin - eine Chronologie
Am Dienstag (12.09.23) wird eine 29-jährige Rendsburgerin in Kiel auf dem Gelände der ehemaligen MFG-5-Kasernen von der Polizei befreit. Unter Tatverdacht: der 27 Jahre alte Danial A.
www.ndr.de
Das Problem ist die übertriebene Zurückhaltung mit staatlichen Maßnahmen (Haft, Fußfessel): Auch wenn massive körperliche Angriffe, wie Schläge mit Waffen und Vergewaltigungen vorgelegen haben, reicht dem Staat für den Opferschutz ein Annäherungsverbot, wobei sich das Opfer auch noch selbst um Bestrafungsmaßnahmen kümmern muss und diese nicht etwa von Amts wegen durch die Polizei überwacht und verfolgt werden:
(S+) Aufarbeitung der Geiselnahme in Kiel: »Das Gewaltschutzgesetz hängt als stumpfes Schwert im Schrank«
Eine Frau wird zusammengeschlagen, misshandelt und schließlich entführt – obwohl sie die Polizei zuvor um Hilfe bat. Wie konnte es dazu kommen?
www.spiegel.de
Das Problem liegt in einer mangelhaften Ausgestaltung von § 112 StPO: https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html
Eine Wiederholungsgefahr ist dort als Haftgrund grundsätzlich nicht normiert.
Zwar gibt es mittlerweile den § 112 a StPO, dieser sieht die Wiederholungsgefahr als Haftgrund aber nur vor, wenn "bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen, daß er vor rechtskräftiger Aburteilung weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begehen oder die Straftat fortsetzen werde, die Haft zur Abwendung der drohenden Gefahr erforderlich und ... eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist."
Der Mann hatte die Frau hier mit einem Cricketschläger zusammen geschlagen. Sogar nach dem Erlass einer Gewaltschutzanordnung hatte er sie dann noch vergewaltigt und dies auch vor der Polizei zugegeben. Die Frau hatte todesangst und sich mehrfach bei der Polizei gemeldet und Maßnahmen verlangt. Trotzdem wurde der Täter nicht inhaftiert und weiter auf die Frau losgelassen.
Es ist ein Skandal, wie nachsichtig Staatsanwaltschaft und Gerichte mit diesen Tätern ist und wie wenig Frauen in dieser Gesellschaft vor Gewalt geschützt werden.
Mindestens eine Fußfessel hätte man dem Mann anlegen können und müssen.
Was ist Eure Meinung dazu? Wie hat sich diese zurückhaltende Justiz in Deutschland entwickelt? Was kann man dagegen wirksam machen?
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