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Zusätzlichen, geringfügigen Job ausüben zur Vollzeitstelle - Was beachten?

miasma

Aktives Mitglied
Hallo Forenleuties,

hier haben doch bestimmt schon einige zusätzlich zum Hauptberuf... noch etwas dazu verdient/ausprobiert?

Ich würde gern ein paar Stunden zusätzlich in einer anderen Branche arbeiten/austesten.

Mich würde interessieren :
Wo muß man das angeben? (Steuern dafür zahlen?)
Wie funktioniert das? (Kann ich da einfach irgendwo hingehen und einen Vertrag über 8 Stunden die Woche machen?)

Was muß man beachten?

Hat jemand dazu eine Erfahrung zum teilen?

LG
mia
 

Larissa

Aktives Mitglied
Du darfst mit einer Vollzeitbeschäftigung e i n e n Minijob haben. Achte darauf, dass der neue AG dich nicht über die Steuerkarte abrechnet (versuchen einige, dann wird es teuer für dich), sondern pauschale Abgaben abführt. Dann muss du den Minijob auch bei deiner Einkommenxteuererklärung nicht mehr angeben. 8 Stunden die Woche sind völlig ok.
 

jelenka

Mitglied
Du kannst in deinem Minijob auch RV-Beiträge zahlen, das musst du aber deinem Minijob-AG explizit sagen, ansonsten wirst du automatisch von der RV im Minijob befreit. Von meinen 520 euro gehen 18,72 euro an die DRV, ich bekomme 501,28 euro ausgezahlt. Dafür werden meine Minijob-Arbeitszeiten zusätzlich oben drauf bei der Renten-Wartezeit berücksichtigt, sodass ich es noch schaffe, die 45 Jahre für die Altersrente anzusammeln. Ohne Minijob-Zeiten erreiche ich 45 Jahre nur mit meinem Vollzeitjob nicht mehr.
 

kasiopaja

Urgestein
Du kannst in deinem Minijob auch RV-Beiträge zahlen, das musst du aber deinem Minijob-AG explizit sagen, ansonsten wirst du automatisch von der RV im Minijob befreit. Von meinen 520 euro gehen 18,72 euro an die DRV, ich bekomme 501,28 euro ausgezahlt. Dafür werden meine Minijob-Arbeitszeiten zusätzlich oben drauf bei der Renten-Wartezeit berücksichtigt, sodass ich es noch schaffe, die 45 Jahre für die Altersrente anzusammeln. Ohne Minijob-Zeiten erreiche ich 45 Jahre nur mit meinem Vollzeitjob nicht mehr.
Nein es ist genau umgekehrt. Wer der Rentenversicherungspflicht nicht widerspricht bezahlt den Rentenbeitrag.
 

Larissa

Aktives Mitglied
Du kannst in deinem Minijob auch RV-Beiträge zahlen, das musst du aber deinem Minijob-AG explizit sagen, ansonsten wirst du automatisch von der RV im Minijob befreit. Von meinen 520 euro gehen 18,72 euro an die DRV, ich bekomme 501,28 euro ausgezahlt. Dafür werden meine Minijob-Arbeitszeiten zusätzlich oben drauf bei der Renten-Wartezeit berücksichtigt, sodass ich es noch schaffe, die 45 Jahre für die Altersrente anzusammeln. Ohne Minijob-Zeiten erreiche ich 45 Jahre nur mit meinem Vollzeitjob nicht mehr.
Bist du dir sicher, was du da zu den Versicherungszeiten schreibst? Ein zusätzlicher Minijob zählt nicht zusätzlich als Anrechnungszeit.
 

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