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Ex-Arbeitgeber will Abschluss sehen

weidebirke

Urgestein
Punkt 1 lese ich genauso.
Punkt 2 kann man machen, geht den ehemaligen Arbeitgeber aber nichts an.
Wenn Reaktion, würde ich mitteilen, dass es während der Beschäftugungszeit nicht...blabla
Genauso. Der Abschluss erfolgte nicht während der Beschäftigungszeit. Damit, und weil er nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun hatte ( was aber im Nachgang nichts zur Sache tut, weil vorbei), bist Du zu nichts verpflichtet.
 

Hoopaloo

Neues Mitglied
Erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten :)

So wie ich es herauslese, hast du deine Abschlussarbeit vorgelegt, und diese wurde als Grundlage für einen Arbeitsvertrag genommen.

Du hast das Studium nicht wie vorgesehen beendet und genauso würde ich das auch dem Ex-AG mitteilen.
Ich habe die Abschlussarbeit im Betrieb geschrieben und diese an die Hochschule abgegeben. Das dahinterstehende Projekt gab es nur auf Basis der Abschlussarbeit. Aber ebenso der Umsatz sowie Folgeprojekte, die ich ebenfalls bearbeitet habe. Diese habe ich mit einem unbefristeten AV bearbeitet. Allerdings habe ich das Gefühl, dass es jetzt so ausgelegt wird, dass ich die Stelle nur aufgrund meiner Abschlussarbeit bekommen habe. Dann verstehe ich nicht, wieso der AV vor der Verteidigung zur Verfügung steht.

Hi, seltsam, dass die Firma nach so langer Zeit nochmal auf dich zukommt und eine unangenehme Situation für dich.
[....]
Wenn ich das richtig verstanden habe war die Entwicklung zum Abgabetermin nicht abzusehen und du hast auch niemanden getäuscht. Darauf kommt es an.
Laut AG gibt es dort aktuell eine Prüfung der Rentenversicherung. Ja die Situation ist sehr unangenehm, danke :) Ich habe ein bisschen Angst hier Entgeltrückzahlungen leisten zu müssen.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Ich würde die Anfrage zunächst aussitzen und nicht reagieren. Manche Dinge erledigen sich dann von selbst. Selbst eine zweite Nachfrage würde ich ignorieren.
aber warum denn?
er war als Werksstudent eingestellt, das beinhaltet keine abgeschlossene Ausbildung.
Wahrscheinlich hat der Chef eine Wirtschaftsprüfung und es soll gesehen werden,
ob Abgaben für Studenten richtig abgeführt worden sind.
Die wollen ja nicht kontrollieren, ob er abgeschlossen hat sondern nur, ob der AG ihn zu dem Zeitpunkt der Arbeit richtig angemeldet hat.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
aber warum denn?
er war als Werksstudent eingestellt, das beinhaltet keine abgeschlossene Ausbildung.
Wahrscheinlich hat der Chef eine Wirtschaftsprüfung und es soll gesehen werden,
ob Abgaben für Studenten richtig abgeführt worden sind.
Die wollen ja nicht kontrollieren, ob er abgeschlossen hat sondern nur, ob der AG ihn zu dem Zeitpunkt der Arbeit richtig angemeldet hat.
Ich hatte es so verstanden, als läge dem AG die Arbeit vor, nur der Abschluss sei eben noch nicht dokumentiert - und würde jetzt nachgefordert. Außerdem schreibt der TE gerade, dass die Rentenversicherung eine Prüfung durchführt - nichts von Wirtschaftsprüfung.

Die Empfehlung zum Aussitzen hatte ich auch zunächst nur gegeben, weil das Motiv hinter der Anfrage nicht klar war.
 

HeartAttack

Aktives Mitglied
Ich sehe das so: Der frühere AG wird geprüft. Dabei wird sein ordnungsgemässes Handeln geprüft. Es wird also zB geprüft, ob der AG zu Recht Zahlungen geleistet hat, also ob alle Voraussetzungen hierfür vorlagen. Das betrifft zunächst mal nur den AG. Sollte damals aus irgendeinem Grund ein Nachweis nötig gewesen sein, dass du dein Studium abgeschlossen hast, war dieser Nachweis damals eben nicht da. Vielleicht kann das Fehlen dieser Voraussetzung geheilt werden, wenn der AG den Nachweis nachliefert - dann war es nur ein formaler Fehler, weil der Nachweis zwar vorhanden, aber nicht bei den Akten deines AG war.
Was das letztlich für dich bedeutet, weiß ich auch nicht. Womöglich hast du Leistungen bekommen, die du ohne Studienabschluss nicht hättest bekommen dürfen, und dann könnten diese Leistungen ggf von dir zurückverlangt werden. Kann ich mir bei einem "Werkstudenten" aber nicht vorstellen. Ein "Student" ist doch ein "Student" und kein Absolvent.

Also kannst du dich schon erst mal totstellen und dann sehen ob der AG dir dann schreibt "Wenn Sie bis ... nicht einen Nachweis für ... vorlegen, müssen wir leider ..." In dem Fall solltest du dann jemanden fragen, der sowas lesen kann und dir sagen kann, ob es sich um einen Bluff handelt oder ein ernstes Problem. Wenn Letzteres, musst du dann halt zurückschreiben, dass ihnen leider kein Abschlusszeugnis zuschicken kannst, und dann warten was weiter passiert.
 

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