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Gelöscht 125715
Gast
Und zwar hat der Vater von dem Mädel eine Abmahnung vom Vermieter bekommen weil ihr Bruder im Keller schlief für eine Woche und die Nachbarn sich beschwert haben darüber. Nun wollte sie mit ihrem Partner zu ihrem Vater ziehen bzw die wohnen da schon aber der Vermieter weiß noch nicht Bescheid das werden die dem erst mitteilen. Nun dürfte nach denen ihr wissen der Vermieter den Einzug naher Familienangehörige nicht verweigern, die Wohnung ist auch groß genug. Nun sie wussten nichts von der Abmahnung, jetzt fragt sie sich ob wegen dem zweiten Punkt der Vermieter eine fristlose Kündigung erteilen darf/wird?