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Gescheiterte Gehaltsverhandlung-was nun?

Inverso

Mitglied
Ich erachte einige Antworten als durchaus wertvoll und einige als ziemlich sinnlos. Ich denke aber, das muss ich nicht genauer auswerten.

Wie gesagt, ich fange morgen mit den Bewerbungen an. Allerdings möchte ich halt diesmal auch eine „gute“ Stelle, denn auf Jobhopping hab ich echt keine Lust. Daher nehme ich nicht das erstbeste.

Ich glaube die jetzige Stelle war von Anfang an Mist.

Der BR meinte halt, ich solle noch abwarten bis das Ergebnis aus der Leitungssitzung kommt und es ihnen dann rückmelden. Soll ich dies so machen oder das Zeugnis sofort beantragen? Muss ich das begründen?

Danke.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Ein Kollege meinte das Zwischenzeugnis würde ablaufen.
Das ist doch egal.

Wann lasse ich mir ein Zwischenzeugnis geben ?
U. a. wenn ich mich bewerben möchte.

Wenn ich fünf Jahre in der Firma bin und
mein Zwischenzeugnis ist 2,5 Jahre alt,
macht das evtl. einen komischen Eindruck beim nächsten Arbeitgeber.

***kopfkratz***
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Ich erachte einige Antworten als durchaus wertvoll und einige als ziemlich sinnlos. Ich denke aber, das muss ich nicht genauer auswerten.

Wie gesagt, ich fange morgen mit den Bewerbungen an. Allerdings möchte ich halt diesmal auch eine „gute“ Stelle, denn auf Jobhopping hab ich echt keine Lust. Daher nehme ich nicht das erstbeste.

Ich glaube die jetzige Stelle war von Anfang an Mist.

Der BR meinte halt, ich solle noch abwarten bis das Ergebnis aus der Leitungssitzung kommt und es ihnen dann rückmelden. Soll ich dies so machen oder das Zeugnis sofort beantragen? Muss ich das begründen?

Danke.
Wenn du dich eh woanders bewerben willst sehe ich keine Erfordernis zu warten.

Begründen würde ich erst einmal nichts, sondern schlicht um Ausstellung bitten.
Falls dann nachgefragt wird kannst du sagen, dass du mit dem Gedanken spielst, dich wegzubewerben. In deinem Fall ist das der einzige Grund, der eine Ausstellung rechtfertigt:
  • Versetzung oder Wechsel der Abteilung
  • Wechsel der Zuständigkeit des Vorgesetzten (z. B. aufgrund von Ruhestand, Kündigung oder Umstrukturierung)
  • Antrag auf Elternzeit, Pflegezeit oder Sabbatical
  • Befristetes Arbeitsverhältnis (vor dem Ablauf der Befristung)
  • Im Falle einer Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)
  • Bei der Bewerbung um eine innerbetriebliche Beförderung
  • Kündigung durch den Arbeitgeber oder beabsichtigte Eigenkündigung des Arbeitnehmers (vor der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses)
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Hast Du nicht gegoogelt?
Wenn Du Pech hast, muss der AG gar nichts.
Wäre jetzt auch nicht der Weltuntergang, zumal die TE für eine Bewerbung auch selber einfach ihre Tätigkeiten aufführen kann. Das Signal zum Wechselwillen ist bereits mit der Frage nach dem Zeugnis gegeben und darum ging es ja: Dem Arbeitgeber zu signalisieren, dass man sich nicht ausnutzen lässt.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Ich erachte einige Antworten als durchaus wertvoll und einige als ziemlich sinnlos. Ich denke aber, das muss ich nicht genauer auswerten.
Das ist doch normal !
Im Leben und auf so einer Plattform wie einem Internetforum.

ich konzentriere mich halt auf die wertvollen Beiträge und
weise auf die sinnlosen nicht explizit hin -> was bringt mir das ???
Wie gesagt, ich fange morgen mit den Bewerbungen an.
Klasse,
wie läufts ;)
Allerdings möchte ich halt diesmal auch eine „gute“ Stelle
Wer will den unbedingt eine schlechte Stelle ?
denn auf Jobhopping hab ich echt keine Lust
Hm...
in der heutigen Arbeitswelt, ist es verpönt - x-Jahre oder Jahrzente beim gleichen Arbeitgeber zu hängen :(
Ich glaube die jetzige Stelle war von Anfang an Mist.
Du glaubst oder du weisst es ;)
Der BR meinte halt, ich solle noch abwarten
Hm...
abwarten, ist halt passiv.
Setzte dir eine innere Deadline, ab der du aktiv wirst.
bis das Ergebnis aus der Leitungssitzung kommt und es ihnen dann rückmelden.
Was soll da großartig zurückkommen.
Sie müssten es schon sehr gut verpacken um ihre Entscheidung positiv zu revidieren.
Soll ich dies so machen oder das Zeugnis sofort beantragen?
Ja natürlich !
Muss ich das begründen?
Hier ein Link zu Stepstone:
Robert Half:
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
in der heutigen Arbeitswelt, ist es verpönt - x-Jahre oder Jahrzente beim gleichen Arbeitgeber zu hängen :(
Nein, das kann man so pauschal nicht sagen - vielmehr kommt es darauf an, was du erwartest.
Möchtest du Karriere machen, dann solltest du alle 3-5 Jahre wechseln.
Wenn du mit der Stelle/Tätigkeit glücklich und zufrieden bist, dann gibt es keinen Grund der Welt, den Job zu wechseln. Auch heute ist das nicht anders.
Nicht jeder will König werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Inverso

Mitglied
Update:

Ich hab das Zeugnis heute angefordert. Ob es kommt oder nicht ist mir erstmal egal.

Vielleicht sollte ich noch dazu sagen: die Leitung besteht aus drei Personen. Die beiden anderen wollen mir das Geld gerne geben, allerdings entscheiden sie final nicht darüber. Wenn hier einige sagen, dass mit der Leitungssitzung ist erfolglos wird es sicher so sein..
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied

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