Dalmatiner
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Nein, gibt es auch nicht. In Deutschland sind Asylsachen und alles was Flüchtlinge betrifft in einem Verwaltungsverfahren geordnet. Und in der Sprache des Verwaltungsrechts gibt es den rechtmäßigen und den unrechtmässigen Aufenthalt.Na ja, illegal gibt es ja laut @Dalmatiner nicht
Klagen gegen diese Verwaltungsakte laufen darum dann am Verwaltungsgericht. Wer einreist und einen Asylantrag stellt oder Schutz als Flüchtling begehrt, erhält den Status unrechtmässiger Aufenthalt. Das ist eine ausländerrrechtliche Duldung. Nach Abschluss des Verfahrens erhält man einen Aufenthaltstitel und hält sich nunmehr rechtmäßig im Land auf. Oder es wird abgelehnt, dann wird man zur Ausreise aufgefordert und hält sich weiterhin unrechtmäßig im Land auf. Dem folgt dann die Abschiebung, sofern sie vollzogen werden kann.
Das Wort ILLEGAL suggeriert aber, es handle sich hier um Straftaten und man müsse das Strafrecht heranziehen. Dem ist aber nicht so. Politiker verwenden dieses Wort, weil es eine Konzession an die Wähler darstellt. Wenn sie schon nicht abgeschoben werden können, dann sind sie wenigstens illegal hier.