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Polizeibus hinter mir nicht gesehen

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Das ich in meinem Beitrag oben schrieb "Müsse angehalten werden" ist ein Zurodnungsfehler meinerseits.
Ich hatte letztes Jahr die Situation mit Lasermessung und da müssen Kennzeichen, Fahrzeugdaten u.s.w. erst abgefragt werden, bevor es zu einer Anzeige kommt.
nach wie vor verstehe ich nicht,
warum hier keiner in die von mir genannten Paragraphen reinsieht,
ich hoffe, du machst das, @cloudy_
Klrine Anekdote

Mich haben die mal geblitzt mit einem 250 Ps Ackerschlepper mit 56 km/h innestätisch.
Das lustige es war nur mein Kinn zu sehen wegen def Reufengröße von 2,05m und der daraus resultierenden Sitzhöhe. Gab natürlich nichts mit Anzeige.
Aber bestimmt nicht, weil sie dich ncihgt erkennen konnten.

§ 25 StVG (Straßenverkehrsgesetz) - Halterhaftung: Dieser Paragraph beschreibt die Verantwortlichkeiten des Halters für Verstöße, die mit dem Fahrzeug begangen werden. Es gibt spezielle Regelungen, die den Halter verpflichten, die Identität des Fahrers preiszugeben, wenn Verkehrsvorschriften missachtet werden.
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
nach wie vor verstehe ich nicht,
warum hier keiner in die von mir genannten Paragraphen reinsieht,
ich hoffe, du machst das, @cloudy_


Aber bestimmt nicht, weil sie dich ncihgt erkennen konnten.

§ 25 StVG (Straßenverkehrsgesetz) - Halterhaftung: Dieser Paragraph beschreibt die Verantwortlichkeiten des Halters für Verstöße, die mit dem Fahrzeug begangen werden. Es gibt spezielle Regelungen, die den Halter verpflichten, die Identität des Fahrers preiszugeben, wenn Verkehrsvorschriften missachtet werden.
Muss bei einem Blitzerfoto das Gesicht des Fahrzeugführers nicht zur Gänze sichtbar sein?
 
K

Knallkopp

Gast
nach wie vor verstehe ich nicht,
warum hier keiner in die von mir genannten Paragraphen reinsieht,
ich hoffe, du machst das, @cloudy_


Aber bestimmt nicht, weil sie dich ncihgt erkennen konnten.

§ 25 StVG (Straßenverkehrsgesetz) - Halterhaftung: Dieser Paragraph beschreibt die Verantwortlichkeiten des Halters für Verstöße, die mit dem Fahrzeug begangen werden. Es gibt spezielle Regelungen, die den Halter verpflichten, die Identität des Fahrers preiszugeben, wenn Verkehrsvorschriften missachtet werden.
Schon schlimm wenn man über etwas schreibt und nicht weiß was man schreibt.

Der genannte Paragraph regelt die Entziehung der Fahrerlaubnis.

§ 25 StVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
DDG
Ach so das, na das kenne ich.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Es gibt grundsätzlich keine Halterhaftung in Deutschland für Geschwindigkeitsverstöße.
Außerdem ist der § falsch. Was du meinst ist §25a StVG.
§ 31 Absatz 2 bis 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Diese Paragraphen regeln, dass der Halter eines Kraftfahrzeugs die Auskunft verweigern darf, wenn sie ihn oder einen seiner Angehörigen als Täter einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit belasten würde. Jedoch hat er die Pflicht, bei der Aufklärung der Identität des Fahrers mitzuwirken. Kann der Halter keine zufriedenstellenden Angaben machen, kann er in manchen Fällen selbst mit einem Bußgeld belegt werden, speziell wenn die Vermutung besteht, dass er die Angaben absichtlich verweigert oder falsche Angaben macht.
 

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