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Unbegründete Einwöchige Sperrung des Arbeitslosengeldes

Eric

Neues Mitglied
Meine Frau bekam am Nachmittag des 08.05.2024 ihre
Kündigung zum 31.05.2024 die sie mit Datum und Ort unterschrieben hat. Am 09.05.2024 war ein Feiertag.
Und am 10.05.2024 waren wir dann am Vormittag beim Arbeitsamt und haben meine Frau arbeitslos gemeldet, also innerhalb der drei Tage Frist. Es wurde unter anderen das Kündigungsschreiben kopiert und in das System des Arbeitsamtes eingescannt.
Nun hat meine Frau eine Mitteilung bekommen dass geprüft werden soll ob sie sich anhand des Kündigungsschreiben rechtzeitig beim Arbeitsamt gemeldet hat. Aber es wurde gleichzeitig eine einwöchige Sperre festgesetzt, und das ohne einen Grund. Das ist in meinen Augen pure Schikane und Willkür von diesen Personen. WAS kann meine Frau dagegen tun?
 
Zuletzt bearbeitet:

Northern Light

Sehr aktives Mitglied
Ist vielleicht gemeint, dass geprüft werden soll, ob deine Frau schon vor der konkreten Kündigung wusste, dass das Arbeitsverhältnis zum 08.05. endet? War es eine fristlose Kündigung? Oder wurde die Kündigung nur am 08.05. ausgesprochen, mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt?
 
I

Irgendeinname

Gast
Meine Frau bekam am Nachmittag des 08.05.2024 ihre
Kündigung die sie mit Datum und Ort unterschrieben hat. Am 09.05.2024 war ein Feiertag.
Und am 10.10.2024 waren wir dann am Vormittag beim Arbeitsamt und haben meine Frau arbeitslos gemeldet, also innerhalb der drei Tage Frist. Es wurde unter anderen das Kündigungsschreiben kopiert und in das System des Arbeitsamtes eingescannt.
Nun hat meine Frau eine Mitteilung bekommen dass geprüft werden soll ob sie sich anhand des Kündigungsschreiben rechtzeitig beim Arbeitsamt gemeldet hat. Aber es wurde gleichzeitig eine einwöchige Sperre festgesetzt, und das ohne einen Grund. Das ist in meinen Augen pure Schikane und Willkür von diesen Personen. WAS kann meine Frau dagegen tun?
Wenn es keine fristlose Kündigung war, hat das Arbeitsamt Recht mit der Sperre. Man muss sich drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitslos melden, spätestens aber wenn man davon weiß.

Der einzige Entschuldigungsgrund wäre also die fristlose Kündigung am Nachmittag. Das müsste dann aber auch so im Kündigungsschreiben drin stehen und würde eine Begründung für den Widerspruch liefern. Wenn es eine normale Kündigung war, ist deine Frau halt selbst Schuld.
 

Portion Control

Urgestein
Wenn es eine normale Kündigung war, ist deine Frau halt selbst Schuld.
Wenn der Arbeitstag von ihr länger geht als die Sachbearbeiter beim Jobcenter arbeiten, kann deine Aussage schon nicht wirklich passen. Es gibt Jobs da sind keine privaten Handlungen während der Arbeitszeit erlaubt. Wann hätte sie sich also diesbezüglich beim Amt melden sollen?

Außerdem steht nur drin das geprüft wird. Sonst noch gar nix. Eigentlich viel Lärm um nichts. Da sollte man erstmal abwarten. Vielleicht ist es ein Standard Spruch in der Standard Antwort des Amtes.
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Meine Frau bekam am Nachmittag des 08.05.2024 ihre
Kündigung die sie mit Datum und Ort unterschrieben hat. Am 09.05.2024 war ein Feiertag.
Und am 10.10.2024 waren wir dann am Vormittag beim Arbeitsamt und haben meine Frau arbeitslos gemeldet, also innerhalb der drei Tage Frist. Es wurde unter anderen das Kündigungsschreiben kopiert und in das System des Arbeitsamtes eingescannt.
Nun hat meine Frau eine Mitteilung bekommen dass geprüft werden soll ob sie sich anhand des Kündigungsschreiben rechtzeitig beim Arbeitsamt gemeldet hat. Aber es wurde gleichzeitig eine einwöchige Sperre festgesetzt, und das ohne einen Grund. Das ist in meinen Augen pure Schikane und Willkür von diesen Personen. WAS kann meine Frau dagegen tun?
Nein keine Willkür. Es ist laut Gesetz verpflichtend sich noch am Tag oder aber am nächsten Tag umgehend bei der Arge zu melden. Kommt man dem nicht nach gibt es die hier beschriebene Sperrung.
Das ist schon seit Urzeiten so geregelt.
 
Zuletzt bearbeitet:

57-55

Sehr aktives Mitglied
Bei fristloser Kündigung könnt ihr Widerspruch einlegen, dem wird dann wahrscheinlich stattgegeben.
Bei einer normalen Kündigung ist die Sperre rechtens, denn dann hat Deine Frau schon vorher von der Kündigung gewusst, oder freiwillig auf entsprechende Kündigungsfristen verzichtet.
 

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