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Welche Sozialleistungen stehen mir bei meiner 2. Ausbildung zu?

Guten Morgen,

Ich beginne am 01.08.2024 meine zweite Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin. Mein Ausbildungsberuf wird inzwischen vergütet und ich erhalte 1480 € brutto. Das Gehalt ist für eine Ausbildung nicht schlecht, aber da ich in einer Großstadt wohne und mit Nebenkosten auf 640 € Miete im Monat komme, wird das Gehalt nicht reichen. Ich finde leider auch keine günstigere Wohnung und ein Umzug würde auch ins Geld gehen. Außerdem hänge ich an meiner Wohnung und die Ausbildung dauert nur 1,5 Jahre. Danach hätte ich wieder mein volles Gehalt zur Verfügung.

Ich habe bereits einige Rücklagen aufgebaut, sodass ich 300 € - 450 € pro Monat zusätzlich zur Verfügung habe. Anspruch auf Kindergeld habe ich nicht mehr, da ich bereits 27 Jahre alt bin. Berufsausbildungsbeihilfe (kurz BAB) steht mir ebenfalls nicht mehr zu, da ich bereits eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen habe. BaFöG wird aufgrund der Höhe des Verdienstes abgelehnt werden und außerdem handelte es sich bei meiner ersten Ausbildung um eine schulische Ausbildung. Da meine Eltern damals zu viel verdienten, hatte ich noch nie Anspruch auf BaFöG.

Als unterstützende Leistungen fallen mir nur noch Wohngeld und aufstockendes SGB ein. Wie wahrscheinlich ist es in meiner Situation Wohngeld zu erhalten? Gibt es noch andere Möglichkeiten? Ich könnte mir auch vorstellen einen Nebenjob anzunehmen, allerdings wäre es zeitlich sehr schwierig, zumal ich zusätzlich an jedem ersten Samstag im Monat Schule habe.

Meine Eltern sind schwer erkrankt und können mich finanziell nicht mehr unterstützen. Außerdem möchte ich in meinem Alter bevorzugt auf eigenen Beinen stehen.
 

Höhnchen

Mitglied
Du müsstest sowohl auf Wohngeld, als auch auf SGB 2 Leistungen einen Anrecht haben. Prüfe für dich, welche Leistungen dich besser stellen.
Das lässt sich leicht ermitteln.
Wohngeldrechner gibts einige im Netz. Und beim SGB 2 gibts Freibeträge auf dein Bruttoeinkommen, die du ebenfalls leicht ermitteln kannst. Vermutlich stehst du dir mit Wohngeld besser.
 
Du müsstest sowohl auf Wohngeld, als auch auf SGB 2 Leistungen einen Anrecht haben. Prüfe für dich, welche Leistungen dich besser stellen.
Das lässt sich leicht ermitteln.
Wohngeldrechner gibts einige im Netz. Und beim SGB 2 gibts Freibeträge auf dein Bruttoeinkommen, die du ebenfalls leicht ermitteln kannst. Vermutlich stehst du dir mit Wohngeld besser.
Super danke, ich frage nochmal bei der städtischen Wohngeldstelle nach, welche Unterlagen sie benötigen. Meine Stadt ist im Mietspiegel auch relativ hoch angesetzt.
 

Höhnchen

Mitglied
Naja ein Antrag auf Sozialleistungen ist ein Riesenaufwand, den zumindest ich nur dann auf mich nehme, wenn ich meine Erfolgschancen geprüft habe. Und Behörden "prüfen" leider sehr oft falsch, da verlasse ich mich NIEMALS!! drauf.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
BAB ist die vorrangige Leistung. Besteht da ein Anspruch, entfällt der Anspruch auf Wohngeld, da dieser Bedarf dort schon in irgendeiner Art berücksichtigt ist.

Leistungen vom Jobcenter könnten aber parallel zu BAB gewährt werden, das lommt u a. auf die Höhe des Einkommens an.

Ich würde also zuerst bei der BAB- Stelle (Agentür für Arbeit) abklären ob da was zu holen ist. Danach wird die Wohngeldstelle angelaufen, und zuletzt wenn noch erforderlich das Jobcenter.
 

Höhnchen

Mitglied
BAB aber nur für nicht schulische Ausbildungsberufe. Das kann beim Ausbildungsberuf sozialpädagogische Assistenz vorliegen 🤔????

Wo machst du deine Ausbildung?
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
BAB aber nur für nicht schulische Ausbildungsberufe
Wenn eine Ausbildubgsvergütung gezahlt wird ist es wahrscheinlich eine duale Ausbildung. Da gab's die letzten Jahre aber viele Änderungen. Krankenpfleger war auch mal eine schulische Ausbildung und jetzt meiner Meinung nach nicht mehr.

Da muss sich die TE genau erkundigen wie das ist. BAB und BaföG stehen aber auf einer Stufe, diese2 Leistungen werden gegenüber anderen Leistungen gleich behandelt.
 
BAB ist die vorrangige Leistung. Besteht da ein Anspruch, entfällt der Anspruch auf Wohngeld, da dieser Bedarf dort schon in irgendeiner Art berücksichtigt ist.

Leistungen vom Jobcenter könnten aber parallel zu BAB gewährt werden, das lommt u a. auf die Höhe des Einkommens an.

Ich würde also zuerst bei der BAB- Stelle (Agentür für Arbeit) abklären ob da was zu holen ist. Danach wird die Wohngeldstelle angelaufen, und zuletzt wenn noch erforderlich das Jobcenter.
Die meinten schon, dass es abgelehnt wird und es sich nicht lohnt einen Antrag zu stellen. Das Problem ist meine bereits abgeschlossene Ausbildung mit der ich auch problemlos überall einen Job finde.
 

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