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Arbeitnehmer Zwangsurlaub darf er das?

Joly

Mitglied
Ich habe versucht es zu klären. Diesen Urlaub steht gegen meiner Entscheidung. Deswegen Zwangsurlaub. Thread Titel lesen!
Titel und dein Beitrag deckt sich für mich beim lesen nicht, ich las es so, dass du es bisher nicht klären konntest, weil du in der Zeit freie Tage hattest, als dein AG dich auf die Urlaubsliste gesetzt hat, weshalb es sich nun um Zwangsurlaub für dich handelt.
Wenn du es nun geklärt hast und dein AG nun darauf besteht, dass du trotzdem den Urlaub so nehmen musst wie es für den AG und die Firma am Besten ist, kannst du nur wenig entgegensetzen.
Es ist so, dass 60 Prozent deines Jahresurlaub vom AG angeordnet werden kann. (1 ABR 79/92)
Ein AN kann zwar Wünsche äußern, die müssen aber nicht zwingend vom AG umgesetzt werden.
 

Portion Control

Urgestein
Es gibt Betriebe, da haben die Sommerpause und ja alle Mitarbeiter müssen Urlaub nehmen. So ist meine Arbeit nicht. Es geht nicht um die Anzahl an Urlaubstage.
Doch, genau darum geht es. Dein AG darf einen gewissen Anteil deines Urlaubes mit verplanen wenn es die Umstände erfordert. Erkläre doch lieber mal was DU daran nicht verstehst, anstatt alle anderen als dumm zu betiteln.
 
Titel und dein Beitrag deckt sich für mich beim lesen nicht, ich las es so, dass du es bisher nicht klären konntest, weil du in der Zeit freie Tage hattest, als dein AG dich auf die Urlaubsliste gesetzt hat, weshalb es sich nun um Zwangsurlaub für dich handelt.
Wenn du es nun geklärt hast und dein AG nun darauf besteht, dass du trotzdem den Urlaub so nehmen musst wie es für den AG und die Firma am Besten ist, kannst du nur wenig entgegensetzen.
Es ist so, dass 60 Prozent deines Jahresurlaub vom AG angeordnet werden kann. (1 ABR 79/92)
Ein AN kann zwar Wünsche äußern, die müssen aber nicht zwingend vom AG umgesetzt werden.
Er hat mir auch nichts gesagt, wo ich kein Urlaub nehmen dürfte. Er hat mich auch gefragt, wegen Urlaubswünsche, da kann man wenigstens die Geduld haben. Zur Not hätte ich ihm auch Samstags erzählt, wo ich Urlaub nehmen möchte. Aber einfach über dem Kopf hinweg entscheiden, das ist richtig sozial und fair, vorallem da der Zeitraum bis Jahresende über 5 Monate liegt.
 
Doch, genau darum geht es. Dein AG darf einen gewissen Anteil deines Urlaubes mit verplanen wenn es die Umstände erfordert. Erkläre doch lieber mal was DU daran nicht verstehst, anstatt alle anderen als dumm zu betiteln.
Welche Umstände? Er hat mir nichts gesagt, wo ich kein Urlaub nehmen dürfte. Und drei Wochen im Zeitraum für 5 Monate Urlaub einzuplanen, das ist wohl keine Mamutsaufgabe.
 

Schwertlilie

Aktives Mitglied
Finde es auch etwas strange, sowas hatte ich nur mal in der Ausbildung (erstes Jahr), da der Chef es verpeilt hatte und ich aus Personalmangel immer da war...
Würde aber da mal nachfragen, bringt einen ja nicht weiter, wenn man den Chef nicht versteht, kann ja auch aus Versehen so eingetragen sein? Kommt ja auch auf die Branche an, vlt. haben andere da schon Urlaub im August und ab September ist Hauptsaison, also viel los? Im Sommer ist ja in einigen Betrieben tote Hose, weil viele im Urlaub sind, dewegen vieleicht jetzt?
Wenn man neu ist, kann man Urlaub ja nicht so planen, wegen Probezeit und weil es normal am Anfang des Jahres eingereicht wird?
Ansonsten mit nem Chef der sein Wort nicht hält und den ich nicht verstehe klappt bei mir auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Grenzgänger

Gast
Darf ich mal ganz vorsichtig anmerken, dass ich deinen Tonfall schwierig finde? Also den, den du hier an den Tag legst, gegenüber Leuten, die dir helfen wollen?

Ich wünsche dir, dass du den Urlaub im Unternehmen klären kannst, rate aber für Gespräche dazu zu einem anderen Tonfall.
 
Ne er hat mich so bewusst eingetragen und den Urlaub muss ich auch nehmen, obwohl ich gar nicht damit einverstanden bin. Aber ihm ist es egal, mir nicht. Wenn ich Urlaub mache, möchte ich mit Freunden oder meinem Partner verreisen, jetzt darf Urlaub machen und das alleine.
 
G

Gute Frage

Gast
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen verplanen aber auch nur, wenn wichtige Gründe (Betriebsferien etc) vorliegen.

Bei uns im Konzern verplant HR z.B. die Brückentage mit Urlaubstagen. Außer man meldet sich aktiv und möchte statdessen Überstunden aufbrauchen. Und in Ausnahmefällen (Genehmigung vom Chef, HR und BR wird benötigt) kann man trotzdem arbeiten, sofern der Job es hergibt.

Ich verstehe nicht, wo das Problem ist, beim Arbeitgeber genauer nachzufragen? Du kannst ja sagen, dass wohl ein Missverständnis vorliegt und du gerne verstehen möchtest, wieso der Urlaub vorgegeben wurde und ob, man es ändern könne?
 

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