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Radieschen
Gast
Laut ADAC muss man das im ersten Jahr nicht:Wie will man dem Händler beweisen, dass er im Rahmen der Gewährleistung zu haften hat
Gebrauchtwagen beim Händler gekauft
Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftung – auch als Gewährleistung bekannt – von zwei Jahren. Kaufen Sie als Privatperson von einem Unternehmer, wird die Sachmängelhaftung in der Regel durch den Vertrag auf ein Jahr verkürzt. Ganz ausschließen darf der Unternehmer die Haftung aber nicht.
Wer muss den Mangel beweisen?
Der Mangel muss schon bei Übergabe vorgelegen haben, um in die Sachmängelhaftung zu fallen.
Wenn Sie das Fahrzeug als Privatperson von einem Unternehmer gekauft haben (sogenannter Verbrauchsgüterkauf), gilt eine Beweiserleichterung: Tritt innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf ein Mangel auf, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen, wenn er nicht haften will. Nach dieser Zeit muss der Käufer/die Käuferin beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
QUELLE:
Mängel am Gebrauchtwagen: Diese Rechte haben Käufer
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