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Auto nach 10 Monaten schon kaputt..können uns kein neues mehr leisten

R

Radieschen

Gast
Wie will man dem Händler beweisen, dass er im Rahmen der Gewährleistung zu haften hat
Laut ADAC muss man das im ersten Jahr nicht:


Gebrauchtwagen beim Händler gekauft
Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftung – auch als Gewährleistung bekannt – von zwei Jahren. Kaufen Sie als Privatperson von einem Unternehmer, wird die Sachmängelhaftung in der Regel durch den Vertrag auf ein Jahr verkürzt. Ganz ausschließen darf der Unternehmer die Haftung aber nicht.

Wer muss den Mangel beweisen?
Der Mangel muss schon bei Übergabe vorgelegen haben, um in die Sachmängelhaftung zu fallen.

Wenn Sie das Fahrzeug als Privatperson von einem Unternehmer gekauft haben (sogenannter Verbrauchsgüterkauf), gilt eine Beweiserleichterung: Tritt innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf ein Mangel auf, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen, wenn er nicht haften will. Nach dieser Zeit muss der Käufer/die Käuferin beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.

QUELLE:
 

AbiKisa99

Mitglied
Ich habe mir unseren Kaufvertrag nochmal angesehen und darin stehen Klauseln wiez.b.:
- Der Käufer bestellt zu den beiliegenden Verkaufsbedingungen (AGB) bei dem oben genannten Verkäufer nachstehendes Fahrzeug:
- Die Verjährung für Ansprüche aus §437 BGB wegen Sachmängeln wird vom gesetzlichen Regelzeitraum von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
-Wie im Verkaufsgespräch bereits mündlich erfolgt, wird der Kaufinteressent hiermit auch schriftlich in Kenntnis gesetzt, dass ... Verjährung von Ansprüchen: ... im beabsichtigen Kaufvertrag die Verjährung für Ansprüche aus §437 BGB wegen Sachmängeln (mit Ausnahme von Ansprüchen wegen der Verletzung, Gesundheit, Leib oder Leben und wegen Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden) vom gesetzlichen Regelzeiraum von zwei Jahren auf (gestezlich zulässig) ein Jahr verkürzt wird.
----
Das Auto steht zurzeit vor der Werkstatt beim Autohändler. Da hat der Abschleppdienst gestern das Auto hingebracht. Kauf eines gebrauchten Motors ? Wie ist hierbei vorzugehen bzw gibt es Shops, wo man diese Teile auch als Privatperson kaufen kann ? Am Montag muss ich den Händler anrufen und schildern, wie sich die Panne ergeben hat. Wie kann ich es am besten so erzählen, dass ich am besten davon ,,wegkomme" ? Das Autohaus hat eigentlich gute Bewertungen auf Google: 4,5 Sterne bei knapp 600 Rezensionen.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Könnt ihr mir Tipps geben?
Hast du mit dem Verkäufer und Händler vor Ort schon gesprochen ?
(Manchmal haben die gleich eine grobe Orientierung oder wissen sogar gleich an was es liegt.)

Wie hat er sich verhalten.
Warst du mit dem Abschlepper dabei, als der Fahrer das Auto abgestellt hat ?

Es könnte ja auch sein, daß der Händler sagt, er übernimmt den Schaden.
Evtl. macht er es über die Versicherung und du must nur einen Teil, der Kosten übernehmen.

Du solltest mit ihm sprechen.

Wegen dem Bruder solltest du mit dem Hausarzt, der Krankenkasse, dem Sozial/Pflegedienst etc. sprechen.
Manche Apotheken bringen die Medikamente auch ins Haus.
(y)

Das ist jetzt halt eine "telefonier- und rennerei".
***nerv***

Die meisten wollen allerdings helfen - meine Erfahrung :)
 

AbiKisa99

Mitglied
@Radieschen: Mein Bruder hat keine ambulante Betreuung. Er muss selber mit dem Auto immer zur Therapie fahren und auch zur Apotheke für seine Schmerzmittel und anderen Medikamente. Es wurde mal versucht, eine Pflegestufe zu beantragen, aber die haben den Antrag abgelehnt, da er ,,zu fit" ist, was ich mir nicht erklären kann. Er ist seit 10 Jahren schwer körperlich und psychisch behindert. Er duscht nicht mehr, ernährt sich wirklich nur von Chips, Popcorn und Instant Nudeln und er hat schon fast alle Zähne verloren. Er schläft jeden Tag im Schnitt rund 14 Stunden, was auf seine Depression zurückzuführen ist. Er bekommt Sozialhilfegeld, er ist 29. Das Sozialhilfegeld beträgt rund 600€ ? Ich weiß nicht, ob er noch weitere Ansprüche nehmen kann. Er lässt nicht mit sich reden, aufgrund seiner psychischen Behinderung. Er wird schnell aggressiv und möchte nur in Ruhe gelassen werden.
 

AbiKisa99

Mitglied
@Hajooo ich kann erst ab Montag mit dem Händler sprechen, allerdings dann auch telefonisch nur, da ich arbeiten muss bis 17 Uhr. Das Autohaus ist eigentlich recht kulant, sie hatten auch schonmal ein Schaden am Auto bei uns repariert. Nach ca. 3 Monaten nach dem Kauf hat es mal stark geregnet und der ganze Kofferraum war überschwemmt, weil eine Dichtung am Kofferraum nicht ganz verschlossen war. Sie haben es auf ihre Kosten repariert. Ich war mit dem Abschleppdienst dabei ja. Unsere Autoversicherung hat den Abschleppdienst quasi bestellt und das lief dann darüber.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
@Hajooo ich kann erst ab Montag mit dem Händler sprechen, allerdings dann auch telefonisch nur, da ich arbeiten muss bis 17 Uhr. Das Autohaus ist eigentlich recht kulant, sie hatten auch schonmal ein Schaden am Auto bei uns repariert.
Das klingt doch schonmal gut :)

Da bin ich mal gespannt, was du am Montag berichtest.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Die Verkürzung der Gewährleistung von 24 auf 12 Monate lt. Kaufvertrag spielt keine Rolle, da das Auto ja vor 11 Monaten dort gekauft wurde.
Der Händler sollte sich den Schaden anschauen und sagen, was kaputt ist. Das soll er als eigenständige Leistung machen, also nur Diagnose. Dann weiterschauen
 

Ostwind1957

Aktives Mitglied
Das kann noch recht harmlos sein ...... und muss nicht einen Motorschaden zur Folge haben.

Mögliche Ursachen, ein Kühmittelschlauch ist abgegangen, gerissen oder vom Marder zerbissen. Die Wasserpumpe hat den Geist aufgegeben oder der entsprechend Riemen ist gerissen.

Der Motor wird zu heiß und Kolben und Zylinder werden zu eng, sprich "Kolbenklemmer"

Es muss nicht gleich "Kolbenfresser, also Motor im Sack" oder " Kopfdichtung oder Kopf gerissen"heißen.


Ich bin mit meinem letzen Wagen noch 200 km nach Hause gefahren, nach dem der Keilriemen gerissen war. Wenig belastet, Berg runter Motor aus, rollen lassen. Wenn ich gemerkt hab, er wird zu heiß, aus gemacht, halbe Stunde Pause. Mir unterwegs immer Wasser besorgt, nachgefüllt und vorsichtig auch von aussen gekühlt.

Ich hab den nach dem Ereigniss noch 120 000 km gefahren.
 
Zuletzt bearbeitet:

Piepel

Aktives Mitglied
By the way @ AbiKisa99 #34:


Offensichtlich hast Du Dich vertraglich verpflichtet, neben den Kindern auch für den Bruder auf zu kommen.
Anders kann ich mir nicht erklären, warum Du in dem o.a. Beitrag hervor hebst, dass Dein Bruder DEIN Auto benötigt.
Wenn Du keinen Vertrag mit ihm hast, solltest Du ihm sagen, dass Du aktuell kein Auto hast. Also kannst Du auch keins verleihen.
Lass mich raten, dass er dann seine Zeit nutzt um nachzudenken, wie er sich selber hilft, zB mit dem Fahrrad.

Du solltest allen Ernstes nachdenken, für wen Du die nächsten 50 Jahre ( dann ist er 79) sonst noch alles da sein willst - und wer sich um DICH kümmert, wenn Du ausgebrannt bist!

Auch hierzu ein Beispiel:
Zu Bundeswehrzeiten hat sich ein Kamerad selbst eingeladen, mit mir nach hause zu fahren. Einmal, zweimal, dreimal. Da keine Gegenleistung kam, hab ich die Sitze ausgebaut und erzählt, die wären in Reinigung. Blitzartig fand er Alternativen.....
 

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