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Unser Sohn will den Hof nicht mehr übernehmen und streitet mit meinem Mann

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Und wenn keine anderen Erben da sind?
Dann kann er den Betrieb an jemanden vererben der ihn so wie er ist weiterführen möchte oder er verkauft ihn. Die Erbschaftsteuer bei nicht zur ersten Linie gehörender wie Enkel oder Fremder erhöht sich die Erbschaftsteuer um das Doppelte.

Bei laufenden Betrieben darf die Erbschaftsteuer aber nur so hoch bemessen werden das der Fortbestand des Betriebes nicht gefährdet wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

cucaracha

Urgestein
Wenn der Sohn den Hof nicht möchte, dann akzeptiert es.

Er kann sich frei für seinen eigenen Lebensweg entscheiden.
Deshalb muss man sich nicht streiten, nicht enterben und ihn nicht bestrafen.

Freut euch, dass er sein Leben so gut auf die Reihe bekommt.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Blaufenden Betrieben darf die Erbschaftsteuer aber nur so hoch bemessen werden das der Fortbestand des Betriebes nicht gefährdet wird.
Hier gilt die Höfe-Ordnung vorrangig vor Erbschaftssteuerrecht.
Da zB der Kartoffelhof schon zu Lebzeiten übergeben wird, werden für die weichenden Erben Häuser gebaut. So vermindern sich deren Ansprüche und der Betrieb kann weiter gehen.
 

grauer Kater

Aktives Mitglied
Am 18.08. gab es auf Urbia im Forum "Familienleben" folgenden Post:
Dort schrieb ein Freund oder vielleicht der Freund des Sohnes.
Auffällig ist die völlige Ähnlichkeit der Posts dort und hier.

Zweitens: Die TE sagt überhaupt nichts drüber, welche wirtschaftliche Ausrichtung der Hof hat, welche Größe, welche Voraussetzungen. Wie will man beurteilen können, ob der Hof überlebensfähig ist ohne diese Informationen?

Bei uns z.B, gibt es fast keinen Hof (da reicht mir eine Hand beim Abzählen), die keinen Wald dabei haben. Wenn man im Schnitt pro ha im Jahr mindestens 10, oft mehr, Bäume rausschneiden muß (wegen Borkenkäfer, Windwurf etc.), die nur Brennholzwert haben, hätte ich meinem Junior mit seinen 19 Jahren auch den Vogel gezeigt, wenn mir der Wärmedämmung gekommen wäre.
Einen Hof zu übergeben an den Hoferben in diesem Alter ist in unserer Region nur dann der Fall, wenn der Vater verstorben ist oder ernsthaft erkrankt.

(...................................................)
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Das Problem ist hier nicht der Sohn sondern der Vater seines Zeichens Betriebsleiter.
Durch Fehlentscheidungen wurde der Betrieb unrentabel weil der Investitionsbedarf zu hoch ist um den Betrieb Zukunfsfähig zu gestalten.

Erschwerend sind hier neue oder neuere Richtlinien der EU sowie allgemein Bauvorschriften.
Auch technisch scheint der Betrieb veraltet so das auch hier ein Investitionsvolumen im hohen sechsstelligen Bereich von nötig erscheinen.

Euer Sohn hat hier wenn auch schweren Herzens die einzig richtige Entscheidung getroffen.
Diese gilt es Vorbehalt und Vorwurfsfrei zu akzeptieren. Wer sich Vorwürfe machen muss sind die TE und deren Ehemann, nicht aber der Sohn.
Ein guter Unternehmer sorgt von Beginn an für die Zukunftsicherheit seines Unternehmens.
Dieses trifft sowohl auf die eigene Rolle als Betriebsleiter zu wie auch auf mögliche Nachfolger, leider wurde dieser dem Vernehmen nach vergessen. Augen zu und durch, man erntet was man sät.
 
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