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Arbeitslosengeld endet

carrot

Aktives Mitglied
Ich würde erst kündigen, wenn ich was neues hätte und sei es für den Übergang eine kleine Teilzeitstelle (nicht Minijob) , denn irgendwie muss die Sozialversicherung noch weiter laufen, solange man angestellt ist.
Ich würde bei der KK nachfragen, die kennen ja auch solche Fälle.
 

Hr. Pinguin

Aktives Mitglied
Das geht nicht, arbeitslos und angestellt gleichzeitig zu sein.
Doch, das geht. Weil
(...) dass ich zuerst 74 Wochen Krankengeld bezogen habe, dieses ist ausgelaufen und danach habe ich Arbeitslosengeld bekommen.
Bzgl. der Krankenversicherung bietet sich die Krankenkasse für Rückfragen an.

Ich werde voraussichtlich bis zum 09.11 eine neue Arbeitsstelle gefunden haben.
Fehlt hier ein "k"? Sonst wäre doch alles bestens.
 

Portion Control

Urgestein
Wieso bekommst du kein Bürgergeld?
Wer 31 Jahre Vollzeit gearbeitet hat, sollte sich ja eigentlich ein Leben aufgebaut haben, mit entsprechenden Vermögenswerten. Diese gilt es zunächst aufzubrauchen.

Ich saß mal auf dem Arbeitsamt wegen 3 Monaten Überbrückung. Eigentlich nur proforma weil ich mich halt melden musste. Ich bekam eh kein Arbeitslosengeld da selbst gekündigt und sie sagte dann tatsächlich, dass ich auch schon mal bei der Stelle für das Bürgergeld einen Termin machen sollte. Sonst hätte ich ja kein Geld. Ja, genau. :rolleyes:
Sie hatte gesehen was ich als Bilanzbuchhalter zuletzt verdiente und das ich immer in Arbeit war. Wäre ja wohl traurig wenn ich kein Brot zu Hause über Nacht hätte, sodass ich Bürgergeld empfangen könnte....dann würde ich mich aber mal fragen was ich die letzten 30 Jahre mit meinem Gehalt gemacht habe.
 

Grisu

Aktives Mitglied
Ich vermute mal TE hat die Nahtlosigkeit und bekommt deshalb ALG, aber ich weiß über diese Thema viel zu wenig.
Ich glaube auch - ganz ehrlich - da sind viel zu wenig Infos um zu urteilen.

Bürgergeld bekommt nicht wer ziemlich viel Geld auf der Seite hat oder wenn der Partner ebenfalls gut bestückt ist in Form von Money, Money, Money. Wäre eine Möglichkeit.....

Neuer Job, ist dieser Job für TE ausführbar ohne gesundheitliche Probleme?? Dann wäre es ja egal, wenn das Geld ausläuft.

Ansonsten stellen sich mir andere Fragen: was ist nach Ablauf, wenn kein Job da ist - dann muss nämlich eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden, oder hat TE die Chance auf Familienversicherung?

Ich persönlich könnte mir bei jeder Frage x verschiedene Antworten denken, die alle zu anderen Konsequenzen führen würden. Also TE, jetzt ist die Reihe an Dir :) Kläre uns auf, wenn Du magst!

Gruß von Grisu
 

Clownie

Aktives Mitglied
Hallo,
ich bekomme ab 09.11.2024 kein Arbeitslosengeld mehr, weil der Bezug zeitlich endet. Bürgergeld bekomme ich auch nicht.
Ich bin aktuell noch bei meiner Firma angestellt (Seit 31 Jahren) und kann diese Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen.
Ich werde voraussichtlich bis zum 09.11 eine neue Arbeitsstelle gefunden haben.
Jetzt ist die Frage ob ich jetzt meinem Arbeitgeben kündigen soll. Ich denke ja, die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.
Abfindung bekomme ich nicht, da war ich schon beim Anwalt.
Wenn ich keine neue Arbeitsstelle mehr bekomme soll ich laut dem Arbeitsamt mitteilen ob ich weiter ohne Bezug arbeitslos gemeldet sein möchte, hat irgend was mit der Rentenversichrung zu tun, dass ich dort gemeldet bin.

Also sollte ich das wählen?

Falls meine Arbeitslosigkeit anhält, wie sieht es dann mit der Krankenversicherung aus, muss ich die selber bezahlen?
Ich habe vergessen zu erwähnen dass ich zuerst 74 Wochen Krankengeld bezogen habe, dieses ist ausgelaufen und danach habe ich Arbeitslosengeld bekommen.
Fragt mich nicht wie das genau geht dass ich noch bei der Firma angestellt bin, und trotzdem Arbeitslosengeld beziehe, habe ich auch nicht ganz verstanden.
Ich würde mich ja gerne kündigen lassen, aber meine Firma tut das nicht.
Hallo!
Wenn du innerhalb von 3 Jahren 78 Wochen Krankengeld bezogen hast, folgt die Aussteuerung. Im Anschluss hast du die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beziehen, was in deinem Fall geschehen ist (Nahtlosigkeitsregelung).
Ich nehme an, du warst auch weiterhin krankgeschrieben?
Hat die Agentur für Arbeit dir zu einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente geraten? Ist dieser erfolgt?
Bist du wieder arbeitsfähig oder weiterhin arbeitsunfähig?
Gruss
 

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T Weder Kranken-noch Arbeitslosengeld Beruf 18

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