Florida Lady
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Lies mal hier, die Chancen auf eine Kostenübernahme durch die GKV existiert quasi nicht.
Leistungsanspruch auf operative Beinverlängerung aufgrund geringer Körpergröße?
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hatte zu entscheiden, ob eine geringe Körpergröße eine Krankheit im Rechtssinne ist und damit ein Anspruch auf Kostenübernahme einer operativen Beinverlängerung gegenüber der Krankenversicherung besteht.
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