Ich habe jetzt 2 verschiedene Aussagen zu einer Kontopfändung und mich würde mal interessieren welche richtig ist.
1. Aussage ) Wenn eine Kontopfändung vorliegt, sind dadurch alle Konten (in Deutschland) für den Kontoinhaber gesperrt auch wenn dort darüber hinausgehendes Guthaben ist, sogar wenn das eine Million sei und der strittige Betrag z. B.. 2000 € ist.
Jegliches Guthaben ist erst bei Einigung und/oder Zahlung verfügbar.
2. Aussage ) Bei einer Kontopfändung wird nur der Betrag gepfändet bzw. zunächst eingefroren welcher der Gläubiger einfordern will. Demzufolge kann das Guthaben was darüber hinaus noch auf dem Konto oder den Konten ist, noch weiter genutzt werden.
Kennt sich da jemand aus oder hat ggf. schon solche Erfahrungen gemacht?
1. Aussage ) Wenn eine Kontopfändung vorliegt, sind dadurch alle Konten (in Deutschland) für den Kontoinhaber gesperrt auch wenn dort darüber hinausgehendes Guthaben ist, sogar wenn das eine Million sei und der strittige Betrag z. B.. 2000 € ist.
Jegliches Guthaben ist erst bei Einigung und/oder Zahlung verfügbar.
2. Aussage ) Bei einer Kontopfändung wird nur der Betrag gepfändet bzw. zunächst eingefroren welcher der Gläubiger einfordern will. Demzufolge kann das Guthaben was darüber hinaus noch auf dem Konto oder den Konten ist, noch weiter genutzt werden.
Kennt sich da jemand aus oder hat ggf. schon solche Erfahrungen gemacht?