Geht ja schon damit los, das man irgendwie definieren muss, ab WANN eine Straftat eine "schlimme Straftat" ist, nach der man ausgewiesen werden sollte, wie Du sagst.
Sowas muss ja festgelegt und ausdifferenziert werden und dazu braucht es Gesetze und Personal.
Das geht nicht so mal eben. Von außen klingt das immer einfach.
Und letztlich bedeutet das eben immer, dass man den konkreten Menschen beurteilen muss.
Das kostet zeit und Geld.
Hey Violetta
Ich habe das mal etwas verkürzt, denn auf diese Passage möchte ich besonders eingehen, denn ich finde schon, dass es einfach ist eine Straftat als schlimm oder nicht so schlimm festzulegen, das ist nun wirklich kein grosses Problem.
Schlimm also schwerst sind: Mord, Vergewaltigung, Körperverletzung wie Messern verprügeln und so weiter, Entführungen, Terror, Kindesraub, also alles was Leben tötet oder schwer schädigt.
Nicht so schlimm also verzeihbar sind: Kleine Betrügereien, Diebstahl, mal schwarz fahren, etwas nicht bezahlen, mal jemanden beleidigen.
Sowas ist nicht schön, muss aber nicht zur Ausweisung führen, da reicht ne Fingerklopfstrafe wie Geldstrafen oder auch Zwangsarbeit wie Sozialstunden.