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2/3 Ablehnung trotz positiven Gutachten hat jemand Erfahrungen?

XXLunaXx

Neues Mitglied
Hallo ich schreibe hier weil mein Mann eine 2/3 Ablehnung trotz positiven Gutachten bekommen hat, weil er ein Leugner ist und die Tat nicht begangen hat, und er könnte angeblich keine Konflikte lösen. Die Richterin meinte er soll die restliche Zeit in der Haft nutzen zur Tat Aufarbeitung, aber das geht ja schlecht weil er nichts zugibt was er nicht getan hat. Hat jemand damit Erfahrung oder kann uns weiter helfen. Danke schon Mal im vorraus.
 
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2213

Gast
Da gab es wohl ein Gerichtsverfahren, wo ein Gutachter beauftragt worden war. Und in seiner Arbeit hat er noch mehr ausgesagt und da bringt es wenig nur ein Teilaspekt zu benennen.
 
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2213

Gast
Wurde mit den Urtei auch Auflagen verhängt? und wenn diese nicht erfüllt worden sind gib es keine vorzeitige Entlassung.
 

weidebirke

Urgestein
Hallo ich schreibe hier weil mein Mann eine 2/3 Ablehnung trotz positiven Gutachten bekommen hat, weil er ein Leugner ist und die Tat nicht begangen hat, und er könnte angeblich keine Konflikte lösen. Die Richterin meinte er soll die restliche Zeit in der Haft nutzen zur Tat Aufarbeitung, aber das geht ja schlecht weil er nichts zugibt was er nicht getan hat. Hat jemand damit Erfahrung oder kann uns weiter helfen. Danke schon Mal im vorraus.
Nein, da kann Euch niemand weiter helfen. Er ist verurteilt und es wurde abgelehnt, das restliche Drittel seiner Haftstrafe in Bewährung umzuwandeln.

Da gibt es nichts zu helfen. Dein Mann sollte tun, was da vorgeschlagen wurde. Oder er tut es nicht, denn absitzen muss er den Rest jetzt halt.

Ansonsten nur als Hinweis: Den Text versteht man nur, wenn man sich schonmal ein bisschen mit Straffälligkeit beschäftigt hat. Wenn Du in einem Forum schreibst, musst Du so schreiben, dass Menschen alle nötigen Informationen bekommen, um den Sachverhalt zu verstehen. Zum Beispiel erklärst Du nicht, dass Dein Mann zu einer Haftstrafe verurteilt wurde und nun nach Verbüßung von 2/3 seiner Haftstrafe beantragt hat, dass der Rest zur Bewährung ausgesetzt wird.

Und dann noch: natürlich gibt es Justizopfer und ganz bestimmt auch eine Dunkelziffer, aber Hand aufs Herz: Er sitzt ganz sicher zu Unrecht dort?
 

Winnetou

Aktives Mitglied
Hallo ich schreibe hier weil mein Mann eine 2/3 Ablehnung trotz positiven Gutachten bekommen hat, weil er ein Leugner ist und die Tat nicht begangen hat, und er könnte angeblich keine Konflikte lösen. Die Richterin meinte er soll die restliche Zeit in der Haft nutzen zur Tat Aufarbeitung, aber das geht ja schlecht weil er nichts zugibt was er nicht getan hat. Hat jemand damit Erfahrung oder kann uns weiter helfen. Danke schon Mal im vorraus.
Es kann Beschwerde dagegen eingelegt werden. Die Frist ist aber kurz, ich glaube nur eine Woche. Wenn es zeitlich überhaupt noch möglich ist, lasst euch anwaltlich beraten und versucht dann ggf., gegen den Beschluss des Gerichts vorzugehen.

Allerdings ist Tatleugnung ja ein ziemlich typischer Grund für die Ablehnung der Reststrafenaussetzung zur Bewährung... unschuldig verurteilte Menschen haben da also wirklich ein großes Problem. Aber einen Versuch ist es vielleicht dennoch wert.

Alles Gute! 🍀
 

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