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Gast
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Hallo, als ich heute nach Hause kam, hatte ich ein Schreiben des Vermieters im Briefkasten, mit der Information, dass in den nächsten Tagen eventuell das Wasser vorrübergehend abgestellt wird, je nachdem, wie sich die Temperaturen entwickeln.
Im Mietvertrag gibt es keine näheren Angaben dazu, ob und unter welchen Kondition das zulässig ist. Der Vermieter begründet diese Maßnahmen in seinem Informationsschreiben mit den niedrigen Temperaturen. Die Wasserleitungen verlaufen in der Außenwand und ab einer dauerhaften Außentemperatur von -15 Grad sei es möglich, dass die Leitungen einfrieren.
Ich weiß nicht, wie das ganze isoliert ist und ob es den Tatsachen entspricht, aber es kann ja durchaus so sein.
In gewisser Weise kann ich das auch nachvollziehen - wenn die Wasserleitung einfrieren habe ich ja auch kein Wasser und im Extremfall können sie ja auch beim einfrieren und auftauen platzen - dann stünde womöglich meine Wohnung unter Wasser oder ähnliches - das wäre noch schlimmer.
Die Begründung ist nachvollziehbar, aber trotzdem finde es nicht gut, womöglich mehre Stunden oder Tage ohne Wasser darzustehen. Deshalb frage ich einfach mal die Vermieter und Mieter in diesen Forum, wie die Rechtslage ist? Sind Temperaturen unter 15 Grad äußere Faktoren, die man hinnehmen muss oder kann man die Miete mindern? Wenn ja, um wie viel? Was würdet ihr empfehlen?
Im Mietvertrag gibt es keine näheren Angaben dazu, ob und unter welchen Kondition das zulässig ist. Der Vermieter begründet diese Maßnahmen in seinem Informationsschreiben mit den niedrigen Temperaturen. Die Wasserleitungen verlaufen in der Außenwand und ab einer dauerhaften Außentemperatur von -15 Grad sei es möglich, dass die Leitungen einfrieren.
Ich weiß nicht, wie das ganze isoliert ist und ob es den Tatsachen entspricht, aber es kann ja durchaus so sein.
In gewisser Weise kann ich das auch nachvollziehen - wenn die Wasserleitung einfrieren habe ich ja auch kein Wasser und im Extremfall können sie ja auch beim einfrieren und auftauen platzen - dann stünde womöglich meine Wohnung unter Wasser oder ähnliches - das wäre noch schlimmer.
Die Begründung ist nachvollziehbar, aber trotzdem finde es nicht gut, womöglich mehre Stunden oder Tage ohne Wasser darzustehen. Deshalb frage ich einfach mal die Vermieter und Mieter in diesen Forum, wie die Rechtslage ist? Sind Temperaturen unter 15 Grad äußere Faktoren, die man hinnehmen muss oder kann man die Miete mindern? Wenn ja, um wie viel? Was würdet ihr empfehlen?