Anzeige(1)

Ab welchen Temperaturen darf der Vermieter das Wasser abstellen?

G

Gast

Gast
Hallo, als ich heute nach Hause kam, hatte ich ein Schreiben des Vermieters im Briefkasten, mit der Information, dass in den nächsten Tagen eventuell das Wasser vorrübergehend abgestellt wird, je nachdem, wie sich die Temperaturen entwickeln.
Im Mietvertrag gibt es keine näheren Angaben dazu, ob und unter welchen Kondition das zulässig ist. Der Vermieter begründet diese Maßnahmen in seinem Informationsschreiben mit den niedrigen Temperaturen. Die Wasserleitungen verlaufen in der Außenwand und ab einer dauerhaften Außentemperatur von -15 Grad sei es möglich, dass die Leitungen einfrieren.
Ich weiß nicht, wie das ganze isoliert ist und ob es den Tatsachen entspricht, aber es kann ja durchaus so sein.
In gewisser Weise kann ich das auch nachvollziehen - wenn die Wasserleitung einfrieren habe ich ja auch kein Wasser und im Extremfall können sie ja auch beim einfrieren und auftauen platzen - dann stünde womöglich meine Wohnung unter Wasser oder ähnliches - das wäre noch schlimmer.
Die Begründung ist nachvollziehbar, aber trotzdem finde es nicht gut, womöglich mehre Stunden oder Tage ohne Wasser darzustehen. Deshalb frage ich einfach mal die Vermieter und Mieter in diesen Forum, wie die Rechtslage ist? Sind Temperaturen unter 15 Grad äußere Faktoren, die man hinnehmen muss oder kann man die Miete mindern? Wenn ja, um wie viel? Was würdet ihr empfehlen?
 
Das sehe ich anders. Es ist allgemein bekannt, dass in ungedämmten Außenwänden liegende Wasserleitung bei sehr starkem Frost zufrieren und bersten können. Wenn der Vermieter diese Gefahr für gegeben hält, ist es seine Pflicht, dafür zu sorgen, das dieser erhebliche Schaden nicht eintritt.

Vermutlich wird man im Keller weiterhin Wasser holen können.

Zur Frage der Mietminderung möchte ich mich hier nicht äußern.

Gruß

John
.
 
Was hast du denn für eine Wohnung? Ist das immer so dass im Winter bei Minustemperaturen dein Wasser abgestellt wird? Das höre ich wirklich zum ersten Mal. Ich würde mal meinen Mietvertrag prüfen. Das ist ja wirklich nicht menschengerecht. Musst du dann den ganzen Winter ohne Wasser sein?

Das ist keine Wohnung die vermietet werden darf.

LG
 
Du kannst für jeden Tag ohne Wasser die Miete von 30 bis 50 % mindern, ohne Heizung im Winter sogar 100 % mindern.

Passendes Urteil such ich gerade raus, kommt gleich, hab gerade noch einen Termin.
 
Hallo,

wenn Dein Vermieter um das Problem der mangelnden Isolierung der Leitungen weiß ist er dafür zuständig, das Problem beheben zu lassen. Das ist SEIN Job und er darf seinen Mietern NICHT das Wasser abstellen, nur weil er es nicht auf die Reihe bekommt, für ordentliche Dämmung zu sorgen. Lass Dich am Besten beim Mieterschutzbund beraten!
LG
 
Wie auch schon einige vor mir, bin ich der Meinung, dass der Vermieter das Wasser nicht abstellen darf. Wenn es so ist, das die Rohre nicht isoliert an der Hauswand laufen, sit das Problem schon länger bekannt und er muss für abhilfe soregn. Macht er das nicht, kannst du die Miete kürzen.
 

Anzeige (6)


Antworten...
Jedem Teilnehmer und jedem Beitrag des Forums ist mit Respekt zu begegnen...
Bitte beachte das Thema auf das du antworten möchtest und die Forenregeln.

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


      Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.
      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben