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Abänderung Scheidungsvertrag Ehegattenunterhalt

  • Starter*in Starter*in Robert aus muenchen
  • Datum Start Datum Start
Eine ziemlich spezielle Frage.
Was sagt denn dein Anwalt?

Und... eine andere Frage... können deine Frau und dein Kind ohne Unterhalt existieren?
Eine Ganztagsstelle findet sich nicht von heute auf morgen. Vielleicht wäre ein Gespräch sinnvoll?
 
Eine ziemlich spezielle Frage.
Was sagt denn dein Anwalt?

Und... eine andere Frage... können deine Frau und dein Kind ohne Unterhalt existieren?
Eine Ganztagsstelle findet sich nicht von heute auf morgen. Vielleicht wäre ein Gespräch sinnvoll?

Kindesunterhalt bekommt sie ja, ausserdem han ich schon 30.000.-€
zuviel bezahlt und um 20.000.- geht es jetzt noch.
Mein Anwalt meint ich bin im Recht
 
gegen WEN willst Du da klagen?

Nein--Ihr habt ganz bewußt ALLE möglichen Änderungsgründe ausgeschlossen.

Hat der beurkundende Notar korrekt belehrt über alle Risiken?

Oder ist es KEIN Ehevertrag--sondern NUR die "Scheidungsfolgenvereinbarung" des Familienrichters??? Dann las ich es falsch...???

War einer von den Unterzeichnenden in einer "Notsituation" ?
Wurde einer "erpreßt"?

Der Anwalt,der evl. den Vertrag aushandelte (?) ,könnte zwar auf "Schadensersatz" verklagt werden --das würde aber m.E. AUCH NUR für ganz offensichtliche Fehlberatung/Schnitzer gelten.

Generell sind Klauseln mit "lebenslangem kompletten gegenseitigen Unterhaltsverzicht für ALLE Fälle" übrigens rechtsunwirksam--weil
im Falle der NOT dann DOCH der/die Ex VOR DEM STAAT dran ist.

Es wird bei den absoluten unvorhersehbarebn Niotfäkllen (ALG2/Sozialhilfebedarf..) IMMER geprüft,ob z.B. Unterhaltsverzichtklauseln Bestand haben.

Was steht denn konkret im Notarvertrag /Scheidungsfolgevertrag ?

"Die Ehefrau erhält im Falle der Trennung/Scheidung
bis zum 31.12.2014 monatlich XXX Euro Trennungsunterhalt/Geschiedenenunterhalt ---
da sie das minderjährige Kind betreut,da sich die Parteien angesichts der konkreten Lebensumstände so einigten...

ODER WAS?

Beim Prozeßrechner kannst Du ungefähr abschätzen,was eine Klage gegen diese Unterhaltsklauseln bei 1/2..Instanzen
Dir für Kostenrisiken beschert.

LOGISCH 😀 rät Dein Anwalt Dir zur Klage..
ER riskiert ja nichts.
Für ihn ist es ein lukrativer Beratungs-/Klageauftrag.

Einen notariell abgeschlossenen Vertrag kann man eben NICHT einfach so kippen.
Auch ein "Vergleich" (während der Scheidungsverhandlung geschlossen ???) wäre ggf. unkippbar.

"Gültig" sind erst mal ALLE privat ausgehandelten Abmachungen.

Anders sähe es evl. mit Gerichtsentscheidungen aus.

(Was war es--Urteil oder interner Vergleich?)

Natürlich gibt es den EGU/Trennungsunterhalt/Geschiedenenunterhalt AUCH WEITER!

IMMER kann man vortragen,daß die KONKRETE LAGE eine Abweichung vom "gesetzlichen Normalvorgehen" erfordert!

Beispiel:

Scheidung gegen den Willen eines Ehepartners ist "im Allgemeinen" nach 3 Jahren Trennung möglich-- eine z.B. Ehefrau,für die die Scheidung eine "unbillige Härte" darstellen würde,bleibt ggf.bis zum Tod verheiratet--> dies gilt z.B. (konkreter Fall ) bei sehr langer Ehedauer einer reinen "Hausfrauenehe" und der Gefahr der wirtschaftlichen/gesellschaftlichen Extremschäden (sagen wir mal: Industriellengattin -- "Sie würde es nicht verkraften,plötzlich entsorgt zu sein...und selbst,wenn sie seit JAHRZEHNTEN nur "Gattin auf dem Papier" ist.).
Der mir bekannte Fall :
Steuerberater mit Lebensgefährtin /chronisch kranke Hausfrau . Sie erhält LEBENSLANG Trennungsunterhalt,wird ggf.Witwenrente bekommen.

Die Lebensgefährtin ist seit mehreren Jahrzehnten nur Lebensgefährtin,pflegt inzwischen den Mann....

Dort wurden "die Interesssen gegeneinander abgewogen".

Unterhaltsansprüche untereinander gibt es
-wegen Betreuung der gemeinsamen Kinder (bei besonderem/verunfalltem Kind kann das AUCH ggf.nie "als erloschen" erklärt werden-- wenn Dein Sohn plötzlich zum Dauerpflegefall würde, hätte die Mutter NATÜRLICH ein erneutes Recht auf Geschiedenenunterhalt!)

Bei sehr langer Ehedauer,bei bisher immer fortgesetztem Unterhalt ,bei IMMER NUR HAUSFRAU,bei chronisch erkranktem Partner....

Lediglich die "Automatik" wurde geändert--zukünftig soll ZUERST jeder für sich selbst sorgen.

Wenn er das gar nicht kann, kommt PRIVAT VOR STAAT.

Das ist auch KORREKT--da der eventuell Pflichtige ja IMER das Recht hat, gegenzuargumentieren.

Wenn Du urplötzlich OHNE EIGENES ZUTUN
(vorsätzliche Nichtleistungsfähigkeitshandlungen sind ggf.eine Straftat! ) den notariell titulierten und VOLLSTRECKBAREN
Unterhalt nicht mehr zahlen kannst,guckt Deine Ex auch in den Vollmond.

Wenn Du aber "dran drehst,den Vertrag zu umgehen", machst Du
bewußt richtig einen Fehler. Der Dich teuer ,viel teurer als der Unterhalt,zu stehen kommen könnte.
~~~~~~~~~~~~~~~~~

Also-- stell die Klauseln rein und die Einzelheiten....bevor Du dem Anwalt Dein Geld in den Rachen wirfst.
Das ist BESSER aufgehoben bei Deiner Ex--- da DEIN KIND letztendlich die Folgen eines Rechtstreites trägt.
Das ist Dir hoffentlich bewußt.

Du schädigst NICHT die Exe-- Du schädigst das Kind-- denn letztendlich ist es der Mutter dann halt nicht so möglich,sich ohne Sorgen ums Kind zu kümmern,sie braucht die Zeit für die sinnlosen Prozesse-- wird ihren Streß mindestens indirekt am Kind lassen---


Es ist DEINE ENTSCHEIDUNG,ob Dir paar Euronen das wert sind.

Haß macht häßlich 😀 ,Wut zerstört die Galle....

Viel Glück noch beim Anwaltsponsoring.😎

"IM RECHT" bist Du erst,wenn Du ein RECHTSGÜLTIGES anderslautendes URTEIL hast...

Gruß an den Dich verscheißernden Anwalt...hähä...
der Satz "Sie sind im Recht" ist definitiv NOCH falsch.

Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
Kindesunterhalt bekommt sie ja, ausserdem han ich schon 30.000.-€
zuviel bezahlt und um 20.000.- geht es jetzt noch.
Mein Anwalt meint ich bin im Recht

Abgesehen davon, dass sich viele freuen würden, wenn sie den bekämen... oft reicht Kindesunterhalt nicht um das Leben zu bestreiten.
Die wirklichen Kosten erstrecken sich eben nicht nur über Essen, Kleidung, Spielzeug, Babysitter, sondern auch diverses anderes, wie Strom, Wasser, größere Wohnung, Versicherungen, Fahrtkosten, fehlende Karrieremöglichkeiten, Schwierigkeiten Überstunden machen zu können... usw...

Deshalb habe ich nach der persönlichen Situation gefragt. Sicher kann eine Frau ganztags arbeiten (sofern sie einen Job bekommt) - aber die Frage bleibt dennoch, ob das Geld dann reicht, ob dies für das Kind auch gut ist. Das hast du nicht beantwortet.

Auf jeden Fall wäre es fair deine Ex von deinen Absichten zu informieren bevor sie ohne dem Geld dasteht und nicht weiß wovon sie leben sollen.
 
Titel: Abänderung Scheidungsvertrag Ehegattenunterhalt
Ich hätte eine große Bitte an Sie, in meinem Scheidungsvertrag steht
geschrieben:



Dieser Vertrag wurde im Sommer 2006 aufgesetzt und mit Urteil vom
22.01.2007 rechtskräftig und es besteht ein Titel darauf.

Da sich am 01. Januar 2008 das Gesetzt geändert hat und es den
Ehegattenunterhalt in der Form nicht mehr gibt (Sohn 11 Jahre alt und
besucht eine Ganztagsschule), überlege ich mir, den Vertrag anfechten
zu lassen.

.

Hallöchen,
rechtskräftig mit Titel können nur Urteile oder andere Titel aus §§ 794, 795 ZPO sein.
Egal wie, jedenfalls besteht eine gerichtliche Entscheidung.
Die ist nur anfechtbar bei Täuschung oder Drohung.

Hier wohl kaum gegeben.

Ansonsten bleibt Dir nur die Vollstreckungsabwehrklage § 767 ZPO, aber auch nur dann, wenn Du materiellrechtliche Einwendungen geltend machen kannst, die nach dem Erlass des Titels entstanden sind.
Oder es bleibt Dir ein Rechtsbehelf im Klauselverfahren.
Aber dies wird, Deinem Fall nach zu urteilen, beides nicht greifen.

Denn Du berufst Dich auf die nunmehr veränderte Rechtslage.

Für Fälle, die bis zum September 2009 anhängig waren, gilt immer noch übergangsweise die alte Rechtslage!
 
@diabolo:
Solange ein Titel vorliegt (also Scheidungsfolgevergleich mit Vollstreckbarkeitsklausel!) ,
kann die Frau JEDERZEIT SELBST(!) pfänden
/vollstrecken--bis man "vorläufige Aussetzung" o.ä. einreichte...
 
AW: gegen meine Ex

Nein--Ihr habt ganz bewußt ALLE möglichen Änderungsgründe ausgeschlossen.

Hat der beurkundende Notar korrekt belehrt über alle Risiken?

Oder ist es KEIN Ehevertrag--sondern NUR die "Scheidungsfolgenvereinbarung" des Familienrichters??? Dann las ich es falsch...???

War einer von den Unterzeichnenden in einer "Notsituation" ?
Wurde einer "erpreßt"?

Der Anwalt,der evl. den Vertrag aushandelte (?) ,könnte zwar auf "Schadensersatz" verklagt werden --das würde aber m.E. AUCH NUR für ganz offensichtliche Fehlberatung/Schnitzer gelten.

Generell sind Klauseln mit "lebenslangem kompletten gegenseitigen Unterhaltsverzicht für ALLE Fälle" übrigens rechtsunwirksam--weil
im Falle der NOT dann DOCH der/die Ex VOR DEM STAAT dran ist.

Es wird bei den absoluten unvorhersehbarebn Niotfäkllen (ALG2/Sozialhilfebedarf..) IMMER geprüft,ob z.B. Unterhaltsverzichtklauseln Bestand haben.

Was steht denn konkret im Notarvertrag /Scheidungsfolgevertrag ?

"Die Ehefrau erhält im Falle der Trennung/Scheidung
bis zum 31.12.2014 monatlich XXX Euro Trennungsunterhalt/Geschiedenenunterhalt ---
da sie das minderjährige Kind betreut,da sich die Parteien angesichts der konkreten Lebensumstände so einigten...

ODER WAS?

Beim Prozeßrechner kannst Du ungefähr abschätzen,was eine Klage gegen diese Unterhaltsklauseln bei 1/2..Instanzen
Dir für Kostenrisiken beschert.

LOGISCH 😀 rät Dein Anwalt Dir zur Klage..
ER riskiert ja nichts.
Für ihn ist es ein lukrativer Beratungs-/Klageauftrag.

Einen notariell abgeschlossenen Vertrag kann man eben NICHT einfach so kippen.
Auch ein "Vergleich" (während der Scheidungsverhandlung geschlossen ???) wäre ggf. unkippbar.

"Gültig" sind erst mal ALLE privat ausgehandelten Abmachungen.

Anders sähe es evl. mit Gerichtsentscheidungen aus.

(Was war es--Urteil oder interner Vergleich?)

Natürlich gibt es den EGU/Trennungsunterhalt/Geschiedenenunterhalt AUCH WEITER!

IMMER kann man vortragen,daß die KONKRETE LAGE eine Abweichung vom "gesetzlichen Normalvorgehen" erfordert!

Beispiel:

Scheidung gegen den Willen eines Ehepartners ist "im Allgemeinen" nach 3 Jahren Trennung möglich-- eine z.B. Ehefrau,für die die Scheidung eine "unbillige Härte" darstellen würde,bleibt ggf.bis zum Tod verheiratet--> dies gilt z.B. (konkreter Fall ) bei sehr langer Ehedauer einer reinen "Hausfrauenehe" und der Gefahr der wirtschaftlichen/gesellschaftlichen Extremschäden (sagen wir mal: Industriellengattin -- "Sie würde es nicht verkraften,plötzlich entsorgt zu sein...und selbst,wenn sie seit JAHRZEHNTEN nur "Gattin auf dem Papier" ist.).
Der mir bekannte Fall :
Steuerberater mit Lebensgefährtin /chronisch kranke Hausfrau . Sie erhält LEBENSLANG Trennungsunterhalt,wird ggf.Witwenrente bekommen.

Die Lebensgefährtin ist seit mehreren Jahrzehnten nur Lebensgefährtin,pflegt inzwischen den Mann....

Dort wurden "die Interesssen gegeneinander abgewogen".

Unterhaltsansprüche untereinander gibt es
-wegen Betreuung der gemeinsamen Kinder (bei besonderem/verunfalltem Kind kann das AUCH ggf.nie "als erloschen" erklärt werden-- wenn Dein Sohn plötzlich zum Dauerpflegefall würde, hätte die Mutter NATÜRLICH ein erneutes Recht auf Geschiedenenunterhalt!)

Bei sehr langer Ehedauer,bei bisher immer fortgesetztem Unterhalt ,bei IMMER NUR HAUSFRAU,bei chronisch erkranktem Partner....

Lediglich die "Automatik" wurde geändert--zukünftig soll ZUERST jeder für sich selbst sorgen.

Wenn er das gar nicht kann, kommt PRIVAT VOR STAAT.

Das ist auch KORREKT--da der eventuell Pflichtige ja IMER das Recht hat, gegenzuargumentieren.

Wenn Du urplötzlich OHNE EIGENES ZUTUN
(vorsätzliche Nichtleistungsfähigkeitshandlungen sind ggf.eine Straftat! ) den notariell titulierten und VOLLSTRECKBAREN
Unterhalt nicht mehr zahlen kannst,guckt Deine Ex auch in den Vollmond.

Wenn Du aber "dran drehst,den Vertrag zu umgehen", machst Du
bewußt richtig einen Fehler. Der Dich teuer ,viel teurer als der Unterhalt,zu stehen kommen könnte.
~~~~~~~~~~~~~~~~~

Also-- stell die Klauseln rein und die Einzelheiten....bevor Du dem Anwalt Dein Geld in den Rachen wirfst.
Das ist BESSER aufgehoben bei Deiner Ex--- da DEIN KIND letztendlich die Folgen eines Rechtstreites trägt.
Das ist Dir hoffentlich bewußt.

Du schädigst NICHT die Exe-- Du schädigst das Kind-- denn letztendlich ist es der Mutter dann halt nicht so möglich,sich ohne Sorgen ums Kind zu kümmern,sie braucht die Zeit für die sinnlosen Prozesse-- wird ihren Streß mindestens indirekt am Kind lassen---


Es ist DEINE ENTSCHEIDUNG,ob Dir paar Euronen das wert sind.

Haß macht häßlich 😀 ,Wut zerstört die Galle....

Viel Glück noch beim Anwaltsponsoring.😎

"IM RECHT" bist Du erst,wenn Du ein RECHTSGÜLTIGES anderslautendes URTEIL hast...

Gruß an den Dich verscheißernden Anwalt...hähä...
der Satz "Sie sind im Recht" ist definitiv NOCH falsch.

Micky
Halli Micky,

danke für Deine Antwort

es istKEIN Ehevertrag--sondern NUR die "Scheidungsfolgenvereinbarung" des Familienrichters.

Es war Urteil und interner Vergleich

Wörtlich steht drin Die Unterhaltsregelung ist für beide Parteien nicht abänderbar. Auch wenn sich die bedarfsbestimmenden Umstände im übrigen verändern, können weder Frau Mayrhofer noch Herr Mayrhofer eine Abänderung verlangen.

Aber wenn sich ein Gesetz ändert und der Vertrag müß bestehen bleiben müßte das doch auch extra drin stehen wie z.B. Bedarfsbestimmte Änderungen



"Die Ex erhält tatzächlich noch 400.-€
bis zum 31.04.2014 Ehegattenunterhalt kein Beträuungsunterhalt ---
da sie das minderjährige Kind(11 Jahre) betreut,da sich die Parteien angesichts der konkreten Lebensumstände so einigten...

Und zu Finazl. meine Ex hat mehr als ich 2 Eigentums Wohnungen ne Mutter mit 3000 .- € Rente bein der sie auch wohnt
Ich unterstütze auch noch meine Mutter die hat 700.-€ Rente.

Und das mit dem Anwalt ist auch so eine Sache, der erste hats 2007 verschlafen und mich schlecht beraten wie sich herrausstellte und vom jetzigen hab ich mir auch mehr erwartet.

Gruß
Robert


 
Hallo Robert,

ich denke, an der Zahlungsverpflichtung wirst du nichts ändern können. Vertrag ist Vertrag. Und wenn das alles auch noch vom Familienrichter abgesegnet wurde hast du vermutlich schlechte Karten.

Aber ändere unbedingt die Klarnamen in deinem Text. So anonym wie das Internet manchen erscheint ist es nicht und mit solchen Angaben ist dein Text leicht dir persönlich zuzuordnen.

Alles Gute
Sisandra
 

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