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Abfindung speziell bei Zeitarbeitsfirmen und Gebäudereinigung

Portion Control

Urgestein
Hallo Leute,

einer Bekannten von mir wurde gekündigt. Sie arbeitete 13 Jahre bei einem Reinigungsdienstleister. Das Objekt, bzw. Arbeitgeber für welchen sie zugeteilt wurde, musste Kosten einsparen und hat dadurch den Vertrag mit der Reinigungsgesellschaft nicht verlängert, oder gekündigt.

Alle betroffenen dieses Objekts, wurde seitens der Reinigungsfirma dann ebenfalls betriebsbedingt gekündigt, weil kein weiteres Personal an anderen Stellen benötigt wurde.

Ich bin für gewöhnlich der erste der dann nach Abfindung schreit - besonders bei 13 Jahren Arbeitsverhältnis in ein und demselben Objekt.

Hier allerdings habe ich mich diesmal zurückgehalten weil ich nicht sicher bin, ob es einen Unterschied macht, weil sich bei der Gebäudereinigung oder auch bei Zeitarbeitsfirmen die Arbeitgeber ja eine Weiterbeschäftigung ja nicht selbst aussuchen können, sondern auf die Kunden angewiesen sind.

Weiss da jemand genaueres von euch? Das Internet hat mich etwas verunsichert. Ich habe vorhin mal nachgeschaut und leider widersprüchliche Aussagen gefunden. Auch ruhig einen link posten, der dann evtl. eine bessere Aussagekraft besitzt, als die Sachen die ich fand. Vielleicht hat auch jemand von euch einen Fall für mich auf der Pfanne, der sich in eurem Umfeld ähnlich zugetragen hatte.

Ich hätte gerne einen besseren Überblick, bevor ich hier evtl. falsche Ratschläge erteile. Die arme Frau steht jetzt da und hat nichts mehr.

Danke für Feedback! 🙂
 
Die Leiharbeiter sind Angestellte der Zeitarbeitsfirma. Aber auch diese sind an Tarifverträge gebunden, sofern sie Mitglied einer dieser Tarifpartner sind.

Ich würde mal versuchen herauszufinden, wie der Betrieb tariflich gebunden ist und dort im Tarifvertrag nachsehen, ob das was zu Abfindung bei langer Betriebszugehörigkeit geregelt ist.
 

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