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Abitur abbrechen, so einfach möglich?

Antrum

Neues Mitglied
Guten Morgen,

zuerst einmal die Vorgeschichte wieso ich mein Abitur abbrechen möchte:
Ich habe in jedem Fach ein Defzit, manche 4-, andere 5 oder gar 6 (Note, keine Punkte). Ich würde also wenn ich zum Abitur zugelassen werde nur ein schlechtes Abitur bekommen, welches ich nicht möchte, weshalb ich eine Ausbildung oder Fachabitur machen möchte.

Ich habe die Stufe EF bestanden und somit die Qualifikation zur Qualifikationsphase 1 (Q1) erlangt. Das EF Zeugnis ist gar nicht allzu schlecht, mathe und englisch sind leider nur ausreichend geworden, dafür sind Informatik, sport und Musik eine 2 (gut) welche ich benötige da ich entweder eine Informatik oder Grafikdesigner Ausbildung machen möchte (Musik = Kreativität, Informatik = erklärt sich von selbst).

Nun war ich heute in der Schule und wollte mich abmelden (bin ja volljährig). Da meinte die lehrerin zu mir, ich habe jetzt keine Zeit, kannst mir auf den Zettel schreiben und geht dann direkt in die Konferenz, ohne Gespräch wird sich nicht abgemeldet, was willst du in Zukunft machen? Perspektive?


Ich habe noch keine feste Ausbildungsstelle, habe aber dank Praktika letzten Jahres eine gute Chance eine Ausbildung zu erlangen wenn ich den Einstellungstest (zu dem ich zu 100% eingeladen werde) bestehe.

Die Frage:
Kann ich die Schule nun abbrechen? Kann mich die Schule / Lehrerin zwingen weiterhin zur Schule zu gehen?
Und kann man mit dem EF Zeugnis ein Fachabitur machen oder benötige ich ein höheres Zeugnis?

Kurzfakten:
-Ef abgeschlossen
-Volljährig
-noch keine feste Ausbildungsstelle
-durchaus Chancen auf eine Ausbildungsstelle


Gruß

PS: Bin in Q1.1
PS²: Und wieso eine Konferenz? Ich möchte mich doch nur abmelden und habe nichts verbrochen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Antrum,

aus welchem Bundesland kommst du? Verstehe nur Bahnhof 😀. In welcher Klasse bist du nun und wann wäre das Abitur? Im Grunde würde ich dir natürlich dazu raten es einfach durchzuziehen, auch wenn es nicht so gut wird. Was ist schon gut? Ich habe auch nur eine 3,0 und bereue es nicht, ganz im Gegenteil ich war einfach nur froh, dass ich es hatte. Was du hast, hast du... und du weißt nie, was mal sein wird. Vielleicht machst du die AUsbildung als Informatiker oder Grafikdesigner und merkst, dass dir das nicht reicht und möchtest eventuell in diese Richtung studieren. Was machst du dann? Denk darüber nach 😉
 
Hallo Antrum,

also ich kann dir auf jeden Fall sagen, dass die Schule kein Recht hat, dich zu zwingen, weiterhin dort hin zugehen.
Ich selber mach gerade mein Abi und die Leute melden sich einfach so ab.
Ohne Gespräch und ohne Gründe zu nennen.
Das brauchst du also auch nicht.
Am besten du gehst einfach ins Sekretariat und meldest dich ab.

Wobei ich das von deiner Lehrerin auf der einen Seiten sehr nett finde. Es gibt heute nicht mehr all zu viele,
die sich darum scheren wie es ihren Schülern geht.
Das mit der Anmeldung zum Fachabitur kann ich dir jetzt nicht genau sagen.
Jede Schule hat da auch andere Aufnahmekriterien.

Ich wünsche dir alles gute für deine Zukunft!
 
Hallo,
NRW und das Abitur läuft seit einem halben Jahr und ich verstehe definitiv nichts mehr.
Ich habe bereits Praktika in dem Bereich gemacht und diese haben mir sehr viel Spaß bereitet.

Meine eigentliche Frage war, ob es möglich ist es nun abzubrechen. Desweiteren möchte ich ja nicht auf diesem Stand bleiben, ich habe vor entweder ein Fachabitur zu machen oder nach der Ausbildung in Ruhe mein Abitur per Abendschule nachzuholen, bitte nicht falsch verstehen 🙂

Ich komme derzeit nur absolut nicht weiter und möchte deswegen entweder Fachabi machen oder Ausbildung und daher die folgenden Fragen:

-Kann ich die Schule nun abbrechen?
-Kann ich mit dem EF-Zeugnis (Qualifikation zur Qualifikationsphase 1) ein Fachabitur machen?

Gruß
 
Entschuldigt bitte den Doppelpost aber ich habe jetzt folgendes gesagt / geschrieben bekommen:
(3) Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. Die Schulaufsichtsbehörde kann Schulpflichtige, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, vom weiteren Besuch der Schule befreien.

Gilt dies auch wenn ich das Abitur freiwillig angetreten bin? Wir hatten ja die Wahl nach der EF abzugehen oder Abitur zu machen, ich wollte das Abitur versuchen, allerdings kann ich die Leistungen nicht bringen.

Gilt das Gesetzt da trotzdem? Hatte erst in diesem Schuljahr Geburtstag.
 
da du erst in diesem schuljahr 18 geworden bist, bist du tatsaechlich bis zum ende dieses schuljahres noch schulpflichtig. die schule kann daher deine abmeldung nicht so einfach akzeptieren. du koenntest allenfalls die schule wechseln, aber mitten im schuljahr ist das natuerlich auch nicht so einfach.

du hattest auch nach der EF nicht die wahl, einfach abzugehen. du haettest natuerlich eine ausbildung machen koennen - aber dann waerest du nun berufsschulpflichtig. du haettest auch irgendwas anderes machen koennen wie die hoehere handelsschule. aber einfach ganz auf schule verzichten waere nicht moeglich gewesen.
 
da du erst in diesem schuljahr 18 geworden bist, bist du tatsaechlich bis zum ende dieses schuljahres noch schulpflichtig. die schule kann daher deine abmeldung nicht so einfach akzeptieren. du koenntest allenfalls die schule wechseln, aber mitten im schuljahr ist das natuerlich auch nicht so einfach.

du hattest auch nach der EF nicht die wahl, einfach abzugehen. du haettest natuerlich eine ausbildung machen koennen - aber dann waerest du nun berufsschulpflichtig. du haettest auch irgendwas anderes machen koennen wie die hoehere handelsschule. aber einfach ganz auf schule verzichten waere nicht moeglich gewesen.
Doch, wir hatten die Möglichkeit nach der EF abzugehen, dadas Abitur FREIWILLIG ist, ich packe es nicht und möchte daher nicht gezwungen werden diese Schule weiterhin zu besuchen.

In vielen Foren steht auch das sie in der 11. Klasse abgebrochen haben, ohne Probleme. Haben auch ohne Probleme in der 12. Klasse abgebrochen. Ich habe meinen Abschluss (Sek.1 => Gymnasium => Realschulabschluss). Und wenn man den Aussagen glauben darf, heißt es:
Die Schulpflicht verfällt mit dem Abschluß, oder nach 9 bzw. 10 Jahren Schule - und die habe ich hinter mir.

Also wäre es doch unfair mir gegenüber. Es sitzen tausende von 16 jährige Hauptschul Abbrecher zu hause und machen nichts, und ich darf nicht gehen wenn ich ein FSJ oder eine Ausbilung machen will?

Das ist doch undurchdacht und sinnlos - keiner kann mich zu einer Leistung (Abitur) zwingen welche ich nicht bringen kann!
 
Doch, wir hatten die Möglichkeit nach der EF abzugehen, dadas Abitur FREIWILLIG ist, ich packe es nicht und möchte daher nicht gezwungen werden diese Schule weiterhin zu besuchen.
sicher ist das abitur freiwillig - aber schulpflichtig bist du dieses jahr noch. das berufkolleg haette diverse bildungsgaenge fuer dich zur auswahl gehabt. in der regel macht man eine ausbildung nach der schule und hat dann berufsschule. ohne ausbildung macht man entweder einen vollzeit-bildungsgang (gymnasium oder berufskolleg) oder eventuell auch so eine art berufsschulklasse fuer jugendliche ohne ausbildungsplatz. moeglich, dass letztere dich noch aufnimmt, dann hast du evtl. nur zwei tage die woche schule. (aber glaub mir, da willst du nicht wirklich hin.)

In vielen Foren steht auch das sie in der 11. Klasse abgebrochen haben, ohne Probleme. Haben auch ohne Probleme in der 12. Klasse abgebrochen.
vielleicht waren die schon zu beginn des schuljahres 18, vielleicht hat die schule die schulpflicht einfach mal "vergessen" (kommt vor), vielleicht waren die nicht aus NRW - die frage, wie lang die schulpflicht dauert, ist in den verschiedenen laendern unterschiedlich geregelt. du aber bist aus NRW und warst zu beginn des schuljahrs noch nicht 18, also bist du schulpflichtig, ein halbjahr noch.

Ich habe meinen Abschluss (Sek.1 => Gymnasium => Realschulabschluss). Und wenn man den Aussagen glauben darf, heißt es:
Die Schulpflicht verfällt mit dem Abschluß, oder nach 9 bzw. 10 Jahren Schule - und die habe ich hinter mir.
damit hast du die vollzeitschulpflicht erfuellt. aber noch nicht die schulpflicht in der sekundarstufe II.

erst sobald du eine schule der sekundarstufe II abgeschlossen hast, ist deine schulpflicht auch unabhaengig vom alter erledigt.

das aber hast du nicht, also bist du schulpflichtig.

Also wäre es doch unfair mir gegenüber. Es sitzen tausende von 16 jährige Hauptschul Abbrecher zu hause und machen nichts, und ich darf nicht gehen wenn ich ein FSJ oder eine Ausbilung machen will?

wenn die hauptschulabbrecher so alt sind wie du, keine ausbildung haben und nicht zur schule gehen, dann verletzen sie ihre schulpflicht und riskieren entsprechende bussgelder.

wenn du *jetzt* eine ausbildung anfaengst, kannst du selbstverstaendlich deine schule verlassen. dann musst du halt zur berufsschule wie jeder azubi. wenn du aber erst im august die ausbildung anfaengst, bleibst du bis dahin auch schulpflichtig.

wie das mit einem FSJ ist, weiss ich nicht. ich faende es aber sehr seltsam, wenn man dir das nicht ermoeglichen wuerde. aber das kann dich eigentlich hoechstens dann vor schule retten, wenn du es jetzt anfaengst. wenn du das erst in einem halben jahr machst, bleibst du bis dahin schulpflichtig.

eventuell kann man dich aber beurlauben, wenn du in dem halben jahr was sinnvolles vorhast, zB ein praktikum.

oder du gehst einfach nicht mehr hin und hoffst, dass die verwaltungsbehoerde dir fuer das letzte halbe jahr kein bussgeld mehr schickt. bei uns tun die das, soweit mir bekannt, ab etwa maerz nicht mehr.


unfair, meinst du, sei das.

mal ueberlegen... wenn du nach der 9. klasse des gymnasiums gewechselt haettest in eine einjaehrige berufsfachschule, dann haettest du da ziemlich genau gar nichts gelernt und das ganze wegen geistiger unterforderung nur knapp ueberlebt ohne wahnsinnig zu werden. aber du haettest diese einjaehrige berufsfachschule vor einem halben jahr erfolgreich abgeschlossen, haettest damit deinen sekundarstufe-II-abschluss und waerst damit deine schulpflicht los.

du aber hast abitur versucht, in der EF (klasse 10) wohl das dreissigfache von dem gelernt, was die absolventen der berufsfachschule erlernen, und bist zum dank dafuer noch schulpflichtig.

unfair?

ja, doch, du hast recht, das ist unfair. aber sowas von...

ist aber so.

Das ist doch undurchdacht und sinnlos - keiner kann mich zu einer Leistung (Abitur) zwingen welche ich nicht bringen kann!
zum abitur kann dich keiner zwingen, natuerlich nicht. aber irgendeine schule, meint die politik, muessest du halt besuchen. es muss kein abitur sein, es darf auch irgendein bildungsgang sein, der geistig weniger anspruchsvoll (bzw. voellig anspruchslos) ist.

undurchdacht und sinnlos?

das debattier ich hier nicht, aber ich neige stark dazu, dir recht zu geben.

leider aber schreibe ich die gesetze nicht.

schriebe ich sie, dann, darauf kannst du gift nehmen, waerst du nicht mehr schulpflichtig.
 
hallo Antrum,
hab ich jetzt etwas überlesen, oder hast du es nicht geschrieben. was machst du in dem halben jahr , wenn du jetzt aufhörst.
hoffnung auf eine ausbildung hast du, schreibst du.
aber eine stelle für das FSJ hast du auch noch nicht ab jetzt oder doch?
was machst du dann mit dem halben jahr?
ich denke deine schulpflicht hast du.
im lebenslauf macht es sich nicht gut, abitur abgebrochen.
wie finanzierst du dich, bezahlen deine eltern,wohnst du bei ihnen oder alleine? und all solche fragen, hast du gar nicht beschrieben.
das kindergeld wird dir gestrichen, wenn du dich nicht beim arbeitsamt als ausbildungs suchend meldest, das weiß ich ganz sicher.
aber ich verstehe den sinn nicht, das abi kurz vorm ziel abzubrechen, dafür hast du doch nicht all die jahre gelernt.
meine tochter macht auch grade abi, in mathe braucht sie wohl nachhilfe. doch , einfach aufgeben, warum.
ich meine, du bist ein freier mensch, und wenn du das für dich so entscheidest dann ist es so.
doch es ist eine weittragende entscheidung, denk es nochmal ordentlich durch. rückgängig läßt sich das nicht mehr machen.

alles gute
pecky-sue
 
Hallo,
wir haben am Freitag bei der Schule angerufen und es würde keine Probleme geben mich abzumelden, keine andere Schule und auch sonst muss ich nichts machen. Eine Abmeldung wäre so einfach möglich. Die anderen die sich abgemeldet haben / abmelden sind 16 / 17, diese hätten also rein theoretisch auch noch Pflicht, konnten aber auch gehen.
 

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