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Abitur - Täuschungsversuch, ja oder nein?

Weichspüler

Mitglied
Hallo zusammen,

ich habe gestern meine Abiturprüfung im Grundkurs Sozialwissenschaften in NRW abgelegt. Zur Info: In NRW darf man in diesem Kurs zwischen drei vorgeschlagenen Abiturthemen wählen, von denen man lediglich ein Thema mit drei zugehörigen Aufgaben bearbeiten muss. Ich habe mich ohne langes Überlegen für den ersten Vorschlag entschieden, da er als erste Aufgabe eine Aufgabe hatte, die mit einer Aufgabe aus dem Leistungskurs 2014 inhaltlich so gut wie übereinstimmte:
Originalformulierung gestern: "Stellen Sie die vier Ziele und zugehörigen Indikatoren des deutschen Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967 dar und beschreiben Sie eine Zielbeziehung (Zielharmonie oder Zielkonflikt)."
Originalformulierung Abitur 2014 LK: "Stellen Sie die Ziele und zugehörigen Indikatoren des deutschen Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967 sowie einen Zielkonflikt dar."
Wie ihr seht, kann man die Aufgabe von gestern genau so bearbeiten wie 2014! Ich habe im Vorfeld mit den alten Abiturklausuren gelernt, d. h. auch mit der von 2014 - die Abiturklausuren der Jahre 2016, 2015 und 2014 sind für alle Schüler NRWs in einem passwortgeschützten Bereich zugänglich. Dieses Passwort wird einem von der Schule gegeben. Nun habe ich bei der Lösung gestern Sätze geschrieben wie z. B. "Arbeitslosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen, d. h. den Arbeitslosen und Erwerbstätigen zusammen, in Beziehung setzen." Dieser Satz stimmt 100% mit der Lösung des Ministeriums von 2014 überein. Habe ich nun zu befürchten, dass ich die Klausur als Täuschungsversuch gewertet wird - oder ist es mein gutes Recht, die alten Lösungen wortwörtlich niederzuschreiben, zumal bekannt ist, dass die Aufgaben hier kaum variieren. Als ich diese erste Aufgabe bearbeitet habe, waren übrigens 5 Lehrer im Raum, falls man mir unterstellen wollte, ich hätte die Lösungen neben mir liegen, was ich auf alle Fälle nicht hatte! Die anderen 2 Aufgaben der Klausur waren mir hingegen so noch nicht bekannt (machen auch etwa 75 % der Note aus).

Danke schonmal im Voraus!
 

weidebirke

Urgestein
Die alten Abituraufgaben mit Lösungen sind doch öffentlich zugänglich, oder? Du hast sie Dir nicht irgendwie "besorgt"? Und die neue Aufgabe hast Du auch nicht vorher irgendwie "gekannt"?

Was Du alles vorher gelernt hast, kann Dir schlecht als Täuschung ausgelegt werden, denn genau das prüft ja eine solche Prüfung.

Ich würde sagen, nein, kein Täuschungsversuch.
 
S

Silent Pain

Gast
Einen Täuschungsversuch im klassischen Sinne ist das auf keinen Fall.
Das einzige, was man dir unterstellen kann, ist, dass du einen Text genommen hast, der nicht von dir stammt. Da aber die alten Abi Prüfungen ja zum lernen hergenommen und von Lehrern empfohlen werden kannst du von denen natürlich genauso auswendig lernen, wie aus deinem Heft raus.
Ich denke du hast gar nichts zu befürchten.
 
I

Ich-bin-Ich

Gast
Da das Ganze offenbar offiziellen Charakter hat, ist es zumindest kein Täuschungsversuch. Eher kommt die Plagiatsfrage ins Rennen - frag doch mal einfach anonym in einem Rechtsforum, in dem dir Anwälte gezielter Auskunft geben können.
Frage für mich ist auch: Was möchtest du ggf mit welcher Antwort auch immer anfangen?
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Nein, kein Täuschungsversuch: Richtige Antwort ist richtige Antwort: Das Ministerium ist im Prinzip selber schuld, wenn es zweimal die gleichen Aufgaben stellt und auswendiglernen ist nicht verboten.
ich frage mich zwar, warum du die Antwort nicht anderes forumliert hast, wenn Dich jetzt Gewissensbisse plagen (außerdem sähe es wohl einfach eleganter aus) aber trotzdem: Täuschung ist es natürlich nicht, denn Du hast ja die Lösung nicht dabeigehabt und kein unerlaubtes Material verwendet.
 

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