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Auf Thema antworten

Nein, kein Täuschungsversuch: Richtige Antwort ist richtige Antwort: Das Ministerium ist im Prinzip selber schuld, wenn es zweimal die gleichen Aufgaben stellt und auswendiglernen ist nicht verboten.

ich frage mich zwar, warum du die Antwort nicht anderes forumliert hast, wenn Dich jetzt Gewissensbisse plagen (außerdem sähe es wohl einfach eleganter aus) aber trotzdem: Täuschung ist es natürlich nicht, denn Du hast ja die Lösung nicht dabeigehabt und kein unerlaubtes Material verwendet.


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