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[QUOTE="Catherine, post: 916043"]

Abstrich-Untersuchungen - Pap-Test



Gruppe

Definition der Gruppe

Weiteres Vorgehen

Pap I

Das Zellbild ist dem Alter entsprechend normal. Es liegen keine Auffälligkeiten vor. Diesen Befund haben fast nur junge Mädchen, die noch keine Infektionen oder Geschlechtsverkehr hatten.

Eine erneute Untersuchung sollte nach einem Jahr im Rahmen der Krebsfrüherkennungs-Untersuchung erfolgen (Routine-Kontrolle).

Pap II

Es werden Merkmale einer entzündlichen Veränderung festgestellt. Die Zellveränderungen sind jedoch unverdächtig. Das ist der „Normalfall". Die meisten Frauen, die Sex hatten oder Pilze, Bakterienbefall oder ein Virenentzündungen überstanden haben, die Pille oder eine Spirale zur Empfängnisverhütung benutzen, haben diesen Befund.

In der Regel findet die nächste Kontrolle im Rahmen der jährlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchung statt.

Sofern die Zellveränderungen etwas ausgeprägter sind, kann eine Entzündungsbehandlung oder eine hormonelle Behandlung mit einer anschließenden Kontrolluntersuchung durchgeführt werde.

Pap IIw

Das „w" steht für Wiederholung. Es handelt sich dabei um Abstriche, die für eine Beurteilung nicht ausreichen oder es liegen Zellveränderungen vor, die nicht als definitiv abnorm, aber auch nicht als normal eingestuft werden können.

In diesem Fall wird ein wiederholter Abstrich notwendig.

Pap III

Ein unklarer Befund. Es liegen stärkere entzündliche und/oder verdächtige Zellveränderungen vor, die eine sichere Beurteilung zwischen gut- und bösartig nicht zulassen. Dahinter könnte eine akute Entzündung stecken oder eine Zellveränderung. Es handelt sich um auffällige Zellen, deren Herkunft auch aus einem Karzinom nicht sicher auszuschließen ist.

Gegebenenfalls wird eine entzündungshemmende Behandlung durchgeführt und ein Kontroll-Abstrich nach zwei bis sechs Wochen (oder auch kurzfristiger) vorgenommen. Zur Sicherheit wird der Frauenarzt je nach Befund den Muttermund mit einer Lupe im Rahmen einer Kolposkopie untersuchen. Hält ein Pap III-Befund länger an, so sollte eine feingewebliche Abklärung (Biopsie) erfolgen. Zusätzlich kann der Arzt einen HPV-Test durchführen.

Pap IIID

Das D steht für eine so genannte leichte bis mäßige Dysplasie, eine Zellveränderung. Dieser Befund kommt nicht selten vor und bildet sich bei dem Großteil der Betroffenen meist von alleine zurück.

Eventuell wird eine entzündungshemmende Behandlung durchgeführt. Frauen mit diesem Befund sollten nach drei Monaten einen Kontroll-Abstrich machen lassen. Zusätzlich wird der Frauenarzt den Muttermund mit einer Lupe im Rahmen einer Kolposkopie untersuchen. Bei wiederholtem Auftreten dieses Befundes ist eine feingewebliche Abklärung (Biopsie) notwendig. Zusätzlich kann der Arzt einen HPV-Test durchführen.

Pap IVA

Im Abstrich sind schwere Zellveränderungen (Dysplasie) oder ein „Carcinoma in situ" zu finden, die eine direkte Vorstufe von Krebs sein können.

Eine feingewebliche Äbklärung (Biopsie oder Konisation) wird üblicherweise zeitnah angesetzt. Eine Therapie erfolgt dann in Abhängigkeit vom jeweiligen Befund und der Familienplanung der Patientin.

Pap IVB

Im Abstrich sind schwere Zellveränderungen (Dysplasie) oder ein „Carcinoma in situ" zu finden. Es ist unklar, ob der Tumor bereits in andere Gewebe eingedrungen ist.

Eine feingewebliche Äbklärung (Biopsie oder Konisation) wird üblicherweise zeitnah angesetzt. Eine Therapie erfolgt dann in Abhängigkeit vom jeweiligen Befund und der Familienplanung der Patientin.

Pap V

Der Befund lautet Gebärmutterhalskrebs. Es sind die Zellen eines bösartigen Tumors nachweisbar, der in andere Gewebe eindringt.

Der Befund erfordert eine feingewebliche (histologische) Abklärung mittels Konisation oder Biopsie. Eine Therapie erfolgt dann in Abhängigkeit vom jeweiligen Befund und der Familienplanung der Patientin.

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