Oder wenn, bei einer unbekannten Vaterschaft, die hier vorliegt, der Vater doch noch auftaucht und eingetragen wird.
[URL unfurl="true"]https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__232.html[/URL]
Ich meine das hast du selber bereits gepostet.
Menschenhandel liegt vor wenn:
1.
diese Person ausgebeutet werden soll a)
bei der Ausübung der Prostitution oder bei der Vornahme sexueller Handlungen an oder vor dem Täter oder einer dritten Person oder bei der Duldung sexueller Handlungen an sich selbst durch den Täter oder eine dritte Person,
b)
durch eine Beschäftigung,
c)
bei der Ausübung der Bettelei oder
d)
bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen durch diese Person,
2.
diese Person in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft oder in Verhältnissen, die dem entsprechen oder ähneln, gehalten werden soll oder
3.
dieser Person rechtswidrig ein Organ entnommen werden soll.
Was davon möchtest du mir unterstellen?