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In Deutschland ist jeder der Vater, der die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter anerkennt oder der mit der Mutter verheiratet ist. Nach einem Test fragt kein Mensch, und natürlich werden auch bei uns am laufenden Band Väter anerkannt, die das biologisch betrachtet gar nicht sind. Entscheidend ist das Einvernehmen der Elterteile, nicht der Vaterschaftstest


Tests werden in Deutschland vom Familiengericht angeordnet, wenn es zum rechtlichen Vater noch einen anderen Mann gibt, der auch angibt, der Vater zu sein. Oder wenn die Mutter den Vater gegen dessen Willen feststellen lässt. Dann geht es meistens um Kindesunterhalt.


Die eigentlich interessante Frage lautet: wird eine Vaterschaftsanerkennung oder eine Sorgerechtsübertragung nach kasachischem Recht in Deutschland anerkannt? Die Faustregel lautet: Immer ja, wenn mit deutschem Recht vergleichbar. Immer Nein, wenn stark abweichend. In diesem Fall hier wird die Anerkennung verweigert, sobald irgendwie Geld nachweislich bezahlt wurde.


Du brauchst einen Anwalt für Familienrecht. Sonst kannst du dein Sorgerecht am Ende in Kasachstan, aber nicht in Deutschland ausüben!


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