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[QUOTE="Wahlvater, post: 4119192, member: 125980"]

Das werde ich machen, ich habe jedoch "Adoption" auch deshalb in Anführungszeichen gesetzt, weil angenommen die Mutter verzichtet generell auf das Sorgerecht. Sie gibt es an den Staat ab. Nur dann wäre eine tatsächliche Adoption überhaupt erst möglich. Adoption bei bestehender Elternschaft geht nicht. Ohne eine sorgeberechtigte Person ist aber tatsächlich der Staat komplett für den Jungen zuständig. Was würde dann passieren? Könnte er überhaupt bleiben, wo er jetzt ist? Dazu gilt dort das auch von anderen erwähnte Haager Adoptionsabkommen, ein Teil davon:

"Ein Kind darf erst zur internationalen Adoption freigegeben werden, nachdem im Herkunftsland alle Massnahmen gescheitert sind, dem Kind den Verbleib in seiner bisherigen Familie zu ermöglichen oder eine geeignete Aufnahmefamilie zu finden."

Dazu habe ich oft gelesen, dass nur kranke Kinder unter 10 überhaupt zur Adoption ausgeschrieben werden. Schon die Grundlage für eine ordentliche Adoption zu schaffen, würde seinen kompletten rechtlichen Status, Leben und Aufenhaltsort vollständig umkrempeln. Sehr wahrscheinlich zum schlechteren.

[/QUOTE]

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