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Änderungen SGB XII zum 01.01.2007

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S

Stan

Gast
Anbei eine Übersicht der praxisrelevanten Änderungen im SGB XII zum 01.01.07.

§ 22 Abs. 1 SGB XII
Sonderregelungen für Auszubildende
Änderung: Satz 1: Auszubildende…haben keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung.
Änderung: Satz 2: In besonderen Härtefällen kann…. und Grundsicherung als Beihilfe oder als Darlehen gewährt werden.
§ 23 Abs. 3 SGB XII
Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer
Neu: Es besteht auch kein Anspruch nach dem SGB XII, wenn das Aufenthaltsrecht sich alleine aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt. Das gilt auch für Familienangehörige des Antragstellers.
§ 29 SGB XII
Unterkunft und Heizung
Neu: Mietkautionen sollen als Darlehen gezahlt werden.
§ 30 Abs. 1 SGB XII
Mehrbedarf
Neu: Für die Gewährung des Mehrbedarfzuschlages reicht der Bescheid nach § 69 Abs. 4 SGB IX mit Merkzeichen „G“ aus, der Schwerbehinderten-ausweis selbst zum Nachweis des Merkmals „G“ ist nicht mehr zwingend erforderlich.
§ 35 SGB XII
Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen
Klarstellung: In Abs. 1 sind stationäre Einrichtungen gemeint
Neu: Der Barbetrag in stationären Einrichtungen erhöht sich auf 27 % des Eckregelsatzes (Stand 01.01.07: 93,15 Euro)
§ 41 Abs. 2 SGB XII
Leistungsberechtigte
Neu: § 91 ist anzuwenden. Bei vorhandenem Vermögen kann auch Grundsicherung als Darlehen gewährt werden.
§ 42 SGB XII
Umfang der Leistungen
Neu: Einschränkung der Darlehensgewährung nach § 37 SGB XII auf den „vom Regelsatz umfassten und nach den Umständen unabweisbar gebotenen Bedarf, der auf keine andere Weise gedeckt werden kann“.
§ 77 Abs. 1 SGB XII
Abschluss von Vereinbarungen
Neu: Bindungswirkung von Leistungsvereinbarungen eines Sozialhilfeträgers für alle übrigen Träger der Sozialhilfe
§ 80 Abs. 1 SGB XII
Schiedsstelle
Neu: Es wird den Ländern überlassen, wo die Schiedsstelle gebildet werden kann
§ 82 SGB XII
Begriff des Einkommens
Neu: Der befristete Zuschlag gemäß § 24 SGB II wird nicht mehr als Einkommen angerechnet.
Neu: Deckelung des Freilassungsbetrages (Abs. 3) auf 50 % des Eckregelsatzes
Neu: Abs. 4 wird aufgehoben
§ 88 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII
Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze
Die Vorschrift wird entsprechend der Regelung des neuen § 92a SGB XII angepasst
§ 92a SGB XII
Einkommenseinsatz bei Leistungen für Einrichtungen
Neu: Ersetzt den bisherigen § 82 Abs. 4 SGB XII und bezieht sich auf die Inanspruchnahme von Leistungen in teil- und stationären Einrichtungen u.a. in Bezug auf den Einkommenseinsatz bei Ehepaaren, wenn ein Ehegatte stationäre Hilfe erhält.
§ 93 SGB XII
Übergang von Ansprüchen
Änderung: Der Übergang gilt für Hilfe zum Lebensunterhalt und für die Grundsicherung
§ 94 SGB XII
Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
Neu: Der Übergang gilt nun auch für die Grundsicherung
§ 100 SGB XII
Zuständigkeit auf Grund der deutsch-schweizerischen Fürsorgevereinbarung
Neu: § 100 wird zum 01.04 07 aufgehoben
§ 105 SGB XII
Kostenersatz bei Doppelleistungen, nicht erstattungsfähige Unterkunftskosten
Neu: Der Kostenersatz bei Doppelleistung gilt nun auch nicht, wenn neben Grundsicherungsleistungen auch Wohngeld gewährt wurde
RS-Verordnung
Mischregelsatz
Neu: Einführung des 90 %igen Eckregelsatzes für zusammen lebende Ehegatten und Lebenspartner
§ 2 HAG/SGB XII
Sachliche Zuständigkeit des örtlichen Trägers der Sozialhilfe
Neu: Die Übergangsregelung des § 13 HAG/SGB XII endet zum 31.12.06, § 2 Abs.1 Nr. 1-3 und Abs. 2 und 3 HAG/SGB XII treten in Kraft. Der LWV gibt die Zuständigkeit für die Versorgung behinderter Menschen mit größeren orthopädischen Hilfsmitteln, KFZ-Hilfen und Hochschulhilfen an den örtlichen Sozialhilfeträger ab. Für die Blindenhilfe ist gemäß § 97 Abs. 3 Nr. 4 SGB XII weiterhin der LWV zuständig.

 
S

sexy-hexy

Gast
Hallo Stan,

Super Info, leider kenne ich mich in den Paragraphen nicht so sehr aus, hoffe aber das es den Menschen zugute kommt. Es werden ja immer wieder Neuregelungen erstellt, aber ob man auch darauf hingewiesen wird wenn es jeweils zum Vorteil verhilft?

Immer noch muss ich sagen das es noch immer Gesetze zwischen den Gesetzen gibt.Oder?

Ein lieber Gruß sexy-hexy
 

Kanja_Ewe

Aktives Mitglied
@Stan Gibst du mir auch den Link dazu noch raus?

Da sind ja einige ziemlich fiese Neuregelungen drin. Erleichterungen habe ich nur sehr wenige gesehen. :(

Kanja
 
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