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Ärger bei Kündigung von Sorglos Strom

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Hallo liebes Forum,

ich bin grade echt etwas baff!!

Habe am 30.12.2010 einen Vertrag bei Sorglos Strom abgeschlossen. Unter §7 Punkt 2 steht, dass ich bei Umzug den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen kann.

Nun ziehe ich hier zum 01.07.2013 aus zu einer Person, die bereits ein Haus mit Stromversorgung hat.

Grade erfahre ich von Sorglos Strom, dass sie irgendwann die AGB geändert haben und ich nicht mehr einfach so kündigen kann, wegen Umzugs und sie mir die Grundpreise aufrechnen werden.

Kann das sein? Die können doch nicht einfach AGB ändern und auch alte Kunden da entsprechend mit rein nehmen. Angeblich habe ich die AGB zugeschickt bekommt. Habe aber grade nochmal alles durchgesehen und habe ich nicht! Habe auch nichts unterschrieben oder dergleichen.

Deren Argument: Ich könne sie ja "mitnehmen". Das wäre einigermaßen doof, weil wir dann wahrscheinlich den gleichen Ärger mit dem bereits vorhandenen Stromanbieter hätten. Kann das alles sein? Kann ich mich dagegen wehren??

Viele Grüße
Jenni
 
Hallo liebes Forum,

ich bin grade echt etwas baff!!

Habe am 30.12.2010 einen Vertrag bei Sorglos Strom abgeschlossen. Unter §7 Punkt 2 steht, dass ich bei Umzug den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen kann.

Nun ziehe ich hier zum 01.07.2013 aus zu einer Person, die bereits ein Haus mit Stromversorgung hat.

Grade erfahre ich von Sorglos Strom, dass sie irgendwann die AGB geändert haben und ich nicht mehr einfach so kündigen kann, wegen Umzugs und sie mir die Grundpreise aufrechnen werden.

Kann das sein? Die können doch nicht einfach AGB ändern und auch alte Kunden da entsprechend mit rein nehmen. Angeblich habe ich die AGB zugeschickt bekommt. Habe aber grade nochmal alles durchgesehen und habe ich nicht! Habe auch nichts unterschrieben oder dergleichen.

Deren Argument: Ich könne sie ja "mitnehmen". Das wäre einigermaßen doof, weil wir dann wahrscheinlich den gleichen Ärger mit dem bereits vorhandenen Stromanbieter hätten. Kann das alles sein? Kann ich mich dagegen wehren??

Viele Grüße
Jenni

Allein der Name "Sorglos", "Sorgenfrei", etc. sollte mißtrauisch machen, finde ich...
Einseitig "angepasste" Verträge tun ihr übriges.
Was willst Du machen? Einen Brief (Einschreiben Rückschein) schreiben. Auf den Bedingungen, die Du unterschrieben hast (Umzugsklausel, 14 Tage) bestehen, ggf. mit "meinem Anwalt" drohen. Kontoabbuchung sperren.
 
Habe exakt das selbe Problem mit diesem Anbieter!

auch bei mir wurden die AGBs geändert, ohne meine zustimmung oder einer wiederrufsfrist.
Nun soll ich eine "umzugsgebühr" bezahlen die individuell nach verbrauch errechnet wird.

Dieser Umstand entspricht einer arglistigen Täuschung! Schweinerei!

Ich werde mich nun an die örtliche verbraucherzentrale wenden und notfalls klage einreichen.

Sollte jemand die selbe Erfahrung machen, MELDEN SIE SICH!

Eine Sammelklage ist wirkungsvoller!
 
Sammelklagen gibt es nicht in Deutschland, sondern nur die Verbraucherzentrale kann kollektivrechtlich vorgehen im Zuge einer Abmahnung, das bedeutet, irgendeine Klausel im allgemeinen Vertragswerk wird dann von denen Angezweifelt und auf deren Rechtmäßigkeit bis hin zum BGH geprüft (in der Regel unterliegt dann der entsprechende Anbieter).

Nun zum eigentlichen Problem:

An deiner Stelle würde ich diese darum bitten, einen Nachweis dafür zu erbringen, dass dir auch tatsächlich die neuen AGB zugegangen sind, denn die sind in der Beweispflicht, dass dir etwas zugegangen ist. Außerdem wäre wirklich der Gang zur Verbraucherzentrale angebracht (vorher anrufen, dann hast du keine Wartezeit) und diese darüber informieren, eventuell haben die auch generell schon etwas gegen den Anbieter am Laufen und können dich dahingehend beraten.

Und ansonsten vom rein rechtlichen Standpunkt aus, ist jede Änderung zum Nachteil des Kunden/Verbrauchers sowieso nur mit dessen ausdrücklichen Zustimmung zu lässig, von daher solltest du dir darüber keinerlei Gedanken darüber machen, ob die im Recht sind oder nicht.
 
Kontoabbuchung sperren
Das wäre vermutlich das wirksamste, allerdings musst du darauf achten, dass du keinen "legitimen" Cent schuldig bleibst. Um welche Summen gehts den dabei? Ich bezweifle sehr, dass eine solche Änderung der AGB rechtens ist, selbst wenn man sie dir zugeschickt hat, aber aufbegehren sollte sich auch lohnen wie jüngst bei den Gaspreisen.
 
Vielen Dank für den Tip.

Habe bereits einen Termin bei der Verbraucherzentrale.

Ich werde berichten was bei der ganzen Sache rum kommt!

lg
 
Hallo. Was ist bei dir dabei rais gekommen? Ich habe das selbe Problem. Auf die Frage des Nachweisrs hat dorglosstrom geantwortet dass diese nicht in der navhweispflicht seien. Soll ich das geld zurück
buchen? Weil die schon abgebucht haben. .
Vielen Dank im Voraus
Nadine
 
Hallo. Was ist bei dir dabei rais gekommen? Ich habe das selbe Problem. Auf die Frage des Nachweisrs hat dorglosstrom geantwortet dass diese nicht in der navhweispflicht seien. Soll ich das geld zurück
buchen? Weil die schon abgebucht haben. .
Vielen Dank im Voraus
Nadine

Sie sind in der Nachweispflicht, denn eine einseitige Änderung von Vertragsbestandteilen gibt es im deutschen Rechtssystem nur in einem eng gesteckten Bereich und eine Änderung der AGB´s ist grundsätzlich zustimmpflichtig.

Und ich würde dir empfehlen, direkt zur Verbraucherzentrale zu gehen.
 

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