Tyra
Sehr aktives Mitglied
hol dir konkrete Hilfe bei einer Lebensberatung und einem Fachanwalt.
Betr. Schweissgeruch war das offenbar ein Argument des JA das darauf abzielt Verwahrlosung oder ggf psychische Erkrankung od. ä zu unterstellen.
Wenn es was Persönliches ist, nicht lange Fackeln und schriftliche Beschwerde bei der Behörde einlegen..ggf. direkt per Anwalt.
Wenn die Sache noch mehr eskaliert wirst du wohl oder übel ggf. vor Gericht ziehen und nachweisen müssen, dass bei dir alles o.k. ist. Normal ärztliches und auch Psychiatrisches oder psychologisches Gutachten über dich dass du als körperlich und auch psychisch gesund giltst würde ich versuchen direkt bei den Fachärzten ein zu holen bevor die Gegenseite Gutachter beauftragt.
Was mich interessieren würde: hat deine Tochter oder du in ihrer Vertretung als gesetzlicher Vormund den Missbrauchstäter angezeigt und wurde er gerichtlich verurteilt?
Das JA guckt ggf. zu Recht schräg, wenn keine Strafverfolgung von deiner Seite her erfolgte, woraus das Amt dann deine billigende Zustimmung zu den strafbaren Vorfällen vermutet und Schiss hat, dass du deinem EX erneut Zugriff auf die Kids gewähren wirst etc...und die natürlich (zu Recht) mit aller Macht versuchen werden die Kids auch vor dir zu schützen....schon mal daran gedacht? Um einen untadeligen Ruf zu erlangen oder wieder zu erlangen wäre natürlich Strafverfolgung eines Missbrauchtäters notwendig.
Könnte hier der Knackpunkt liegen?
Besprich das mal alles ausführlich mit einem Anwalt und lass dich da beraten und tu das Richtige...dann klappt es auch früher oder später mit dem Jugendamt.
Tyra
Betr. Schweissgeruch war das offenbar ein Argument des JA das darauf abzielt Verwahrlosung oder ggf psychische Erkrankung od. ä zu unterstellen.
Wenn es was Persönliches ist, nicht lange Fackeln und schriftliche Beschwerde bei der Behörde einlegen..ggf. direkt per Anwalt.
Wenn die Sache noch mehr eskaliert wirst du wohl oder übel ggf. vor Gericht ziehen und nachweisen müssen, dass bei dir alles o.k. ist. Normal ärztliches und auch Psychiatrisches oder psychologisches Gutachten über dich dass du als körperlich und auch psychisch gesund giltst würde ich versuchen direkt bei den Fachärzten ein zu holen bevor die Gegenseite Gutachter beauftragt.
Was mich interessieren würde: hat deine Tochter oder du in ihrer Vertretung als gesetzlicher Vormund den Missbrauchstäter angezeigt und wurde er gerichtlich verurteilt?
Das JA guckt ggf. zu Recht schräg, wenn keine Strafverfolgung von deiner Seite her erfolgte, woraus das Amt dann deine billigende Zustimmung zu den strafbaren Vorfällen vermutet und Schiss hat, dass du deinem EX erneut Zugriff auf die Kids gewähren wirst etc...und die natürlich (zu Recht) mit aller Macht versuchen werden die Kids auch vor dir zu schützen....schon mal daran gedacht? Um einen untadeligen Ruf zu erlangen oder wieder zu erlangen wäre natürlich Strafverfolgung eines Missbrauchtäters notwendig.
Könnte hier der Knackpunkt liegen?
Besprich das mal alles ausführlich mit einem Anwalt und lass dich da beraten und tu das Richtige...dann klappt es auch früher oder später mit dem Jugendamt.
Tyra
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