N
Nevs
Gast
Hallo. Ich hoffe jemand von euch kann mir helfen. Das ist mein Problem:
Ich habe eine erwachsene tochter (18) die bei ihrem freund wohnt. Die beiden haben sich jetzt eine gemeinsame wohnung gesucht. Meine tochter hat in ihrem zimmer allerdings noch ihre sachen. ich fahre jetzt im august für eine woche in den Urlaub. Genau in dieser zeit möchte meine tochter mit ihrem freund und irgendwelchen helfern in die Wohnung ihre sachen holen. Allerdings möchte ich das nicht sollange ich nicht da bin. Sie droht mir damit wenn ich das schloß auswechsel es vom schlüßeldienst öffnen zu lassen. Nun meine frage. Muss ich sie in meine wohnung lassen in der zeit meiner abwesenheit oder gibt es eine gesetzt das es ihr verbietet die wohnung zu öffnen in der zeit wo ich nicht da bin?
Ich habe eine erwachsene tochter (18) die bei ihrem freund wohnt. Die beiden haben sich jetzt eine gemeinsame wohnung gesucht. Meine tochter hat in ihrem zimmer allerdings noch ihre sachen. ich fahre jetzt im august für eine woche in den Urlaub. Genau in dieser zeit möchte meine tochter mit ihrem freund und irgendwelchen helfern in die Wohnung ihre sachen holen. Allerdings möchte ich das nicht sollange ich nicht da bin. Sie droht mir damit wenn ich das schloß auswechsel es vom schlüßeldienst öffnen zu lassen. Nun meine frage. Muss ich sie in meine wohnung lassen in der zeit meiner abwesenheit oder gibt es eine gesetzt das es ihr verbietet die wohnung zu öffnen in der zeit wo ich nicht da bin?