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AG schickt Arbeitsbescheinigung nicht zurück!

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Gast

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Ich warte seit bald zwei Wochen auf meine Arbeitsbescheinigung. Noch sind ein paar Tage Zeit, aber ich habe die Befürchtung, das dies in den nächsten zwei Wochen auch nicht bei mir eintrifft. Weiß nicht wie ich daran kommen soll?
Ohne das gibts ja kein Geld und wenn ich es nicht mehr schaffe das rechtzeitig vorzuzeigen geht mir doch ein Monat flöten, was ich auch nicht rückwirkend bekomme oder? Bin echt verzweifelt!
 
Hallo,

wenn freundliche Nachfragen bisher nichts genutzt haben, dann
kannst Du dem AG eine Frist setzen. (1 Woche, Einschreiben)
Hast Du bereits ein zufriedenstellendes Zeugnis erhalten?
Da steht doch auch drinne, wann Du was gearbeitest hast.

LG

John
 
Der Antrag gilt ab Antragstellung und nicht erst ab dem Tag, wenn du sämtliche Unterlagen beisammen hast.

Das bedeutet, egal wann du die Bescheinigung vorlegst, du bekommst Geld ab dem Tag, wo du den Antrag gestellt hast.
 
Ich habe bis heute nichts erhalten. Habe die Arbeitsbescheinigung ein zweites Mal hingeschickt und bis jetzt keine Reaktion. Letzte Woche habe ich das Arbeitsamt darüber informiert und die haben mir nun eine vorläufige Arbeitsbescheinigung zugesandt, die ich ausfüllen muß. Beim nächsten Termin soll ich die Abrechnungen der letzten zwölf Monate, das Kündigungsschreiben und die Bescheinigung mitnehmen. Werde nun noch ein letztes Mal die Bescheinigung zu meiner Firma schicken, diesmal "Einschreiben mit Rückschein", damit bin ich auf der sicheren Seite. Kann ich dem Arbeitgeber dann eine Frist von einer Woche setzen?
Ich bin so sauer darüber, das es so gelaufen ist, denn somit verzögert sich jetzt mein Erhalt des ALG umso mehr, zumal ich erst im Oktober den Termin beim Amt habe. Warum machen die Arbeitgeber sowas? Was droht denen für eine Strafe? Mein Arbeitszeugnis habe ich auch noch nicht. Es wird einfach alles ignoriert!!!
 
Dem Arbeitgeber droht leider noch keine Strafe, sondern erst dann, wenn das Amt selbst zur Mitwirkung deines ehemaligen Arbeitgebers diesen selbst heranzieht.

Ich würde mir daher keinen Kopf drüber machen und einfach die geforderten Einkommenbescheinigungen mitbringen.
 
Habe das gleiche Problem. Habe dem ehem. Arbeitgeber per Einschreiben die Arbeitsbescheinigung zukommen lassen. Das war bereits am 22.05.14. Werde ihm heute ein erneutes Schreiben mit einer Frist von einer Woche schicken. Bringt hoffentlich was. Möchte endlich die Umschulung starten.
 

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