[QUOTE="Dalmatiner, post: 4460259, member: 120632"]
Ein kurzer Blick in die Düsseldorfer Tabelle sagt, daß der Selbstbehalt für einen erwerbstätigen Ehegatten, der Ehegattenunterhalt zahlt, 1600€ beträgt. Darin sind 520€ für Miete vorgesehen. Liegen die Wohnkosten höher, soll eine entsprechende Erhöhung des Selbstbehalts erfolgen.
Und du schreibst, die Höhe der Miete spielt nirgendwo eine Rolle, dabei steht das genau in der Düsseldorfer Tabelle, die du angeführt hast.
Die Heimkosten müssen Ehepartner wechselseitig mitfinanzieren. Es gibt jedoch- anders als du schreibst- hier keinen gesetzlich definierten Selbstbehalt. Der gilt nur bei einer Trennung. Es kann also sein das du mehr oder weniger als diese 1600€ behalten kannst.
Das Jobcenter gewährt deinen Sohn Leistungen, solange er bedürftig ist. Dieses 1 Jahr ist ja nur eine Befristung, um den Anspruch dann neu prüfen zu können. Er kann das also auch länger bekommen.
Und so geht es immer weiter. Es ist schon was Wahres dran an dem, was du zum Geld schreibst. Am Ende stimmt das aber im Detail nicht, und genau auf diese Details komnt es aber an!
Ach ja, das Wohngeld kann man auch als Rentner beziehen, solange man wenig genug verdient. Hier kommt es auf die Einkommenshöhe an, nicht wie dieses Einkommen zustande kommt.
Und überhaupt. Was man bekommt weiss man erst, wenn man die Anträge stellt und einen Bescheid darüber erhält. Vorab erkundigen ist natürlich gut, aber zu schlussfolgern, alles wird abgelehnt, ist definitiv falsch.
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