Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Auf Thema antworten

[QUOTE="Sigillaria, post: 4460780, member: 128781"]

Ich glaube, du verstehst gar nicht, was ich gemeint habe.

Du zahlst doch erst dann Unterhalt (wenn überhaupt) wenn ihr getrennt seid!

Daß du jetzt noch keine Hilfe bekommst ist klar, ihr wohnt ja noch zusammen, und er ist auch noch lange nicht im Heim, das ist doch Zukunftsmusik.


Und niemand kann und darf dir sagen, daß du für den Unterhalt noch einen Job annehmen musst. Ich kenne jedenfalls keine Frau in deiner Situation, die das musste...

Außerdem hast du ja auch gesundheitliche Einschränkungen, und die musst du dann geltend machen, wenn es soweit ist.

Also, geh zu einem Anwalt für Familienrecht!

Und dein Sohn bekommt so lange Bürgergeld, wie er noch keine Arbeit hat.

Das muss man allerdings jedes Jahr neu beantragen, und die Bewilligung gilt dann für ein weiteres Jahr.

Aber natürlich ist er als BG-Empfänger dazu verpflichtet, sich auch aktiv eine Arbeit zu suchen, hat er denn was gelernt?

[/QUOTE]

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


    Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.

    Anzeige (2)

    Oben