Hallo,
habe gerade in einem Artikel aus der Zeitschrift "Neurologe&Psychiater" von Juni 2007 (!!!) das folgende gefunden und kopiert. Ist nur ein Teil:
"In seiner Begründung bekräftigt das BVerfG, dass das Einsichtsrecht des Patienten in die ihn betreffende Krankenakte unmittelbar im menschlichen Selbstbestimmungsrecht wurzelt und daher grundrechtlich geschützt ist. Im Gegensatz zum BGH, der bei psychiatrischen Befunden bisher regelmäßig erhebliche Probleme bei der Offenlegung anerkannt hat, betont das BVerfG ein gesteigertes schützenswertes Interesse des Patienten an solchen Befunden. Das BVerfG hat zudem deutliche Zweifel daran erkennen lassen, ob die Beschränkung des Einsichtsrechtes auf sog. objektive Befunde und die Anerkennung des therapeutischen Vorbehaltes noch verfassungskonform sind. Das Informationsinteresse des Patienten könne sogar die Persönlichkeitsrechte des Therapeuten überwiegen. Als Konsequenz für die Praxis werden sowohl die Beschränkung des Einsichtsrechtes auf objektive Befunde, als auch der therapeutische Vorbehalt des Arztes in der bisherigen Form nicht fortbestehen. Für die ärztliche Dokumentation bedeutet dies, dass alle patientenbezogenen Aufzeichnungen dem Patienten grundsätzlich zugänglich sein werden. Dies gilt auch für subjektive Wertungen, Arbeitshypothesen oder Notizen zur Gegenübertragung in psychotherapeutischen Sitzungen. Die vielfach praktizierte duale Gestaltung der Krankenunterlagen, also die Trennung in einen subjektiven und einen objektiven Teil der Krankenakte, wird ihre beabsichtigte Wirkung zukünftig verfehlen".
Autor: Prof. Dr. G. Hajak, Regensburg
Da gibt es wohl ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das diese Akteneinsicht geregelt hat und das bereits in 2007. Bitte googeln Sie doch mal unter dem Stichworten: Bundesverfassungsgericht, Akteneinsicht, Patienten Psychotherapie, dann stoßen Sie bestimmt drauf.
Nachstehend noch eine Rechts-Webpage, wo sie für alle Bereiche Anwälte finden, die sie für etwa € 20-50 beraten. Sie machen das vorher aus und erfahren das Nötigste.
Wenn Sie diese Klinik nochmals anschreiben unter Verweis auf das Urteil des BVerfG, müssten die das auch rausgeben und zwar ohne Anwalt. Die meisten sind eben schlecht informiert oder stellen sich erst mal "nichtwissend".
Das Urteil könnten Sie auch auf der Webpage des Bundesverfassungsgerichtes finden.
Soweit meine Hinweise, viel Erfolg!
Liebe Grüße
Barnici