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Akteneinsicht Psychotherapie

G

Gast

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Ich hab im August bis Oktober 1999 stationäre Psychotherapie gemacht und möchte einfach nur mal wissen welche Diagnose die Ärzte damals gestellt haben. Das Landeskrankenhaus verweigert mir aber jegliche Überlassung von Informationen, mit den Hinweis auf Schaden den ich nehmen könnte (bin seit Jahren weder krank noch in Behandlung!) und die Aufbewahrungsfrist für Patientenakten beträgt 10 Jahre. Ich will jetzt auf Herausgabe klagen, hat da jemand schon Erfahrung mit und kann mir Tips geben, an welches Gericht ich mich wenden muß oder an welchen Fachanwalt und ob das was kostet?
 
Also ich habe damals noch nicht mal Akteneinsicht in die Akte meines Sohnes nehmen können. Da gibt es scheinbar eine besondere gesetzliche Regelung.

Du kannst Dich an das Bundessozialgericht (Klage auf Akteneinsicht oder Herausgabe der Diagnose) wenden - das ist kostenfrei, doch dauert ewig lange. Einen Anwalt brauchst Du dabei nicht.

Ansonsten, wenn du keine 2 Jahre warten willst, könntest Du einfach bei einem Fachnanwalt anrufen und fragen wie viel ein Beratungsgespräch kostet. Im Internet ist das zumeist etwas günstiger.
 
Hallo,

habe gerade in einem Artikel aus der Zeitschrift "Neurologe&Psychiater" von Juni 2007 (!!!) das folgende gefunden und kopiert. Ist nur ein Teil:

"In seiner Begründung bekräftigt das BVerfG, dass das Einsichtsrecht des Patienten in die ihn betreffende Krankenakte unmittelbar im menschlichen Selbstbestimmungsrecht wurzelt und daher grundrechtlich geschützt ist. Im Gegensatz zum BGH, der bei psychiatrischen Befunden bisher regelmäßig erhebliche Probleme bei der Offenlegung anerkannt hat, betont das BVerfG ein gesteigertes schützenswertes Interesse des Patienten an solchen Befunden. Das BVerfG hat zudem deutliche Zweifel daran erkennen lassen, ob die Beschränkung des Einsichtsrechtes auf sog. objektive Befunde und die Anerkennung des therapeutischen Vorbehaltes noch verfassungskonform sind. Das Informationsinteresse des Patienten könne sogar die Persönlichkeitsrechte des Therapeuten überwiegen. Als Konsequenz für die Praxis werden sowohl die Beschränkung des Einsichtsrechtes auf objektive Befunde, als auch der therapeutische Vorbehalt des Arztes in der bisherigen Form nicht fortbestehen. Für die ärztliche Dokumentation bedeutet dies, dass alle patientenbezogenen Aufzeichnungen dem Patienten grundsätzlich zugänglich sein werden. Dies gilt auch für subjektive Wertungen, Arbeitshypothesen oder Notizen zur Gegenübertragung in psychotherapeutischen Sitzungen. Die vielfach praktizierte duale Gestaltung der Krankenunterlagen, also die Trennung in einen subjektiven und einen objektiven Teil der Krankenakte, wird ihre beabsichtigte Wirkung zukünftig verfehlen".

Autor: Prof. Dr. G. Hajak, Regensburg

Da gibt es wohl ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das diese Akteneinsicht geregelt hat und das bereits in 2007. Bitte googeln Sie doch mal unter dem Stichworten: Bundesverfassungsgericht, Akteneinsicht, Patienten Psychotherapie, dann stoßen Sie bestimmt drauf.

Nachstehend noch eine Rechts-Webpage, wo sie für alle Bereiche Anwälte finden, die sie für etwa € 20-50 beraten. Sie machen das vorher aus und erfahren das Nötigste.

Wenn Sie diese Klinik nochmals anschreiben unter Verweis auf das Urteil des BVerfG, müssten die das auch rausgeben und zwar ohne Anwalt. Die meisten sind eben schlecht informiert oder stellen sich erst mal "nichtwissend".

Das Urteil könnten Sie auch auf der Webpage des Bundesverfassungsgerichtes finden.

Soweit meine Hinweise, viel Erfolg!

Liebe Grüße

Barnici
 
Ich hätte eine Frage: was ist, wenn der Hausarzt den Bericht nicht
raus geben möchte?
Er begründete es damals, da dort steht als "sehr vertrauliche Infos und nicht zur Weitergabe bestimmt" oder so......
Muss man sich immer an die Klinik wenden?
Komisch ist, dass bevor mein Kind mir entzogen wurde, ich immer
alle Berichte von Psychsom. Klinken vom Hausarzt ausgehändigt wurden, nun nichts mehr!:mad:
 
Hallo,

wann war "damals"?

Seit diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes haben Sie das Recht auf Akteneinsicht. Es geht doch um Sie und nicht Ihr Kind, oder?

Informieren Sie Ihren Hausarzt über das Urteil des BVerfG. Vielleicht weiß er das alles noch gar nicht. Die Psychologen und Psychiater wissen es aber offensichtlich. Damals (1998) hatten die Kliniktherapeuten den Bericht noch unter "Streng vertraulich" an den HA geschickt, weil damals noch kein Recht zur Akteneinsicht durch Patienten bestand. Mittlerweile (seit 2007) ist dies durch das Bundesverfassungsgericht als Grundrecht der Selbstbestimmung zugestanden worden.

Freuen Sie sich doch, nun können Sie doch alles einsehen und lassen Sie sich nicht "abwimmeln".

Liebe Grüße

Barnici
 
Hallo,

wann war "damals"?

Seit diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes haben Sie das Recht auf Akteneinsicht. Es geht doch um Sie und nicht Ihr Kind, oder?

Informieren Sie Ihren Hausarzt über das Urteil des BVerfG. Vielleicht weiß er das alles noch gar nicht. Die Psychologen und Psychiater wissen es aber offensichtlich. Damals (1998) hatten die Kliniktherapeuten den Bericht noch unter "Streng vertraulich" an den HA geschickt, weil damals noch kein Recht zur Akteneinsicht durch Patienten bestand. Mittlerweile (seit 2007) ist dies durch das Bundesverfassungsgericht als Grundrecht der Selbstbestimmung zugestanden worden.

Freuen Sie sich doch, nun können Sie doch alles einsehen und lassen Sie sich nicht "abwimmeln".

Liebe Grüße

Barnici

Ja, es geht um mich.
Klar freue ich mich darauf, dass ich endlich mal Einsicht bekomme....
Gilt das auch, dass ich eine Kopie davon machen darf um später intensiv zu lesen oder nur Einsicht und dann gleich wieder dem Arzt geben?
Darf ich ein Foto von den Berichten machen? Ich meine, wenn ich keine Kopien machen darf?
Meine Psychologin hat mir das Schreiben an den Gutachter auch lesen lassen, musste ich aber sofort zurück geben.....
Ich durfte aber 1 Stunde mit dem Stück machen, was ich wollte.....
Ich machte Bilder von den 3 od. 4 Seiten und hab somit alles schwarz auf weis.🙂
Das war 2008.
 
Hallo,

soweit ich gelesen habe, kann man Fotokopien machen, sollte das aber vorher anmelden. Es ist ja kaum möglich - je nach Aktenstärke - sich das durchzulesen und auch im Gedächtnis zu behalten. Wenn Patienten also das Grundrecht der Selbstbestimmung zugestanden ist, dann darf man auch den Inhalt in fotokopierter Form mitnehmen.

Gibt es denn einen Grund, warum Sie die Sachen brauchen? Regress, o.ä.?

Einstweilen Gute Nacht und ruhige Träume,

liebe Grüße

Barnici
 
Danke an Barnici für die umfangreiche und sehr hilfreiche Antwort. Ich denke der effektivste Weg ist Klage beim Sozialgericht einzureichen, das werde ich in den nächsten Tagen tun. Die Änderung der Rechtslage durch das 2007er Urteil des Bundessozialgerichtes ist da sicherlich hilfreich. Meine einzige Sorge ist nur, das meine Unterlagen, da die Aufbewahrungspflicht ja dieses Jahr abläuft, demnächst vernichtet werden dann alles futsch ist.

Und ein kleiner Hinweis an "Vermisst": ich finde es unangebracht wenn ein User in diesem Forum mein Thema zu seinem macht beziehungsweise durch seine Darstellung sich so hinstellt oder den Eindruck erweckt als wäre er ich. Das führt zum Einen zu Mißverständnissen und dazu das meine Frage nicht mehr zufriedenstellen beantwortet werden kann.
 
Hallo,

ich freue mich, wenn Du ein bisschen weiter gekommen bist. Schau bitte mal in die Webpage "patiententelefon.de" und dann Stichwort Patientenschutz/akteneinsicht. Während mir bekannt war, daß Krankenakten generell 30 J. aufgehoben werden müssen, unterscheidet man aber offensichtlich zwischen "Ambulanten" und "Stationären". Ambulante: 10 Jahre und Stationäre: 30 Jahre. Also müssten Deine doch 30 Jahre aufgehoben werden, da das stationär war?

Zur Sicherheit empfehle ich Dir, einfach selbst einen Brief hinzuschreiben, unter Verweis auf das Urteil des BVerfG hinzuweisen, um Aktensicht zu bitten, da Dir das zustünde bzw. jedem Patient heutzutage (musst Du halt hinfahren, denn schicken werden sie Dir die Akte nicht) und, daß Du im Falle einer Ablehnung durch die Klinik, Dir die Einsicht gerichtlich erstreiten willst. Alles gleich in einen Brief reinschreiben, nicht lange zögern, ich möchte wetten, daß Du in Kürze Nachricht erhältst, daß Du kommen kannst.

Es wäre schön, wenn Du bei Gelegenheit Dich wieder mit einem Bericht über den Ausgang melden könntest, damit andere Betroffene auch was davon haben.

Einstweilen viel Erfolg und alles Gute,

liebe Grüße

Barnici
 

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