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ALG 1 und Urlaub

Kerstin87

Aktives Mitglied
Ich hatte ein gespräch beim Arbeitsamt und bin etwas erschrocken darüber, wie sie das mti dem urlaub handhaben. Man bekommt ihn erst 1 Woche vorher genehmigt. Wenn eine Eingliederugnsmaßnahme (Fortbildung) zu diesem zeitpunkt ansteht oder man deshalb ein Jobangebot oder Vorstellungsgespräch nicht wahrnehmen kann, das sich nciht verschieben lässt, wird er nicht genehmigt. Die Begründung Jobinterview und Jobannahme verstehe voll, wobei sich da aber sicher auch mit dem Arbeitgeber reden lässt.Die Begründung Fortbildung sehe ich nicht ein, weil man das ja auch um eine Woche evrschieben kann. Wir haben für Anfang September einen urlaub bereits gebucht,a sl cih noch nciht arbeitslos war, und ich ahbe Angst, dass mir das AA da Steine ind en Weg legt. Eine Woche vorherkann man den weder verkaufen noch zahlt die Rücktrittsversicherung. Ich finde diese Vorgehensweise nicht fair. Gerade wenn man arbeitslos ist, muss man doch mal raus aus dem Alltag und eine Woche vorher verhindert jegliches Buchen. Eine woche ohne Geld wäre nicht so schlimm aber ärgerlich und ich würde mir überlegen, den Urlaub gar nicht mehr anzukündigen bzw gleich von vorneherein weider abzusagen aus diesem Grund. Ich bin im Urlaub immer per Mail erreichbar und meine Nachbarin würde die Post von meinen "Freunden vom AA" aufmachen. Dann würde niemand etwas mitbekommen...
 
Gerade wenn man arbeitslos ist, hat man alles zu tun, um wieder beschäftigt zu werden und dem Steuerzahler unnötige Ausgaben zu ersparen. Ein Urlaub steht dem logischerweise im Wege.
 
Soweit ich weiß, kann das Arbeitsamt den Urlaub, wenn er vor der Kündigung gebucht wurde, nicht verbieten.

Ich habe damals, gleich beim ersten Gespräch, die Buchungsunterlagen mitgebracht, die beweisen, dass der Urlaub bereits gebucht war und es war kein Problem, diesen dann auch anzutreten.
 
Danke. Das ist ein guter Tipp. Da werde ich mich mal uf den Seiten der AA schlau machen und das ihnen dann schwarz auf weiß zeigen. Der urlaub wurde zu einer Zeit gebucht, wo es noch hieß, es sei kein problem mit meiner Entfristung. Und wenn ich erst im Juli gebucht hätte, hätte ich ncihts mehr bekommen. wi r werdend en Urlaub machen, zur Not gibt es eben kein Geld.
 
Habe das gefunden: Klarstellend weist die Arbeitsagentur Oldenburg-Wilhelmshaven darauf hin, dass es sich nicht um einen Urlaubsanspruch handelt. Außerdem wichtig: Wer noch vor seiner Arbeitslosigkeit den Urlaub gebucht und angezahlt hat, sollte mit der Arbeitsagentur rechtzeitig reden. Wer nämlich ohne schriftliche Genehmigung wegfährt, dem kann das Geld für die Dauer der Abwesenheit rückwirkend entzogen werden.

Das sagt leider ncihts darüber aus, dass er genehmigt wird, wenn er vorher gebucht wurde...Ich ahbe das so auch meinen Berater gesagt, dass wird en urlaub bereits an ostern gebucht hatten, als es noch hieß, ich würde entfristet werden. Schadensersatz leisten die nicht. Hast du das irgendwo schriftlich bestätigt bekommen? Wir werden den urlaub so und so machen, zur Not eben eine Woche ohne Geld oder etwas tricksen: schauen,d ass ich im September irgendeine 450 Euro Job Tätigkeit bekomme und dann mit dem chef verhandeln dass ich in der Woche nicht da bin und das ancharbeite. Somit hätte ich einen Monat kein ALG 1. Da müsst ich schauen, wo ich mehr Geld hätte: 450 Euro oder eine Woche Kürzung. Wer mir so kommt, muss eben mit nicht gerade "Fair Play" rechnen. (Aber geschicktes Foul, ohne Gelbgefahr ;-))
 
Nein. Ich habe das so mit denen besprochen, das hat genügt.

Und einen 450,00 Euro - Job würde ich nicht machen , auch nicht proforma, weil Dir alles über 165,00 Euro angerechnet wird und Du dann garantiert Abzüge hast.

Abgesehen davon ändert es ja nichts an der Sachlage.
 
Ich würde einen Job annehmen im setember, der mehr als 15 Stunden umfasst. Somit wäre ich im September nicht arbeitslos und aus dem Schneider...
 
Ich würde einen Job annehmen im setember, der mehr als 15 Stunden umfasst. Somit wäre ich im September nicht arbeitslos und aus dem Schneider...

Dann kannst Du ja gleich aufs Alg1 verzichten. Das kommt aufs selbe raus.

Warum so kompliziert? Jetzt sprich halt vernünftig mit dem Arbeitsamt und lass es gut sein.

Da arbeiten auch keine Unmenschen. Sprechen kann man mit jedem.

Und wenn nicht gehst Du halt einfach und verzichtest aufs Alg1 in der Zeit.
 
Ich hab mit dem Typen schon gesprochen und verdeutlich, dass ich den Urlaub schon gebucht hatte. Vielleicht sth ich mir mit irgendeinem Job besser als eine Woche ohne alg1.
 
Mir wäre es den Aufwand nicht wert und ich denke nicht, dass Du damit besser fährst.

Zumal Du ja auch den ganzen Schriftkram nochmals erledigen kannst.

Und es ist ja gar nicht spruchreif, dass Du nicht in Urlaub fahren kannst / sollst.

Normalerweise legen die Dir keine Steine in den Weg.

Ich habe es allerdings auch nicht nochmals schriftlich beantragt, da die Dame mir gesagt hat , sie hätte es vermerkt, dass ich zu diesem Zeitpunkt nicht da wäre und sie würde mir dann einfach die Termine fern halten, so dass es keine Schwierigkeiten geben würde.

So kam sie nicht in Zugzwang irgendwas nicht genehmigen zu können und ich nicht das Alg1 gekürzt zu bekommen.

Man muss halt vernünftig miteinander reden, Vorschläge machen und sich verständigen, dann klappt das schon.
 

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