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ALG 2 u25 - Werden die Eltern zum zahlen verpflichtet?

Richard123

Neues Mitglied
Ich halte es kurz und knapp.
Ich bin 18 und will von zuhause ausziehen.
Das ist kein typisches "18 Jähriger zankt sich mit einen Eltern", sondern es ist ernst.
Alg 2 u 25 klingt sehr ansprechend, zumal ich ein Schreiben von meinem Psychotherapeut habe,in welchem ein Auszug befürwortet wird.
Ich könnte nun gleich morgen ins Jobcenter laufen und ihnen das Schreiben vorlegen und alles erklären.

Nun die eigentliche Frage:
Müssen dann meine Eltern(Mutter), etwas bezahlen, da der Staat mich dann ja finanziert?

LG
 
G

Gelöscht

Gast
Bis zum Ende deiner Erstausbildung sind deine Eltern dir zu Unterhalt verpflichtet. Allerdings kann sich um das ganze auch das JC kümmern, denn Ansprüche die du gegenüber Dritten bzgl. des Unterhaltes hast, können auf das JC übergehen.

Ob dein Schreiben allerdings ausreichend ist, wage ich zu bezweifeln. Eventuell wird man dich auffordern erst einmal beim Jugendamt vorstellig zu werden.
 
G

Gelöscht 60940

Gast
Ich bin damals auch sehr früh ausgezogen und befand mich noch in meiner Erstausbildung. Da waren meine Eltern zu Unterhalt verpflichtet.

Bist du in keiner Ausbildung, sowohl betrieblich als auch schulisch, sind deine Eltern nicht dazu verpflichtet und du kannst ALG 2 beanspruchen. Du wirst aber definitiv in eine Maßnahme kommen oder einer Zeitarbeitsfirma zugewiesen, da es bei dir keinen außerordentlichen Grund gibt ALG 2 zu beanspruchen.

Grundsätzlich würde ich jedem empfehlen, der in Erwägung zieht aus dem Elternhaus ausziehen zu wollen sich um einen Job zu bemühen. Denn der Verdienst der Zeitarbeitsfirmen ist echt grottig. Da verdient man mehr, wenn man als eigenständige Person arbeitet und nicht über die Vermittlung.

Je nach deinem Standort wären das Möglichkeiten in der Logistik, Kundenbetreuung, Aushilfen, Gastronomie, etc. Dafür braucht es keine Ausbildung und auch schon Teilzeit deckt deinen Monatsbedarf.

Überleg dir das zwei Mal ob es wirklich sein muss dich vom ALG abhängig zu machen. Denn dafür benötigst du vorallem auch eine Menge Unterlagen deiner Eltern was es umso schwieriger macht es zu beantragen. Und es macht dich unfassbar unflexibel. D.h. du bist immer an das Amt gebunden, kannst nicht einfach mal frei entscheiden ob du mal wegfahren möchtest, musst immer erreichbar sein, das Einkommen ist im Vergleich zum Eigenerwerb echt unfassbar wenig, jeder Cent den du noch "dazu" bekommst gehört dem Amt, auf sozialer Ebene wirst du es immer schwieriger haben.

Wie sieht es denn bei dir aus? Welchen Schulabschluss hast du? Was sind deine Ziele? Wäre vielleicht eine Ausbildung etwas, das für dich in Frage kommt? Damit kannst du vorallem erst einmal einen Grundstein für deine Zukunft legen, ausziehen, bist eigenständig und keiner Institution "verschrieben" und kannst nach der Ausbildung sogar gutes Geld verdienen. Wenn eine Ausbildung für dich in Frage kommt, dann kannst du zur Überbrückung ALG 2 in Anspruch nehmen. Damit musst du dann auch keine Maßnahmen machen oder einer Vermittlung zugeordnet werden.
 
G

Gelöscht

Gast
oder einer Zeitarbeitsfirma zugewiesen, da es bei dir keinen außerordentlichen Grund gibt ALG 2 zu beanspruchen.
Das ist mittlerweile veraltet. Eine Ausbildung hat hier Vorrang dem Gesetz nach, wurde nämlich irgendwann mal geändert, weil die selbst gemerkt haben, dass das Blödsinn ist junge Erwachsene direkt in Arbeit zu schicken

Bei fehlendem Berufsabschluss sind insbesondere die Möglichkeiten zur Vermittlung in eine Ausbildung zu nutzen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__3.html

Das bedeutet, man wird zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit geschickt und erst wenn man dort nicht mitarbeitet oder ähnliches, erst dann kommt das Standartprozedere.
 

Richard123

Neues Mitglied
Also einfach mal ein Fall aus dem Leben der recht aktuell ist.

Ich selbst bin derweil 24, habe mit 22 einen Auszug aus dem Elternhaus, das heißt übermahne der Wohnung bei der Jobcom beantragt. Wurde abgewiesen, ohne das man sich meinen Fall richtig angehört hat. Hätte man das nämlich getan, hätten man in den Unterlagen 2 Atteste von 2 unabhängigen Ärzten gesehen.

Ich habe mich danach an das JA gewendet, habe um Rat und Hilfe gebeten. Das JA war da auch sehr Hilfreich und hat mit einen Termin mit dem Verantwortlichen der Aufnahme besorgt (im Prinzip dem Vorgesetzten der Dame, die mich abwies). Mit dem JA zusammen bin ich dann dorthin gegangen, habe dort auch meinen Fall geschildert und ihm auch die 2 Atteste (diesmal explizit) vorgelegt. Er hat sich diese angesehen und musste nur mit dem Kopfschütteln.
Seine Aussage war: Wenn jemand mit einem Attest oder im Ideal-Fall mit 2 Attesten (in dem Fall nur von unabhängig voneinander agierenden Ärzten, sonst zählt es als ein und das selbe Attest) hat mehr oder weniger direkten Anspruch. Es muss natürlich das Gesamtbild passen.
Alles folgende ging sehr schnell.

Also mein Tipp an dich, wende dich an das JA und frage dort um Hilfe. Evtl. ist deine Familie (man weiß nie, das soll keine Anschuldigung sein und es ist auch nichts schlechtes) schon in Betreuung beim JA.

Mach dich also mal schlau.

PS: JA=Jugendamt



Und kann ich das auch alles so beim Jugendamt machen, das meine Eltern keinen Wind von der Sache bekommen?
 

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