K
KarstenS
Gast
Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand helfen, bei einer schwierigen Frage, aber zuerst mal die Situation:
Ich lebe in einer Wohnung (69qm, 330 EUR plus Stadtwerke Gas/Strom 109EUR ), die ich damals mit meiner Frau angemietet habe. Vor 2 Jahre habe ich mich von Ihr getrennt, sie zog aus. Danach verlor ich meinen Job, erhalte nun Hartz 4. Vor einem Jahr zog eine Freundin (sei dahin gestellt ob es meine "Freundin" im Sinne der Partnerschaft ist oder nicht) bei mir ein. Diese geht zur Schule, bekommt Unterhalt vom Vater, Kindergeld und Bafög. Das Amt borte natürlich nach Ehaähnlicher Gemeinschaft, den Wind hab ich denen aber aus den Segeln genommen. Ich bin noch nicht mal geschieden! Aber das Amt gab sich damit zufrieden, das meine Freundin 200 EUR beisteuerte, was ich so angegeben habe. Nun ist die Schule vorbei, kein Bafög mehr, und ich gab beim Folgeantrag an, das sie nur noch 50 EUR beisteuern kann. Nun rechnen die hälfte/hälfte. Sie steht nicht im Mietvertrag, wird aber vom Vermieter geduldet. Nun die Frage:
Kann das Amt in diesem Fall einfach die Mietkosten halbieren und mir nur die halbe Miete berechnen? Klar ist die Wohnung zu gross wenn ich allein hier leben würde, aber der Maximalbetrag ist 300 EUR.
Vielen Dank für Fachkundige Hilfen!
vielleicht kann mir ja jemand helfen, bei einer schwierigen Frage, aber zuerst mal die Situation:
Ich lebe in einer Wohnung (69qm, 330 EUR plus Stadtwerke Gas/Strom 109EUR ), die ich damals mit meiner Frau angemietet habe. Vor 2 Jahre habe ich mich von Ihr getrennt, sie zog aus. Danach verlor ich meinen Job, erhalte nun Hartz 4. Vor einem Jahr zog eine Freundin (sei dahin gestellt ob es meine "Freundin" im Sinne der Partnerschaft ist oder nicht) bei mir ein. Diese geht zur Schule, bekommt Unterhalt vom Vater, Kindergeld und Bafög. Das Amt borte natürlich nach Ehaähnlicher Gemeinschaft, den Wind hab ich denen aber aus den Segeln genommen. Ich bin noch nicht mal geschieden! Aber das Amt gab sich damit zufrieden, das meine Freundin 200 EUR beisteuerte, was ich so angegeben habe. Nun ist die Schule vorbei, kein Bafög mehr, und ich gab beim Folgeantrag an, das sie nur noch 50 EUR beisteuern kann. Nun rechnen die hälfte/hälfte. Sie steht nicht im Mietvertrag, wird aber vom Vermieter geduldet. Nun die Frage:
Kann das Amt in diesem Fall einfach die Mietkosten halbieren und mir nur die halbe Miete berechnen? Klar ist die Wohnung zu gross wenn ich allein hier leben würde, aber der Maximalbetrag ist 300 EUR.
Vielen Dank für Fachkundige Hilfen!