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ALG II, Miete

K

KarstenS

Gast
Hallo,

vielleicht kann mir ja jemand helfen, bei einer schwierigen Frage, aber zuerst mal die Situation:

Ich lebe in einer Wohnung (69qm, 330 EUR plus Stadtwerke Gas/Strom 109EUR ), die ich damals mit meiner Frau angemietet habe. Vor 2 Jahre habe ich mich von Ihr getrennt, sie zog aus. Danach verlor ich meinen Job, erhalte nun Hartz 4. Vor einem Jahr zog eine Freundin (sei dahin gestellt ob es meine "Freundin" im Sinne der Partnerschaft ist oder nicht) bei mir ein. Diese geht zur Schule, bekommt Unterhalt vom Vater, Kindergeld und Bafög. Das Amt borte natürlich nach Ehaähnlicher Gemeinschaft, den Wind hab ich denen aber aus den Segeln genommen. Ich bin noch nicht mal geschieden! Aber das Amt gab sich damit zufrieden, das meine Freundin 200 EUR beisteuerte, was ich so angegeben habe. Nun ist die Schule vorbei, kein Bafög mehr, und ich gab beim Folgeantrag an, das sie nur noch 50 EUR beisteuern kann. Nun rechnen die hälfte/hälfte. Sie steht nicht im Mietvertrag, wird aber vom Vermieter geduldet. Nun die Frage:

Kann das Amt in diesem Fall einfach die Mietkosten halbieren und mir nur die halbe Miete berechnen? Klar ist die Wohnung zu gross wenn ich allein hier leben würde, aber der Maximalbetrag ist 300 EUR.

Vielen Dank für Fachkundige Hilfen!
 
X

xxvz

Gast
hallo KarstenS
ich bekomme auch nur Harz IV und seit meine Tochter 18 ist (geht auch noch zur schule und hat kein eigenes Einkommen) bekomme ich auch nur die Hälfte der Mietkosten, da ja 2 Personen in der Wohnung leben und somit die Kosten durch 2 gehen. Meine Tochter musste selbst einen Antrag auf Harz IV stellen.

Deine Freundin müsste dann auch Harz IV oder Mietzuschuss bei ner Wohngeldstelle beantragen.
 
K

KarstenS

Gast
Hallo XXYZ,

meine Freundin hat(te) aber Bafög am laufen, da gibt es kein Hartz 4. Sonst hätte die das getan. Was mich interessiert ist die Rechzsgrundlage, sprich wo steht das konkret im Gesetz das halbiert wird? Nun werde ich zweigleisig fahren, Wiederspruch einlegen und sie stellt einen Antrag auf ALG II. Aber dann einfach für das neue Schuljahr kein Bafög (lächerliche 95 EUR) beantragen?
Ich glaube, da brauch man schon bald einen Anwalt für der das Problem ausklamüsert?

Mfg
Karsten
 

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