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ALG II und Krankengeld auf einem Pfänungsschutzkonto

Merlin200

Mitglied
Hallo, rundherum!

Ich hatte vor einiger Zeit schon einmal zum P-Konto gepostet und eine sehr gute Antwort erhalten, finde aber leider den alten Thread nicht mehr wieder.

Deshalb hier neu:

Bei mir ist so einiges schief gegangen bei der Berechnung von Krankengeld nach einem Arbeitsunfall und der Anrechnung/Zahlung von ALG II.
Hört sich jetzt merkwürdig an, liegt aber daran, dass ich meinen Arbeitsplatz einer Fördermaßnahme der Jobcenters zu verdanken hatte und zuerst das Gehalt mit ALG II aufgestockt wurde und dann eben, nachdem ich aus der Lohnfortzahlung heraus war, Krankengeld gezahlt, angerechnet und wieder nicht angerechnet wurde.
Im Prinzip warte ich täglich darauf, dass eine Rück-/Neuberechnung vorgenommen wird. Wie die dann ausgeht, keine Ahnung.
Mein Coach vom Amt (wegen der Förderung) sagte mir, es wäre zwar alles unübersichtlich, aber s.E. stimmt es.

Das war die Vorgeschichte ...

Real sieht es so aus, dass nun Nachzahlungen vom Amt und Krankengeld auf meinem P-Konto zusammengeprallt sind und in ca. einer Woche, wenn die Endzahlung vom Krankengeld fällig ist, noch einmal ein Betrag zusätzlich aufläuft.
De facto habe ich ca. 700 € auf dem Konto, aber meine 1.073 € schon verbraucht, so dass ich nur noch über einen Betrag von 16 € verfügen darf.
Unabhängig davon, ob ich ans Jobcenter irgendwann doch was zurückzahlen muss, brauche ich das Geld, um es meinen Freunden, die mich in der Zeit, bis die Zahlungen endlich in Gange kamen, unterstützt und mir was geliehen haben, zurückzuzahlen - für mich eine Ehrensache, da gibt es gar nichts zu diskutieren.

Was mache ich jetzt? Zusammen mit dem noch ausstehenden Betrag wird es mehr sein, als mir für Juni zusteht. D.h. also, dass der Überschussbetrag aus Mai/2017 am 1.7. an einen Gläubiger ausgekehrt wird - und ich noch mehr Probleme habe als jetzt schon.

Wie bekomme ich den über den Freibetrag hinausgehenden Betrag freigestellt?
Ich hatte das schon eimal zum Ende des letzten Jahres. Da hat mir das Jobcenter die Standard-Freistellungsbescheinigung ausgestellt (weil es deren Nachzahlungen waren) und meine Bank hat es nicht anerkannt. Weil, Zitat: "Nachzahlungen sind nicht zusätzlich freistellungsfähig."
Die haben mich auch behandelt wie den letzten Bettler. Ich hatte das Gefühl, stigmatisiert zu sein.
Ich wohne in einer Kleinstadt, wo fast jeder jeden kennt. Immer mehr habe ich das Gefühl, als ob die Banken sich untereinander absprechen.
Ergebnis: Die haben den Betrag an den Gläubiger ausgekehrt! Nachzahlungen von Sozialleistungen!

Denn ich habe bei einer Bank das P-Konto, bei einer anderen Schulden. Mir kommt es vor, als ob die versuchen, mir das Leben so schwer wie möglich zu machen.

Die Sache hat noch einen anderen Aspekt. Ich habe zwei Pfändungen auf dem Konto. Eine die oben von der anderen Bank. Mit denen bin ich aber am Verhandeln, ob die sie runternehmen. Das soll sich in den nächsten Tagen entscheiden.
Danach ist nur noch eine über knapp 100 € übrig. Die würde ich sofort bezahlen, wenn ich das Konto freibekomme.

Frage: Wenn die große Pfändung aufgehoben ist und nur noch die über 100 € übrig, kann ich dann bis zu diesem Pfädnungsbetrag über meine Konto verfügen oder gilt die "Sperre" immer, egal wie hoch eine Pfändung ist.

Ich würde mich sehr über Antworten freuen, die mich weiterbringen.
Denn ich hatte gehofft, dass ich mit dem Nachzahlungsgeld meine privaten Schulden zurückzahlen kann.
 
beim P-Konto steht Dir ein Freibetrag von 1073€ zu , alles was über diese Summer geht wird zurückgehalten und dem Gläubiger zugeführt.
Wenn keine Pfändung (mehr) vorliegt verlagert sich der Überschußbetrag in den nächsten Monat sofern dort die Selbstbehaltgrenze nicht ereicht wird.
 
beim P-Konto steht Dir ein Freibetrag von 1073€ zu , alles was über diese Summer geht wird zurückgehalten und dem Gläubiger zugeführt.
Wenn keine Pfändung (mehr) vorliegt verlagert sich der Überschußbetrag in den nächsten Monat sofern dort die Selbstbehaltgrenze nicht ereicht wird.

Wenn ich Deine Antwort richtig verstehe, heißt das, sobald ein P-Konto nicht gepfländet ist, komme ich trotzdem nicht an mein Geld heran.
Wenn ich also dort Guthaben habe, das über den Freibetrag hinausgeht, kann ich nicht darüber verfügen, obwohl das Konto frei ist.
Mir sagte meine Bank bei der Einrichtung, wenn das Konto nicht gepfändet ist, könne ich frei über jegliches Guthaben verfügen, es wäre also ein normales Girokonto. Das P greift erst im Falle einer Pfändung.
Was stimmt denn nun? Deine Antwort oder die Aussage der Bank.

Und die für mich wichtigste Frage: WIE kann ich die zusätzlichen Beträge, die NACHzahlungen sind, freistellen lassen? Es ist -um es noch einmal zu verdeutlichen - Geld, das ich die Monate vorher durch Verzögerungen eben NICHT bekommen habe und mir zusteht!
 
.....wie schon geschrieben, verschiebt sich Dein Guthaben in den nächsten Monat....so hat mir die Bank das damals erklärt, aber Du kannst Dich nochmalig erkundigen.

Kündige das P-Konto und lass es wieder in ein normals Giro-Konto umwandeln, wenn Du Pfändungsfrei bist.
 
Der freibetrag aus 850 zpo steht dir nach dem zufluss abfluss prinzip pro monat zu.
Ein monat ist immer der erste bis letzte tag des monats. Es ist völlig egal wofür das geld inhaltlich ist, denn das kann die bank nicht pürfen.

Nachgezahlte sozialleistungen, welche in einem monat die pfändungsgrenze reissen, sind immer weg, wobei du eine erinnerung nach 766 zpo erheben kannst...lohnt den aufwand aber nicht.

Wäre es anders, wäre keine bank in der lage automatisiert ein P konto zu führen, denn den aufwand der prüfung zahlt der bank ja keiner.
 

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