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ALG1/Bürgergeld & Minijob(Erfahrung)

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G

Gelöscht 125379

Gast
Die Anträge laufen noch und da ich jeden Cent brauche möchte ich mir noch einen Nebenjob suchen. Ich weiß nur nicht wie ich das machen soll:

1. Möglichkeit: Ich suche mir eine Stelle wo ich genau auf 520€ komme und bekomme 355€ zum Regelsatz angerechnet.

2. Möglichkeit: Ich teile schon im Bewerbungsschreiben mit dass ich nur 165€ dazu verdienen kann. Das bedeutet bei einem Mindestlohn von 12€ sind das 13,75 Stunden im Monat. Was meine Chancen minimiert genommen zu werden.

Eine Mitarbeiterin der Jobcenter-Hotline hat mir geraten erstes zutun. Ich meine die 1222€ bleiben so oder so. Plus 165€ Freibetrag.
Aber meine Betreuerin meinte dann auch ich würde für nichts arbeiten. Ich müsste dann aber auch jeden Monat eine Lohnbescheinigung vorlegen dass ich nur diese 165€ bekomme.

Bin jetzt unsicher. Hat da jemand Erfahrung?
 
Geht es jetzt ums Alg1 oder ums Bürgergeld?
Die haben nämlich verschiedene Freigrenzen.

Wenn Du jeden Cent brauchst, dann solltest Du auf jeden Fall einen Minijob in Betracht ziehen.
Egal zu wievielen Stunden, denn zumindest das was Du über der Freigrenze hast bleibt Dir erhalten.
Auch beim Minijob muss man ja nicht zwingend bis zur Grenze von 520 Euro arbeiten.
Es kann auch drunter liegen.
Die Lohnbescheinigung händigt Dir das Personalbüro problemlos aus.
Die Erstellung ist nicht schwierig. 1 Ausdruck und 1 Unterschrift, das war es dann auch schon.
Kein Aufwand.
 
Hey Gats,
ich bin gerade etwas verwirrt, schriebst du doch kürzlich, dass du eine Vollzeitstelle zum 1.04. beginnen wirst....


Geht es um die Überbrückung bis dahin?
 
Die Anträge laufen noch und da ich jeden Cent brauche möchte ich mir noch einen Nebenjob suchen. Ich weiß nur nicht wie ich das machen soll:

1. Möglichkeit: Ich suche mir eine Stelle wo ich genau auf 520€ komme und bekomme 355€ zum Regelsatz angerechnet.

2. Möglichkeit: Ich teile schon im Bewerbungsschreiben mit dass ich nur 165€ dazu verdienen kann. Das bedeutet bei einem Mindestlohn von 12€ sind das 13,75 Stunden im Monat. Was meine Chancen minimiert genommen zu werden.

Eine Mitarbeiterin der Jobcenter-Hotline hat mir geraten erstes zutun. Ich meine die 1222€ bleiben so oder so. Plus 165€ Freibetrag.
Aber meine Betreuerin meinte dann auch ich würde für nichts arbeiten. Ich müsste dann aber auch jeden Monat eine Lohnbescheinigung vorlegen dass ich nur diese 165€ bekomme.

Bin jetzt unsicher. Hat da jemand Erfahrung?

Beim Beispiel 1 ist die Berechnung falsch, wenn es um Leistungen vom Jobcenter geht.
Beim Beispiel 2 ebenfalls oder die Ausgangslage, der Freibetrag ist 100 € ,
danach 20 % von 100.
Die Überschrift ist widersprüchlich, bzw. was wurde beantragt?
Die Leistung Bürgergeld ist nicht ALG I sondern ALG II.
Was wurde denn eigentlich wo beantragt?

Im Bewerbungsschreiben zu schreiben, "möchte nur 165 € verdienen". Damit hast hast Du sicher gute Chancen in das nächste Bewerbungstraining zu kommen. 😉
 
Hey Gats,
ich bin gerade etwas verwirrt, schriebst du doch kürzlich, dass du eine Vollzeitstelle zum 1.04. beginnen wirst....


Geht es um die Überbrückung bis dahin?
Sie schrieb damals das kleine Wort "z. B". Das war nur ein Was-Wäre-Wenn-Fall.
 
Wieso gehst du nicht sozialversicherungspflichtig arbeiten?
Weil ich in einer psychiatrischen Ambulanz angemeldet bin und das zeitlich nicht klappen wird. Will mich psychisch auf meine kommende Ausbildung vorbereiten. Letztes Jahr hab ich den Fehler gemacht nur zu arbeiten und jetzt hab ich den Salat. Ich muss mich psychisch stärken. Bei mindestens 6 Terminen pro Woche lohnt sich das kaum. Denn ich müsste mindestens 1500€ verdienen damit sich das Jobben lohnt. Selbst bei einem Stundenlohn von 15€ müsste ich eine 30 Stunden Woche einlegen.


ich bin gerade etwas verwirrt, schriebst du doch kürzlich, dass du eine Vollzeitstelle zum 1.04. beginnen wirst...
Es steht doch da dass das ein Beispiel ist. Ich wollte wissen ob das möglich ist bevor ich mir was suche.


Was wurde denn eigentlich wo beantragt?
ALG 1 wurde beantragt.
Beim Bürgergeld läuft noch der Weiterbewilligungsantrag.
Das ALG1 wird nicht ausreichen und meine Betreuerin meinte, ich könne aufstockend Bürgergeld erhalten. Jedoch ist in dem Fall ALG1 die vorrangige Leistung und somit der Freibetrag von 165€ richtig. Meine Berechnungen sollten nach dieser angabe also stimmen. Denn laut Jobcenter brauche ich nur 1222€ zum Leben.
 
Weil ich in einer psychiatrischen Ambulanz angemeldet bin und das zeitlich nicht klappen wird. Will mich psychisch auf meine kommende Ausbildung vorbereiten. Letztes Jahr hab ich den Fehler gemacht nur zu arbeiten und jetzt hab ich den Salat. Ich muss mich psychisch stärken. Bei mindestens 6 Terminen pro Woche lohnt sich das kaum. Denn ich müsste mindestens 1500€ verdienen damit sich das Jobben lohnt. Selbst bei einem Stundenlohn von 15€ müsste ich eine 30 Stunden Woche einlegen.



Es steht doch da dass das ein Beispiel ist. Ich wollte wissen ob das möglich ist bevor ich mir was suche.



ALG 1 wurde beantragt.
Beim Bürgergeld läuft noch der Weiterbewilligungsantrag.
Das ALG1 wird nicht ausreichen und meine Betreuerin meinte, ich könne aufstockend Bürgergeld erhalten. Jedoch ist in dem Fall ALG1 die vorrangige Leistung und somit der Freibetrag von 165€ richtig. Meine Berechnungen sollten nach dieser angabe also stimmen. Denn laut Jobcenter brauche ich nur 1222€ zum Leben.

Wie schon im anderen Thread erwähnt, ist das Thema komplex. Was mir noch einfällt, ist, dass die Freigrenze für das, was dazu verdient werden kann, für ehrenamtliche Tätigkeiten wohl höher ist :


Ob du eine derartige Tätigkeit mit pauschaler Aufwandsentschädigung finden kannst, weiß ich nicht, aber vielleicht wäre es einen Versuch wert.

Evtl kannst du auch deinen behandelnden Arzt darauf ansprechen, ob für dich nach einer stabilisierenden Phase der Behandlung eine Arbeitseingliederung nach dem 'Hamburger Modell' in Frage kommt. Wobei ich glaube dass dafür der Bezug von Krankengeld Voraussetzung ist.

NB: hast du nicht Anspruch auf Krankengeld, wenn du gearbeitet hast und jetzt arbeitsunfähig bist? (eventuell mit Aufstockung durch Bürgergeld, wenn es sonst zu wenig ist?) Wenn du 6 Ambulanztermine in der Woche hast, dann klingt das doch nicht so als könntest du arbeiten?
 
Jedoch ist in dem Fall ALG1 die vorrangige Leistung und somit der Freibetrag von 165€ richtig.

Bezogen auf das ALG I ja, bezüglich Bürgergeld nein.

Die Berechnung bei einem angenommenen ALG I in Höhe von 800,00 Euro und 520,00 brutto/netto aus einem Minijob:
ALG I = 800,00 - (520,00 - 165,00) = 445,00 Euro

Beim Bürgergeld wird das ALG I entsprechend mit 445,00 Euro angerechnet und das Einkommen aus dem Minijob mit 336,00 Euro. Der Freibetrag auf das Erwerbseinkommen aus dem Minijob beliefe sich auf 100,00 Euro (Grundfreibetrag) + 420,00 Euro x 20% = 184,00 Euro.

Der Anspruch auf Bürgergeld wäre dann 1.222,00 Euro Bedarf - 445,00 Euro ALG I - 336,00 Euro Anrechnung Erwerbseinkommen = 441,00 Euro.
 
hast du nicht Anspruch auf Krankengeld, wenn du gearbeitet hast und jetzt arbeitsunfähig bist?
Ich will gerade runter vom Krankengeld.


Bezogen auf das ALG I ja, bezüglich Bürgergeld nein.
Ich verstehe nur Bahnhof. Bedeutet das dadurch dass ich aufstockend Bürgergeld erhalte zählt der Freibetrag vom Bürgeld in Höhe von 184€ & nicht die 165€ vom ALG1??
Das ist schöm und gut aber beantwortet meine Frage nicht im geringsten.


Ob du eine derartige Tätigkeit mit pauschaler Aufwandsentschädigung finden kannst, weiß ich nicht, aber vielleicht wäre es einen Versuch wert.
Ein bezahlter Ehrenamt macht für mich keinen Sinn. Gibt bestimmt andere Möglichkeiten etwas dazuzuverdienen.
 

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