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Alleinerziehende Mutter - Finanzielle Unterstützung

P

parapluie

Gast
Da ich mich mit den etlichen Sonderregelungen bezüglich finanzieller Unterstützung nicht auskenne, schildere ich mal meine Situation.
Ich bin 20 Jahre alt und habe vor ca. 6 Wochen ein Kind bekommen. Da ich erst sehr spät von der Schwangerschaft erfahren habe (Regel ist zB nicht ausgeblieben), konnte ich mir nicht viele Gedanken darüber machen, wie ich das am besten hinbekomme, dazu ist meine Tochter auch schon in der 36. Schwangerschaftswoche auf die Welt gekommen.
Da die Beziehung zu meinem Freund zur zeit der Entbindung nicht mehr die beste gewesen ist und ich auch vorher bei meinen Eltern gewohnt habe, habe ich mich relativ schnell entschieden, mit meiner Tochter hier wohnen zu bleiben.
Da ich vor der Entbindung aber nur sehr selten zu Hause bei meinen Eltern war, merk ich nach und nach wie schwer es mir fällt, damit umzugehen, kaum privatsphäre zu haben. Auch mit meinem kind bin ich selten wirklich ganz alleine - außer nachts.
Ich würde also sehr gerne ausziehen.
Mit dem Vater bin ich nicht mehr zusammen.
Hinzu kommt, dass ich noch nie gearbeitet habe, da ich erst dieses Jahr die Schule mit der Fachhochschulreife beendet habe. Eine berufsausbildung hab ich folglicherweise auch nicht.
Ich werde zwar aller Voraussicht nach zum 1. August 2009 eine Ausbildung beginnen, die Monate bis dahin möchte ich aber für meine Tochter da sein.
Zurzeit beträgt mein "Einkommen" 300 Euro - der Mindestsatz des Elterngeldes.
Da mein Vater Beamter ist, bekommt er das kindergeld für mich und das für meine Tochter (da wir beide bei ihm im haushalt gemeldet sind) mit seinem Lohn durch das landesbesoldungsamt mitgezahlt.
Für mich wohl allerdings nur so lange, wie ich hier gemeldet bin und meine Ausbildungswilligkeit nachweisen kann.
Nur würde ich gerne ausziehen. Von dem Vater ist aber nicht viel Geld zu erwarten, ich möchte ihn auch beim Jugendamt ungern als Vater angeben. habe ich trotzdem anspruch auf den unterhaltsvorschuss?
habe ich außer der 300 Euro Elterngeld und den 154 Euro Kindergeld für meine Tochter (die mir im Falle eines Auszuges ja zustehen würden) Anspruch auf staatliche, finanzielle Unterstützung?
Ich würd mich nämlich gern ein bisschen auf das Leben mit meiner Tochter alleine einstellen und nicht erst dann, wenn auch meine Ausbildung beginnt.
Da meine Eltern von der idde wohl nicht allzu begeistert sind, weil sie mir sozialen Background geben wollen, dadurch dass ich hier wohne, kann ich von ihnen wohl mit nicht viel Geld rechnen, wenn ich mir eine Wohnung suchte.
Außerdem haben meine Eltern ein recht hohes Einkommen und seit der Geburt meiner Tochter ist es hier zwar enger geworden, es ist aber alles zumutbar.
Würde ich vom Staat Hilfe bekommen? Weil eigentlich ist es ja so, dass man -wenn man unter 25 ist- keinen Anspruch auf ALGII oder Ähnliches hat, insbesondere wenn finanzielle Absicherung durch die Eltern gewährleistet wäre?
Vioelleicht kann mir jemand helfen? Ich wäre für Tipps wirklich sehr dankbar :)
Ach ja, ich wohne in Schleswig-holstein, falls das irgendwie wichtig sein könnte.
 

mouh

Mitglied
hallo,
vielleicht kann ich dir helfen. mein sohn kam 07 auf die welt (ich war gerade mal mim ersten lehrjahr fertig) und bin nun 22 jahre. bei mir wars so, bei meinen eltern im haus wäre es zu klein geworden und somit war ich beim arbeitsamt und hab dann mir eine wohnung (bestimmte größe und preis) suchen dürfen.
in deinem falle müsstest du halt sagen, dass du dich entweder mit deinen eltern nicht mehr verstehst oder es zu eng ist, sonst musst du echt warten bis du 25 jahre bist zum ausziehen.

ich bekomme derzeit auch ALG 2 obwohl ich erst 22 bin. aber es geht derzeit leider nicht anders.
ich bekam auch das erziehungsgeld 1 jahr. dann hab ich den folgeantrag gemacht (da bekommt man 6 monate lang nochmal 150 euro) dann 154 kindergeld und unterhaltsvorschuss 125 euro.
da der vater die vaterschaft seit 14 monaten (so alt ist mein sohn) nicht anerkennen will. das geht jetzt gerichtlich.
da der vater verdient, muss er natürlich mehr unterhalt zahlen, was aber per alg2 wieder angerechnet wird und dir mehr oder minder dann fehlt.

weitere finanz. leistungen:
ALG antrag wenn du dir eine wohnung suchen kannst, was du alles brauchst, babybett, kleidung, schränke usw.

beim landratsamt gibts auch noch eine stelle (da war ich) da kann man einen antrag ausfüllen und bekommt dann auch vor und nach der geburt noch etwas geld für die ausstattung

das gleiche gibts auch bei christlichen einrichtungen. bei uns heisst es donuvitae oder so und ist in augsburg.

versuchs einfach mal.

das mit dem vater würde ich schon angeben, da soweit ich das jetzt weiss, UV nur bis zum 6. lebensjahr gezahlt wird. hab da so ein neues schreiben mit neuen regeln bekommen. und im falle der vater würde mal arbeiten, dann bekommst du wenigstens weiterhin geld oder auch mehr dann als 125 euro, da kommst nicht weit damit.
lg mouh
 

unikat111

Aktives Mitglied
ziehe den vater des kindes auf jeden fall zur verantwortung.
das geld ist ja für das kind und nicht für dich.
es könnte auch so kommen,das er nach einiger zeit doch noch "zur besinnung" kommt und sein kind sehen möchte..dann hast du freiwillig auf den unterhalt verzichtet in all der zeit---das ist zumindest etwas,über das nachzudenken wäre.

das geld aus einer kirchlichen stiftung darf - soweit ich informiert bin - nur VOR der geburt des kindes beantragt werden....aber versuchen würde ich es auch allemale.
informationen bekommst du sicher bei jeder schwangerschaftsberatungsstelle-auch nachdem das kind schon auf der welt ist.
diesen weg würde ich dir eh empfehlen,dort sind auch alle finananziellen fragen abgedeckt--und das bis zu drei jahre nach geburt des kindes.

ich denke,du bist auf dem richtigen weg,wenn du das für dein kind schaffen willst.
und mach dir vielleicht um deine eltern erstmal keine gedanken.
finanzielle mittel stehen dir definitiv zu...und letztendlich werden sie oma und opa...:)
ich wünsche dir und deinem kind ganz viel glück!!
 

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