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katja8990
Gast
Ich bin seid fünf jahren geschieden und habe mir bis jetzt das Sorgerecht mit meinen Ex-Mann für die beiden Kinder 10 und 17 Jahre geteilt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei mir. Mit seiner großen Tochter möchte er nichts mehr zu tun haben , da sie sich nicht mehr beeinflußen läßt. Aber den Kleinen hat er aller 14 Tage das Wochenende bei sich. Dabei wird er immer massiv belegt , das sein Vater so allein ist und er doch zu ihn ziehen soll. Er erzählt auch zu verschiedenen Personen, das sein Sohn eigentlich bei Ihn wohnen möchte und er mit 12 Jahren zu ihn zieht. Aber mein Sohn sagt das nur damit er seinen Willen hat und er nicht böse wird. Desweiteren ruft er ihn abends unter Alkohol an und bekoffert ihn wo mein Sohn dan heult. Außerdem habe ich Probleme wenn mein Kind von den Wochenenden kommt ihn wieder ins Lot zu bekommen. Er ist stur und bockig, träumt in der Nacht und soweiter. Einmal hat mein Kind einen Polizeieinsatz bei seinen Vater ausgelöst, weil er mitten in der Nacht schlafgewandelt ist und auf der Straße zusich gekommen ist. Vor lauter Geschrei ist die ganze Nachbarschaft aufgewacht , nur mein Ex-Mann nicht , da er im Alkoholrausch lag. Erst die Polizei konnte ihn wecken. An den Wochenenden ist mein Kind meist auf sich allein gestellt und kann den ganzen Tag machen was er will. Bei mir zu Hause dann hat er Hunger. Ist mein Kind dann mehrere Tage bei mir und meinen Lebensgefährten ist er ganz anders und lieb. Mit meinen Freund versteht sich Max auch super. Dieses Wochenende hat mein Ex-Mann dann meinen Sohn unter Alkoholeinfluß zu mir gebracht wobei er mit den Auto fahren muß. Einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt lehnt er ab. Ich möchte ja nur , daß es meinen Kind gut geht und er nicht immer so in Zwiespalt gebracht wird, denn sowas ist nicht gut für ihn.Deshalb möchte ich jetzt das alleinige Sorgerecht beantragen und das Besuchsrecht entweder kürzen oder ganz einstellen. Wie stehen da meine Chancen ? Kann mir da jemand helfen !!!