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Als arbeitsunfähig eingestuft

G

Gelöscht 68483

Gast
Aloha zusammen,

ich bin mir nicht ganz sicher, ob dieser Beitrag hier zu 100% richtig platziert ist, hoffe, das stört jedoch nicht.

Ich habe folgendes Problem:
Zu Ende Juli '23 habe ich meine Ausbildung aufgegeben, da diese mich psychisch unglaublich stark belastet hat und weitere Faktoren das Fass quasi zum Überlaufen gebracht haben. Darauf folgte eine ambulante Behandlung durch einen sozialpsychiatrischen Dienst, welcher im September endete. Seit Oktober bin ich also arbeitslos gemeldet und beziehe ALG1 + Wohngeld und komme gerade so über die Runden.

Während ich im Oktober und Anfang November immer noch nicht ganz fit war, kann ich nun behaupten, dass es mir deutlich besser geht und ich in allen Lebensbereichen wieder mehr Freude empfinde, trotz gelegentlicher Rückschläge. Infolge eines sozialmedizinischen Gutachtens wurde nun jedoch entschieden, dass ich täglich weniger als 3h leistungsfähig sei und sogar eine Behinderung nach §2 SGB IX drohe und daher Leistungen zur Rehabilitation durch die Krankenkasse vorrangig sind.

Dem würde ich jetzt so nicht unbedingt zustimmen. Nichtsdestotrotz, wurde mir in einem Gespräch gestern mitgeteilt, dass, sollte ich mich nicht krankschreiben lassen, mir die Streichung des ALG1 droht, da ich dem Arbeitsmarkt laut Gutachten ja nicht zur Verfügung stehe, unabhängig davon, ob ich dem zustimmen würde oder nicht.

Heute Morgen bin ich dann also zu meinem Hausarzt und habe die Situation mit ihm besprochen. Er meinte, dass die Arbeitsagentur nicht vorzuschreiben hat, ob jemand krankgeschrieben wird oder nicht und stimmte mir zu, dass er mich als leistungsfähig genug sieht, um am Arbeitsmarkt teilnehmen zu können.

Nun weiß ich allerdings nicht, wie ich weiter vorgehen soll und mache mir doch recht große Sorgen um meine finanzielle Sicherheit, da ich auch zeitlich enorm unter Druck gesetzt wurde und am besten schon direkt gestern die Krankschreibung hätte einreichen sollen...

Ich bin für jeden Ratschlag dankbar!
 
G

Gelöscht 68483

Gast
Weil mein Arzt mir keine geben wollte.

Edit: Und ich eigentlich auch gar keine haben möchte.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ostwind1957

Aktives Mitglied
Ich denke, es macht Sinn erst mal die Reha zu machen. Zum einen haste dann mehr Zeit um stabiler zu werden. Und bist zum anderen während der Zeit versorgt und versichert.

(Die Bewertung des Gutachters wird mehr Gewicht haben als das deines Hausarztes)

Entweder bist du krank, (dann stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung) dann gibts Krankengeld
Oder du stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, dann bekommste AlG1
 
G

Gelöscht 118344

Gast
Infolge eines sozialmedizinischen Gutachtens wurde nun jedoch entschieden, dass ich täglich weniger als 3h leistungsfähig sei und sogar eine Behinderung nach §2 SGB IX drohe und daher Leistungen zur Rehabilitation durch die Krankenkasse vorrangig sind.

Dem würde ich jetzt so nicht unbedingt zustimmen. Nichtsdestotrotz, wurde mir in einem Gespräch gestern mitgeteilt, dass, sollte ich mich nicht krankschreiben lassen, mir die Streichung des ALG1 droht, da ich dem Arbeitsmarkt laut Gutachten ja nicht zur Verfügung stehe, unabhängig davon, ob ich dem zustimmen würde oder nicht.

Heute Morgen bin ich dann also zu meinem Hausarzt und habe die Situation mit ihm besprochen. Er meinte, dass die Arbeitsagentur nicht vorzuschreiben hat, ob jemand krankgeschrieben wird oder nicht und stimmte mir zu, dass er mich als leistungsfähig genug sieht, um am Arbeitsmarkt teilnehmen zu können.

Hallo @Tranquility ,

hast Du einen Erst-Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Schwerbehindertenrecht – gestellt bzw. existiert schon dein Grad der Behinderung (GdB)?

Ich glaube, nur Du kannst diesen Antrag stellen, es sei denn, die Gesundheitsfürsorge hättest Du bzw. ist an Dritte abgegeben worden.
Ein anerkannter GdB hat grundsätzlich keine weiteren Auswirkung, da er lediglich eine Feststellung zum Zeitpunkt der Begutachtung ist.
Vorteil von einem GdB ab 30 bis 50 ist, dass Du Dich über einen Gleichstellungsantrag bei der Bundesagentur für Arbeit einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen kannst.
Ab einem GdB von 50 fällst Du unter das Schwerbehindertenrecht und genießt deren Vorteile; u.a. Kündigungsschutz und steuerliche Vorteile.

Von wem hast Du die Auskunft erhalten, das "Leistungen zur Rehabilitation durch die Krankenkasse vorrangig sind"? Demnach müsste deine (aktuelle) Erkrankung ja im Widerspruch zu der Aussage deines behandelnden Arztes sein. Handelt es sich um einen Allgemeinmediziner oder einen Facharzt (welche Richtung)?

Es steht Dir frei, Dich auf Arbeitssuche zu begeben. Ob Du dann diese Arbeit aufnimmst und auch ausübst, wird sich zeigen.


Wünsche Dir alles Gute für deinen weiteren Lebensweg.
 
G

Gelöscht 68483

Gast
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Hallo @Herbstmensch ,

ich selber habe bisher keinen Antrag auf die Feststellung einer Behinderung gestellt und auch sonst wurde nie etwas in die Richtung festgestellt.

Die Auskunft stammt vom Gutachter der Arbeitsagentur, den ich selber persönlich gar nicht kennengelernt habe. Das Gutachten wurde auf Basis der Berichte im Laufe meiner Behandlung von Mai - September erstellt. Mein behandelnder Psychiater war der Meinung, dass er mich nicht mehr krankschreiben müsse, da ich ja aktuell keiner Arbeit mehr nachgehe, daher ist die Krankschreibung zum 1. Oktober ausgelaufen. Seitdem bin ich nirgendwo in Behandlung.

Seine Meinung kann ich aktuell auch nicht einholen, da er noch eine weitere Woche abwesend ist, daher werde ich mich gleich auf den Weg zu seiner Vertretung machen.
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Weil mein Arzt mir keine geben wollte.
Ich denke mal das dein Hausarzt auch wenn er dich kennt nicht beurteilen kann in wie weit und ob du überhaupt Leistungsfähig bist. Die Leistungsfähigkeit in Bezug auf Arbeit wird von vielen Faktoren bestimmt.

Wenn du aber nicht leistungsfähig genug bist und das wäre bei 3h der Fall verstehe ich nicht wieso man dich nicht berentet.

Um sich hier eine objektive Meinung zu bilden und dir evt. mit Ratschlägen helfen zu können bedarf es mehr an Informationen.
 
G

Gelöscht 126322

Gast
Ich versuche die Vorteile der Situation mal darzustellen:

Du hast Anspruch auf Rehabilitation. Damit bleibst Du während einer Umschulung im ALG I Bezug! Das bedeutet, dass Du während einer Umschulung (während der ganzen Umschulung!) deutlich höhere Leistungen bekommst als bei ALG 2. Und das solltest Du mal bitte mit dem Arbeitsamt diskutieren und Dich hier informieren lassen, was Dir in dieser Zeit alles an Geldern zusteht.

Wenn Du Dich wieder fit fühlst hast Du aufgrund der abgebrochenen Ausbildung nun also Anspruch eine neue Ausbildung zu starten. Du könntest wie oben angesprochen zum Beispiel eine Umschulung machen, die den Vorteil hat, dass sie ersten deutlich kürzer ist, weil sie nur 2 Jahre statt findet und Du danach einen vollwertigen Abschluss hast. Zweitens findet sie folgendermaßen statt:

1 Jahr lang Theorieunterrichtet. Anschließend 6 bis 9 Monate Berufspraktikum bei einem Betrieb. Im Anschluss Prüfungsvorbereitung.

In Deiner Situation wäre auch denkbar, dass Du so eine Umschulung Teilzeit machst. Da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt würde das auch nicht die "nur 3 Stunden am Tag arbeitsfähig" angreifen.

Ich würde Dir wirklich raten Dich ausführlich beraten zu lassen. Denn eine Ausbildung brauchst Du. Und einfacher wirst Du die nie mehr in Deinem Leben erreichen. Das solltest Du auch dringend machen, bevor Dein ALG I Bezug endet.
 

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