G
Gelöscht 68483
Gast
Aloha zusammen,
ich bin mir nicht ganz sicher, ob dieser Beitrag hier zu 100% richtig platziert ist, hoffe, das stört jedoch nicht.
Ich habe folgendes Problem:
Zu Ende Juli '23 habe ich meine Ausbildung aufgegeben, da diese mich psychisch unglaublich stark belastet hat und weitere Faktoren das Fass quasi zum Überlaufen gebracht haben. Darauf folgte eine ambulante Behandlung durch einen sozialpsychiatrischen Dienst, welcher im September endete. Seit Oktober bin ich also arbeitslos gemeldet und beziehe ALG1 + Wohngeld und komme gerade so über die Runden.
Während ich im Oktober und Anfang November immer noch nicht ganz fit war, kann ich nun behaupten, dass es mir deutlich besser geht und ich in allen Lebensbereichen wieder mehr Freude empfinde, trotz gelegentlicher Rückschläge. Infolge eines sozialmedizinischen Gutachtens wurde nun jedoch entschieden, dass ich täglich weniger als 3h leistungsfähig sei und sogar eine Behinderung nach §2 SGB IX drohe und daher Leistungen zur Rehabilitation durch die Krankenkasse vorrangig sind.
Dem würde ich jetzt so nicht unbedingt zustimmen. Nichtsdestotrotz, wurde mir in einem Gespräch gestern mitgeteilt, dass, sollte ich mich nicht krankschreiben lassen, mir die Streichung des ALG1 droht, da ich dem Arbeitsmarkt laut Gutachten ja nicht zur Verfügung stehe, unabhängig davon, ob ich dem zustimmen würde oder nicht.
Heute Morgen bin ich dann also zu meinem Hausarzt und habe die Situation mit ihm besprochen. Er meinte, dass die Arbeitsagentur nicht vorzuschreiben hat, ob jemand krankgeschrieben wird oder nicht und stimmte mir zu, dass er mich als leistungsfähig genug sieht, um am Arbeitsmarkt teilnehmen zu können.
Nun weiß ich allerdings nicht, wie ich weiter vorgehen soll und mache mir doch recht große Sorgen um meine finanzielle Sicherheit, da ich auch zeitlich enorm unter Druck gesetzt wurde und am besten schon direkt gestern die Krankschreibung hätte einreichen sollen...
Ich bin für jeden Ratschlag dankbar!
ich bin mir nicht ganz sicher, ob dieser Beitrag hier zu 100% richtig platziert ist, hoffe, das stört jedoch nicht.
Ich habe folgendes Problem:
Zu Ende Juli '23 habe ich meine Ausbildung aufgegeben, da diese mich psychisch unglaublich stark belastet hat und weitere Faktoren das Fass quasi zum Überlaufen gebracht haben. Darauf folgte eine ambulante Behandlung durch einen sozialpsychiatrischen Dienst, welcher im September endete. Seit Oktober bin ich also arbeitslos gemeldet und beziehe ALG1 + Wohngeld und komme gerade so über die Runden.
Während ich im Oktober und Anfang November immer noch nicht ganz fit war, kann ich nun behaupten, dass es mir deutlich besser geht und ich in allen Lebensbereichen wieder mehr Freude empfinde, trotz gelegentlicher Rückschläge. Infolge eines sozialmedizinischen Gutachtens wurde nun jedoch entschieden, dass ich täglich weniger als 3h leistungsfähig sei und sogar eine Behinderung nach §2 SGB IX drohe und daher Leistungen zur Rehabilitation durch die Krankenkasse vorrangig sind.
Dem würde ich jetzt so nicht unbedingt zustimmen. Nichtsdestotrotz, wurde mir in einem Gespräch gestern mitgeteilt, dass, sollte ich mich nicht krankschreiben lassen, mir die Streichung des ALG1 droht, da ich dem Arbeitsmarkt laut Gutachten ja nicht zur Verfügung stehe, unabhängig davon, ob ich dem zustimmen würde oder nicht.
Heute Morgen bin ich dann also zu meinem Hausarzt und habe die Situation mit ihm besprochen. Er meinte, dass die Arbeitsagentur nicht vorzuschreiben hat, ob jemand krankgeschrieben wird oder nicht und stimmte mir zu, dass er mich als leistungsfähig genug sieht, um am Arbeitsmarkt teilnehmen zu können.
Nun weiß ich allerdings nicht, wie ich weiter vorgehen soll und mache mir doch recht große Sorgen um meine finanzielle Sicherheit, da ich auch zeitlich enorm unter Druck gesetzt wurde und am besten schon direkt gestern die Krankschreibung hätte einreichen sollen...
Ich bin für jeden Ratschlag dankbar!