N
nitro
Gast
angenommen jemand ist im Versicherungsgewerbe tätig und vermittelt nur für einen Auftraggeber, dann wird er als arbeitnehmerähnlich selbständig beschrieben und ist somit verpflichtet Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung einzuzahlen.
Wie aber sieht es aus, wenn diese Person noch einer zweiten selbständigen Tätigkeit nachgeht. Angenommen er arbeitet regelmäßig als Bürodienstleister für eine Firma, d.h. er erledigt Büroarbeiten und erfasst Daten am PC für diese Firma. Am Ende des Monats schreibt er eine Rechnung und bekommt eine Vergütung.
Wenn man jetzt 1 und 1 zusammenzählt, hat dieser Jemand 2 Auftraggeber. Ist er jetzt noch rentenversicherungspflichtig?
MFG
nitro
Wie aber sieht es aus, wenn diese Person noch einer zweiten selbständigen Tätigkeit nachgeht. Angenommen er arbeitet regelmäßig als Bürodienstleister für eine Firma, d.h. er erledigt Büroarbeiten und erfasst Daten am PC für diese Firma. Am Ende des Monats schreibt er eine Rechnung und bekommt eine Vergütung.
Wenn man jetzt 1 und 1 zusammenzählt, hat dieser Jemand 2 Auftraggeber. Ist er jetzt noch rentenversicherungspflichtig?
MFG
nitro