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Anfrage

Hallo hexe01,

schau mal hier: Anfrage.
Hier findest du vielleicht was du suchst.
G

Gast

Gast
Jugendämter in der Kritik - "wohlmeinende Dilettanten" ? (Professor Jopt)

Sich für die E-Mail-Antwort bei "Abgeordnetenwatch" registrieren zu lassen, ist vollkommen unverbindlich. Man bekommt die Antwort "frei Haus", und die Öffentlichkeit sieht, dass Interesse da ist. Es warten schon über 160 Leute auf eine Antwort zur Frage, die das Jugendamt betrifft! Das ist für Abgeordnetenwatch sehr viel, gerade für den Anfang.
Wir sind allerdings garantiert noch weitaus mehr Betroffene, also haut in die Tasten und tragt Euch als Interessenten ein; vergesst nicht, Euren Abgeordneten auch Fragen dazu zu stellen!
 

Gelinda

Sehr aktives Mitglied
trägt man sich da nur als Interessent ein? Es klingt so, als müßte ich eine Anfrage gestellt haben.

So wie ich das von Gast lese, kann ich mich dort als Interessent eintragen, was ich jetzt mache, ich hoffe es geht nicht schief.
Ich habe jetzt die Fragen kopiert und als meine Fragen eingefügt. Kann mir mal einer bitte schreiben, ob ich das richtig gemacht habe?
FG Gelinda
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Abgeordnetenwatch - Fragen stellen bzw. E-Mail-Antwort erwarten

Hallo Gerlinda und Hexe!

Ich bin der Gast von vorhin. Abgeordnetenwatch bietet die Möglichkeit, Parlamentariern individuelle Fragen zu stellen, alles andere ist als "Massenanfrage" leider nicht zulässig. Man kann also Fragen an die Abgeordneten verschiedener Parlamente stellen, aber unabhängig davon auch unter "Bei Eintreffen einer Antwort benachrichtigen" seine E-Mail-Adresse eintragen, dann bekommt man die Antwort "frei Haus" (nichts mehr, keine Werbung, keinen Spam-Müll!).

Liebe Grüße,

Mannequin
 
H

hexe01

Gast
Hallo Gelinda,


man kann auf Abgeordnetenwatch sowohl individuelle Einzelanfragen (keine „Massenmails“) an eine/n Abgeordneten stellen als auch sich unter „Bei Eintreffen einer Antwort benachrichtigen“ unverbindlich ond ohne Spam-Risiko als E-Mail-Interessent für Antworten eintragen.
Der Vorteil von Abgeordnetenwatch ist, dass Fragen und Antworten öffentlich lesbar sind; je mehr Interessenten es gibt, umso deutlicher wird, dass es nicht um „Einzelfälle“ geht.


Liebe Grüße
hexe01
 

Gelinda

Sehr aktives Mitglied
I
11.924.600 Deutsche sind jünger als fünfzehn Jahre. Ingesamt leben in Deutschland 82,5 Millionen Menschen.

32300 Kinder die Inobhut genommen wurden, sind 0,3 %

davon ausgehend - kann man von Einzelfällen sprechen, denn 99,7 % leben in ihren Familien.
Das tröstet mich auf jeden Fall. Aber: von den 32300 sind gewiß auch einige Fälle, die nicht berechtigt sind. Und die betreffenden Kinder (?) und Eltern müssen kämpfen. Ein Kampf, der u.U. bestimmt sehr schwer ist, wenn dann die deutschen Mühlen erst mal in Gang gesetzt wurden. Weil es meist so ist, daß eine Stelle sich auf die Aussage der anderen Stelle bezieht. Obwohl die andere Stelle ihre Aussage unter anderen Gesichtspunkten getroffen hat.
Weil ja: bestimmt Worte haben unterschiedlich Aussagekraft in unterscheidlichen Bezug.

zum Beispiel:
Wie können auch Kinder kämpfen, wenn sie in Heimen untergebracht sind. Sie müssen sich den Gegebenheiten anpassen und sollten sich nicht quer stellen. Sie brauchen auch Streicheleinheiten, die sie nicht kriegen, wenn sie sich quer stellen. Wie soll ein Kind kämpfen, ohne als aufsässig (verzogen) zu gelten?

Wenn sich eine erkrankte Mutte/Vater um kurzzeitige Hilfe (wie stunden-, tageweise Hilfe) an das Jugenamt wendet, wie kann man dann demjenigen das Kind wegnehmen, weil das Amt nicht stunden-, tageweise helfen kann???? Nach dem Motto ganz oder gar nicht?

FG Gelinda
 

Gelinda

Sehr aktives Mitglied
@DieDiva - ich kenne solche Probleme auch nur hier aus dem hilferuf und ich denke von mir selber, daß ich aus der Ferne niemanden - weder den Eltern noch dem Amt - Qualifikation absprechen darf.
Ich muß ja ehrlich sagen, daß ich persönlich überhaupt gar keinen Fall kenne, wo ein Kind "entnommen" wurde.

Ganz gewiß muß man jeden Einzelfall als speziellen Fall sehen. Aber haben denn die Jugendämter wirklich die Zeit dazu, sich wirklich induviduell zu bemühen? Es gab ja in der Presse ein Beispiel, wo das Amt nicht die richtigen Schlüsse gezogen hat und weil keiner aufgemacht hat, war es dann erledigt und das Kind mit. Hoffentlich auch nur ein Einzelfall.
Die Sendung mit der Supernanny, da gibt es ja auch haarsträubende Beispiele, wo mir doch mal kurz die Hand ausrutschen würde. Es gibt eben Kinder, die brauchen mal eine deutliche Grenze. Da helfen keine Volksreden. Aber das ist ein anderes Thema, wo den Eltern (lt.Gesetz) Vorwürfe gemacht werden können.
FG Gelinda
 
G

Gast

Gast
32.000 - die umgerechnete Einwohnerzahl einer anständigen Mittelstadt spricht hier schon gegen die Bezeichnung "Einzelfälle". Was ist denn mit solchen Schicksalen wie Görgülü, wo der Vater à la § 1626a (Müttermonopol) quasi aus allem sorgerechtlich hinausgeworfen wurde und acht Jahre lang für und um seinen Sohn kämpfen musste, weil Jugendamt und OLG sogar ein EGMR-Urteil ignoriert haben?
Wieviele solcher Fälle gibt es denn, oder spricht hier die Dunkelziffer (Vater unbekannt) Bände. Meine Tochter und ich sind in ähnlicher Weise betroffen, die Mutter ist wegen Borderline-Persönlichkeitsstörung unbefristet für die Personensorge ausgefallen - Inobhutnahme von ihr weg hatte also nichts mit meinerseits "mangelnder Erziehungseignung" sondern mit ihrer vorher durchgeführten Trennung zu tun.

§ 1626a BGB Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen § 1626a BGB
Fall Görgülü ? Wikipedia "Fall Görgülü"
 

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